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   BFH, 21.07.1998 - III R 110/95   

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BFH, 21.07.1998 - III R 110/95 (https://dejure.org/1998,1658)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1998 - III R 110/95 (https://dejure.org/1998,1658)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - III R 110/95 (https://dejure.org/1998,1658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1993 § 2 Satz 2 Nr. 1; EStG § 6 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulagenförderung - Geringwertige Wirtschaftsgüter - Teile eines Schreibarbeitsplatzes - Höhe der Anschaffungskosten

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 2 Satz 2 Nr. 1; ; EStG § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1993 § 2 S. 2 Nr. 1; EStG § 6 Abs. 2
    Geringwertige Wirtschaftsgüter bei Schreibtischkombination

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abschreibung einzelner Teile eines Arbeitsplatzes

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 S 2 Nr 2 J: 1993, EStG § 6 Abs 2
    Einheitlichkeit; Geringwertiges Wirtschaftsgut; Nutzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 572
  • BB 1998, 2250
  • BB 1999, 672
  • DB 1998, 2246
  • BStBl II 1998, 789
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.03.1991 - III R 57/86

    1. Lithographien im Druckereigewerbe sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 21.07.1998 - III R 110/95
    Der Begriff des geringwertigen Wirtschaftsguts im Investitionszulagenrecht ist gleichbedeutend mit dem einkommensteuerrechtlichen Begriff (Urteil des Senats vom 15. März 1991 III R 57/86, BFHE 164, 324, BStBl II 1991, 682).

    Eine Verbindung, die die selbständige Nutzbarkeit ausschließt, ist im allgemeinen immer schon dann anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung und "Verzahnung" in der Weise verflochten sind, daß durch die Trennung eines der Teile seine Nutzbarkeit im Betrieb verliert, d.h. ihm außerhalb des bisherigen Nutzungszusammenhangs keine betriebliche Funktion zukommt; dabei ist eine dauerhafte und feste körperliche Verbindung nicht unbedingt erforderlich (Urteil des Senats in BFHE 164, 324, BStBl II 1991, 682; Blümich/Ehmcke, a.a.O., § 6 EStG Rz. 1128, m.w.N.).

  • FG Sachsen, 18.07.1995 - 1 K 39/95
    Auszug aus BFH, 21.07.1998 - III R 110/95
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 336 veröffentlichten Urteil aus: Die Schreibtischkombinationen stellten keine einheitlichen Wirtschaftsgüter dar.
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Technisch aufeinander abgestimmt sind Wirtschaftsgüter, wenn zusätzlich zu einem wirtschaftlichen (betrieblichen) Zusammenhang ihre technischen Eigenschaften auf ein Zusammenwirken angelegt sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.; Werndl in K/S/M, § 6 Rdnr. I 53 ff.; Kleinle in Herrmann/Heuer/Raupach --H/H/R--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 6 EStG Anm. 1272 ff.; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz. 461).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Eine Verbindung, die eine fortbestehende selbständige Bewertbarkeit ausschließt, ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung oder "Verzahnung" in der Weise verflochten sind, dass durch die Abtrennung eines der Teile entweder für den zu beurteilenden einzelnen Gegenstand oder für das Wirtschaftsgut, aus dem er herausgetrennt wurde, die Nutzbarkeit für den Betrieb verloren geht (BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in

    Ob ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern und nicht für sich allein nutzbar ist, beurteilt sich nach der konkreten Zweckbestimmung in dem Betrieb des Steuerpflichtigen (Urteil des BFH vom 21. Juli 1998 III R 110/95 , BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789 m. w. N.).

    Davon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (Urteil des BFH vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789 m. w. N.).

  • BFH, 09.08.2001 - III R 43/98

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Ob von der Investitionszulagenförderung ausgenommene geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. von § 6 Abs. 2 EStG vorliegen, bestimmt sich bei den einzelnen Gegenständen, deren Anschaffungskosten jeweils 800 DM nicht übersteigen, im Wesentlichen nach der technischen Abgestimmtheit der Gegenstände aufeinander (Fortführung des Urteils des erkennenden Senats vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789).

    Eine Abgestimmtheit verschiedener Gegenstände lediglich aufgrund einer Typisierung oder Normung, wie sie bei einem einheitlichen Büroeinrichtungsprogramm möglicherweise gegeben ist, reicht indes für eine technische Abgestimmtheit i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht aus (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, ferner Anmerkung o.V. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 1004).

    Wie der Senat im Urteil in BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789 bereits ausgeführt hat, ist eine technische Abgestimmtheit verschiedener Gegenstände lediglich aufgrund einer Typisierung oder Normung, wie sie ggf. bei einem einheitlichen Büroeinrichtungsprogramm gegeben ist, nicht anzunehmen.

  • BFH, 07.09.2000 - III R 71/97

    Geringwertige Wirtschaftsgüter im Notfallkoffer eines Arztes

    Der im Investitionszulagenrecht verwendete Begriff des geringwertigen Wirtschaftsguts ist gleichbedeutend mit dem einkommensteuerrechtlichen Rechtsbegriff (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).

    Eine Verbindung, die die selbstständige Nutzbarkeit ausschließt, ist im Allgemeinen immer schon dann anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung in der Weise verflochten sind, dass durch die Abtrennung eines der Teile seine Nutzbarkeit im Betrieb verloren geht (BFH-Urteil in BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH-Urteil in BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

    Eine Verbindung, die eine fortbestehende selbständige Bewertbarkeit ausschließt, ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung oder "Verzahnung" in der Weise verflochten sind, dass durch die Abtrennung eines der Teile entweder für den zu beurteilenden einzelnen Gegenstand oder für das Wirtschaftsgut, aus dem er herausgetrennt wurde, die Nutzbarkeit für den Betrieb verloren geht (BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).
  • FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 845/15

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer

    Eine Verbindung, die eine fortbestehende selbständige Bewertbarkeit ausschließt, ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung oder "Verzahnung" in der Weise verflochten sind, dass durch die Abtrennung eines der Teile entweder für den zu beurteilenden einzelnen Gegenstand oder für das Wirtschaftsgut, aus dem er herausgetrennt wurde, die Nutzbarkeit für den Betrieb verloren geht (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und BFH-Urteil vom 21.07.1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2001 - 5 K 1249/00

    Aufwendungen für einen häuslichen PC

    Ob ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern und nicht für sich selbst nutzbar ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BStBl II 1998, 789) nach der konkreten Zweckbestimmung in den Betrieb des Steuerpflichtigen.
  • BFH, 25.11.1999 - III R 77/97

    Investitionszulage für Datenkabel

    Das FA geht selber zutreffend davon aus, dass Kabel, die als Verlängerung der Verbindung der Peripheriegeräte mit der Zentraleinheit genutzt werden, zwar selbständig bewertungsfähig, nicht jedoch selbständig nutzungsfähig, mithin keine geringwertigen Wirtschaftsgüter, sind (vgl. auch Urteil des FG München in EFG 1993, 214, rkr.; Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Aufl., Rz. 61; ebenfalls Rundverfügung der OFD Berlin in Einkommensteuerkartei, § 19 BerlinFG, "bewegliche Wirtschaftsgüter", Tz. 3.2; ferner allgemein zu den Voraussetzungen eines geringwertigen Wirtschaftsgutes BFH-Urteil vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Sollte eine selbständige Nutzungsfähigkeit und damit die Annahme eines geringwertigen Wirtschaftsguts zu verneinen sein (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juli 1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, unter Ziff. 1 der Gründe, m.w.N.; vom 6. Oktober 1995 III R 101/93, BFHE 179, 522, BStBl II 1996, 166, m.w.N.), so wird das FG weiter zu prüfen haben, ob die Zange zulagenrechtlich mit dem ebenfalls neu angeschafften Abgasprüfgerät eine Einheit bildet oder zumindest selbständig bewertbar ist.
  • BFH, 29.03.2001 - III R 1/99

    Anlaufhemmung bei Investitionszulage

  • BFH, 09.08.2001 - III R 30/00

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

  • BFH, 17.10.2001 - III R 29/99

    Investitionszulagenrechtlich entsteht durch die ertragsteuerliche Übertragung der

  • FG Sachsen, 27.01.2003 - 3 K 152/98

    Keine Investitionszulage für GWGʼs Selbstständige Nutzbarkeit von im Rahmen der

  • BFH, 17.06.1999 - III R 53/97

    Investitionszulage und Akkumulationsrücklage

  • BFH, 11.09.2007 - III B 70/06

    InvZul; GWG

  • FG München, 15.10.2014 - 1 K 3521/11

    Schenkungsweise Übertragung von Vermögen im Zusammenhang mit einem Medienfond;

  • FG Sachsen, 30.07.2003 - 5 K 1060/98

    Keine Investitionszulage für die Erstausstattung einer Pension mit Betten und

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