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   BFH, 11.09.1987 - III R 148/86   

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https://dejure.org/1987,2144
BFH, 11.09.1987 - III R 148/86 (https://dejure.org/1987,2144)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1987 - III R 148/86 (https://dejure.org/1987,2144)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1987 - III R 148/86 (https://dejure.org/1987,2144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 33a Abs. 1; AO 1977 § 9, 164; SGB I § 30 Abs. 3; BKGG § 1 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltshöchstbetrag - Nachträglicher Entfall - Asylberechtigter - Anerkennung - Kindergeldanspruch - Rückwirkende Entstehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 46
  • BB 1988, 118
  • BStBl II 1988, 14
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79

    Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 11.09.1987 - III R 148/86
    Für diese Veranlagungszeiträume fehlte es zwar zunächst an der Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von § 30 Abs. 3 SGB I; denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat ein Asylbewerber in aller Regel im Bundesgebiet oder Westberlin keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, weil zu diesem Zeitpunkt nur die allerdings unbeachtliche Absicht besteht, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, der die allein maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse jedoch entgegenstehen (Urteil vom 31. Januar 1980 8b RKg 4/79, BSGE 49, 254).

    Für die Dauer des Anerkennungsverfahrens besteht somit ein Schwebezustand (BSG in BSGE 49, 254), der mit der Anerkennung als Asylberechtigter rückwirkend beseitigt wird.

  • BSG, 15.06.1982 - 10 RKg 26/81

    Asylverfahren; Anspruch auf Kindergeld; Aufenthalt im Bundesgebiet;

    Auszug aus BFH, 11.09.1987 - III R 148/86
    Für die Dauer des Verfahrens zur Anerkennung als Asylberechtigter rechtfertigt § 40 des Ausländergesetzes zwar den Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes, um den Grundrechtsschutz aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) zu gewährleisten und den Asylbewerber für diese Zeit seiner Pflicht zur Ausreise nach § 12 des Ausländergesetzes zu entheben; der vorläufige Charakter dieser Regelung steht jedoch der für den gewöhnlichen Aufenthalt erforderlichen Annahme eines nicht nur vorübergehenden Aufenthalts zunächst entgegen (vgl. Urteil des BSG vom 15. Juni 1982 10 RKg 26/81, BSGE 53, 294).
  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
    Auszug aus BFH, 11.09.1987 - III R 148/86
    Mit dieser bereits in § 75 Abs. 1 Nr. 3 des Entwurfs eines Dritten Steuerreformgesetzes enthaltenen Formulierung sollte lediglich sichergestellt werden, "daß die üblichen Unterhaltsaufwendungen für ein Kind, auch wenn sie von einem Dritten zwangsläufig getragen werden, nur einmal, und zwar beim Kinderentlastungsberechtigten, berücksichtigt werden" (BTDrucks 7/1470 S. 282).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 42/09

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen

    Aufgrund der unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung des § 9 Satz 2 AO (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1987 III R 148/86, BFHE 151, 46, BStBl II 1988, 14) kommt es nicht darauf an, ob in einem Übergangswohnheim ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S. des § 30 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch begründet werden kann (bejahend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999  5 C 11/98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0, § 107 BSHG Nr. 1; ablehnend für die Dauer des Asylverfahrens noch BSG-Urteil vom 31. Januar 1980 8b RKg 4/79, BSGE 49, 254).
  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03

    Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung

    In seinem Urteil vom 11.09.1987 III R 148/86 (BStBl. II 1988, 14) hat er zwar entschieden, ein Asylbewerber erlange rückwirkend einen Kindergeldanspruch, wenn er als Asylberechtigter anerkannt werde mit der Folge, dass nachträglich der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG entfalle.

    Das vorliegende Urteil weicht bezüglich der Beantwortung der Frage, ob ein Asylbewerber für die Dauer seines Anerkennungsverfahrens im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat von den Rechtsgrundsätzen ab, die der BFH in dem Urteil in BStBl. II 1988, 14 aufgestellt hat.

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06

    Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften

    In seinem Urteil vom 11.09.1987 III R 148/86 (BStBl. II 1988, 14) hat er zwar entschieden, ein Asylbewerber erlange rückwirkend einen Kindergeldanspruch, wenn er als Asylberechtigter anerkannt werde mit der Folge, dass nachträglich der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG entfalle.

    Das vorliegende Urteil weicht bezüglich der Beantwortung der Frage, ob ein Asylbewerber für die Dauer seines Anerkennungsverfahrens im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat von den Rechtsgrundsätzen ab, die der BFH in dem Urteil in BStBl. II 1988, 14 aufgestellt hat.

  • BFH, 15.07.2010 - III R 76/08

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen

    Aufgrund der unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung des § 9 Satz 2 AO (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1987 III R 148/86, BFHE 151, 46, BStBl II 1988, 14) kommt es nicht darauf an, ob in einem Übergangswohnheim ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S. des § 30 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch begründet werden kann (bejahend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999  5 C 11/98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0, § 107 BSHG Nr. 1; ablehnend für die Dauer des Asylverfahrens noch Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. Januar 1980  8b RKg 4/79, BSGE 49, 254).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 77/08

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Abkommen

    Aufgrund der unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung des § 9 Satz 2 AO (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1987 III R 148/86, BFHE 151, 46, BStBl II 1988, 14) kommt es nicht darauf an, ob in einem Übergangswohnheim ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S. des § 30 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch begründet werden kann (bejahend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999  5 C 11/98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0, § 107 BSHG Nr. 1; ablehnend für die Dauer des Asylverfahrens noch Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. Januar 1980  8b RKg 4/79, BSGE 49, 254).
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 39/97

    Vorsteuerabzug aus Scheinfirma-Rechnungen; Vorliegen einer Scheinfirma;

    Diese müssten eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Lieferanten erlauben (BFH-Urteil vom 7. Oktober 1987 - X R 60/82 -, BFHE 151, 233 , BStBl II 1988, 14 ; Abschn. 192 Abs. 10 Satz 2 UStR 1992 bzw. Abs. 12 Satz 5 i.d.F. 1996).
  • FG Hamburg, 23.02.1998 - II 83/97

    Unrechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs aus Scheinfirma-Rechnungen; Unrechtmäßigkeit

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  • FG Düsseldorf, 15.08.2008 - 18 K 1548/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von geduldeten Ausländern von der

    Dies gilt auch während des Asylverfahrens und für die Zeiten der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (vgl. Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 9 AO Rn. 2; Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 11. September 1987 III R 148/86, BStBl. II 1988, 14, 15).
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