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   BFH, 28.05.2009 - III R 13/07   

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https://dejure.org/2009,8987
BFH, 28.05.2009 - III R 13/07 (https://dejure.org/2009,8987)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2009 - III R 13/07 (https://dejure.org/2009,8987)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - III R 13/07 (https://dejure.org/2009,8987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 52 Abs. 61a S. 2; ; EStG § 62 Abs. 2; ; AuslAnsprBerG Art. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; AsylVfG § 55; ; AsylVfG § 63; ; AufenthG § 101 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern verfassungsrechtlich unbedenklich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c, EStG § 62 Abs 2 Nr 3
    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Duldung; Kindergeld; Verfassungswidrigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 13/07
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem AufenthG abhängig machte, bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG).

    Eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens (§ 55 AsylVfG) ist nicht in entsprechender Anwendung des § 101 Abs. 1 AufenthG (s. Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) einem aufenthaltsrechtlichen Titel gleichzusetzen, der nach § 62 Abs. 2 EStG zum Bezug von Kindergeld berechtigt.

    Auch in der Zeit, in der der Aufenthalt der Klägerin ausländerrechtlich (§§ 55, 56 AuslG 1990) bzw. aufenthaltsrechtlich (§ 60a AufenthG) lediglich geduldet war, hatte sie keinen Anspruch auf Kindergeld (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 13/07
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem AufenthG abhängig machte, bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG).

    Eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens (§ 55 AsylVfG) ist nicht in entsprechender Anwendung des § 101 Abs. 1 AufenthG (s. Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) einem aufenthaltsrechtlichen Titel gleichzusetzen, der nach § 62 Abs. 2 EStG zum Bezug von Kindergeld berechtigt.

    Auch in der Zeit, in der der Aufenthalt der Klägerin ausländerrechtlich (§§ 55, 56 AuslG 1990) bzw. aufenthaltsrechtlich (§ 60a AufenthG) lediglich geduldet war, hatte sie keinen Anspruch auf Kindergeld (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 13/07
    Die Gesetzesänderung war eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114), in dem dieses den nahezu wortgleichen § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes 1993 als insoweit unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG ansah, als die Gewährung von Kindergeld allein von der Art der ausländerrechtlichen Genehmigung nach dem Ausländergesetz (AuslG) 1990 abhing.
  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 5107/05

    Verfassungsmäßigkeit; Kindergeld; Aufenthaltsgestattung; Duldung; Abgelehnter

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 13/07
    Es verpflichtete die Familienkasse, Kindergeld für drei Kinder für die Zeit von August 2005 bis November 2005 festzusetzen; im Übrigen wies es die Klage ab (Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 600).
  • BFH, 11.08.2010 - III B 34/10

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Der Senat hat diese Auffassung seitdem mehrfach bestätigt (z.B. Senatsurteile vom 28. Mai 2009 III R 13/07, BFH/NV 2009, 1638, und vom 30. Juli 2009 III R 47/07, BFH/NV 2009, 1984).
  • BFH, 17.03.2010 - III B 61/09

    Kein Kindergeld bei Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG -

    Der Senat hat diese Auffassung seitdem mehrfach bestätigt (z.B. Senatsurteile vom 28. Mai 2009 III R 13/07, BFH/NV 2009, 1638; vom 30. Juli 2009 III R 47/07, BFH/NV 2009, 1984), und zwar auch für eine Klägerin, die --wie der Kläger-- über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG verfügte und Leistungen nach dem SGB 2 bezog (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2009 III S 72/08 (PKH), BFH/NV 2010, 203).
  • BFH, 25.07.2007 - III S 10/07

    Kindergeld; geduldeter Ausländer

    Die Antragstellerin, Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Rechtsvertreters für die Durchführung ihres unter dem Az. III R 13/07 beim Senat anhängigen Revisionsverfahrens.
  • FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 3439/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs.

    Deswegen findet die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG in § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c EStG auch keine Erwähnung (ebenso Finanzgericht Düsseldorf , Urteile vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, EFG 2007, 600 - Revision hierzu beim BFH anhängig unter Az.: III R 13/07 - ; vom 22. Dezember 2008 10 K 30/08 Kg, [...]).
  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 2206/06

    Kindergeldanspruch; Türkische Staatsangehörige - Antrag auf Festsetzung von

    Zwar kann die Klägerin als nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin nach der vom Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vertretenen Rechtsauffassung kein Kindergeld nach § 62 Abs. 2 EStG beanspruchen, weil ihr Aufenthaltsrecht im Streitraum, der von der Antragstellung bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung reicht (vgl. Finanzgericht - FG - Düsseldorf Urteil vom 23.01.2007 10 K 5107/05 Kg, Revisionsverfahren III R 13/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 295) lediglich auf Duldungen beruhte (vgl. Grundsatzurteil des BFH vom 15.03.2007 III R 93/03, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 217, 443; Finanzgericht - FG - Düsseldorf vom 10.06.2008 14 K 2182/06Kg, n.v.).
  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 K 227/06

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich geduldete Ausländer und Ausländer mit

    Die Revision wird im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionen III R 13/07, III R 22/07 und III R 1/08 sowie die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Vorlage 2 BvL 4/07 zugelassen (§ 115 Abs. 2 FGO).
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