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   BFH, 17.07.2008 - III R 106/07   

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https://dejure.org/2008,5032
BFH, 17.07.2008 - III R 106/07 (https://dejure.org/2008,5032)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2008 - III R 106/07 (https://dejure.org/2008,5032)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - III R 106/07 (https://dejure.org/2008,5032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wegfall des Kindergeldanspruches; Mitwirkungspflichten eines ausbildungsuchenden Kindes

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; EStG § 68 Abs. 1; ; SGB III § 38 Abs. 2; ; SGB III § 38 Abs. 3; ; SGB III § 38 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wartezeit auf Ausbildungsplatz - Weiter Anspruch auf Kindergeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldfestsetzung auf Grundlage der Anmeldung zur Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit als Bewerber; Erfordernis eines ernsthaften Bemühens eines Kindes um einen Ausbildungsplatz für das Beziehen von Kindergeld; Anforderungen an das ernstliche Bemühen um einen ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld bei Wartezeit auf Ausbildungsplatz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c, SGB III § 38 Abs 2, SGB III § 35 Abs 1
    Ausbildung; Feststellungslast; Kindergeld; Nachweis; Verwaltungsakt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 106/07
    Der Senat hat bereits in seinem zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05 (BFH/NV 2008, 1740) dargelegt, wie diese Voraussetzungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen sind.

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich di eses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

    Wegen der Einzelheiten der Begründung nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil in BFH/NV 2008, 1740.

    § 38 Abs. 2 SGB III setzt wegen der bestehenden Eigenverantwortung des Ausbildungsuchenden bei der Vermittlung von Ausbildungsstellen auch nicht voraus, dass der Betroffene über die Rechtsfolgen fehlerhafter Mitwirkung belehrt wird (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

    Die Bezugnahme auf die Dreimonatsfrist in § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III und ihre entsprechende Anwendung auf Ausbildungsuchende gibt lediglich einen Anhalt für die zeitliche Konkretisierung der kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten, bei deren Verletzung der Kindergeldanspruch entfällt (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740).

    Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglos) Gespräche geführt worden sind (siehe im Einzelnen Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

  • BFH, 22.09.2011 - III R 30/08

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB

    Um seinen kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, muss sich das Kind nach Ablauf dieser Frist erneut als Ausbildungsuchender melden (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).

    Eine positive Bescheinigung der Agentur über die Registrierung reicht in aller Regel als Nachweis der Ausbildungswilligkeit aus (Senatsurteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und in BFH/NV 2009, 368).

  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Verletzt das als arbeitsuchend gemeldete Kind seine Mitwirkungspflichten, kann die Agentur für Arbeit die Vermittlung gemäß § 38 Abs. 2 SGB III (jetzt § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III) auch schon vorher einstellen (vgl. Senatsurteil vom 17. Juli 2008 III R 106/07, BFH/NV 2009, 368 zu dem insoweit vergleichbaren Fall eines ausbildungsuchenden Kindes).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    Wie bei § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG kommt der Registrierung des Kindes als Ausbildungsplatzsuchender keine (echte) Tatbestandswirkung zu (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367, und III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).
  • FG Düsseldorf, 01.03.2012 - 14 K 1209/11

    Meldung bei der Arbeitsagentur ist Voraussetzung für Kindergeldanspruch gemäß §

    Der Registrierung bei der Arbeitsagentur kommt keine (echte) Tatbestandswirkung zu; entscheidend ist vielmehr, ob sich das Kind tatsächlich bei der Arbeitsagentur gemeldet hat (BFH-Urteile vom 17.07.2008 III R 106/07, BFH/NV 2009, 368; vom 07.04.2011 III R 24/08, BFHE 233, 44, BFH/NV 2011, 1229).

    bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (SGB III a.F.): Rademacker in Hauck/Noftz, SGB III, Loseblattsammlung, Stand 1/07, K § 38 Rn. 13; Mutschler in Mutschler/Bartz/Schmidt-De Calewu, SGB III, 3. Aufl. 2008, § 38 Rn. 30; der BFH hat die Rechtsqualität des Einstellungsbeschlusses nach § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III a.F. in seinen Urteilen vom 19.06.2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 und vom 17.07.2008 III R 106/07, BFH/NV 2009, 368 ausdrücklich offengelassen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Letzteres setzt wiederum voraus, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, was durch eine Bescheinigung der Beklagten, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist, nachgewiesen werden kann (vgl. BFH, Urt. v. 19.06.2008 - III RE 66/05 -, juris Rn. 12, 15; Urt. v. 17.07.2008 - III R 106/07 -, juris Rn. 16, 19; st. Rspr.).

    Obwohl § 38 Abs. 3 SGB III a.F. anders als § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III a.F. für die Arbeitsvermittlung ein Einstellung der Ausbildungsvermittlung durch Zeitablauf nicht vorsah, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass das ausbildungssuchende Kind zumindest alle drei Monate sein Interesse an einer weiteren Vermittlung von Ausbildungsstellen kundtun muss (vgl. BFH, Urt. v. 19.06.2008 - III RE 66/05 -, juris Rn. 16 f.; Urt. v. 17.07.2008 - III R 106/07 -, juris Rn. 22).

  • BFH, 25.09.2008 - III R 91/07

    Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender

    Die Bezugnahme auf die Drei-Monats-Frist in § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III gibt insoweit (lediglich) einen Anhalt für die zeitliche Konkretisierung der kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten, bei deren Verletzung der Kindergeldanspruch entfällt (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Juli 2008 III R 106/07 zu dem insoweit vergleichbaren Fall eines ausbildungsuchenden Kindes, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 35/08

    Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften

    c) Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z.B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).
  • BFH, 03.03.2011 - III R 58/09

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des

    Um seinen kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, muss sich das Kind nach Ablauf dieser Frist erneut als Ausbildungsuchender melden (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).
  • FG Münster, 04.07.2012 - 5 K 3809/10

    Kindergeldberechtigung für ein als arbeitssuchend gemeldetes, volljähriges Kind

    Denn der Registrierung bei der Arbeitsagentur kommt keine (echte) Tatbestandswirkung zu; entscheidend ist vielmehr, ob sich das Kind tatsächlich bei der Arbeitsagentur gemeldet hat (BFH-Urteile vom 17.07.2008 III R 106/07, BFH/NV 2009, 368; vom 07.04.2011 III R 24/08, BFHE 233, 44, BFH/NV 2011, 1229).
  • FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 144/13

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen schuldhafter Versäumung eines

    Der Registrierung bei der Arbeitsagentur kommt dabei keine (echte) Tatbestandswirkung zu; entscheidend ist vielmehr, ob sich das Kind tatsächlich bei der Arbeitsagentur gemeldet hat (BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 III R 106/07, BFH/NV 2009, 368 und vom 7. April 2011 III R 24/08, BFHE 233, 44, BStBl 2012, 210).
  • FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 814/08

    Kein Kindergeld für ein ausbildungssuchendes Kind, das sich nach Ablauf der

  • FG Düsseldorf, 06.12.2012 - 14 K 1626/12

    Maßgeblich für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ist

  • FG Hessen, 20.07.2009 - 5 K 2866/07

    Ernsthafte Ausbildungsplatzsuche durch Meldung bei der Agentur für Arbeit;

  • FG Nürnberg, 10.09.2015 - 6 K 1562/14

    Bescheid, Kindergeld, Arbeitsentgelt, Kind, Arbeit, Bewerber,

  • FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1533/06

    Kindergeldanspruch für volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz -

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