Rechtsprechung
   BFH, 27.10.2011 - III R 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6308
BFH, 27.10.2011 - III R 16/09 (https://dejure.org/2011,6308)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2011 - III R 16/09 (https://dejure.org/2011,6308)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - III R 16/09 (https://dejure.org/2011,6308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • openjur.de

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 1 S 1, EStG § 74 Abs 1 S 3
    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • Bundesfinanzhof

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 74 Abs 1 S 3 EStG 2002
    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • rewis.io

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74 Abs. 1 S. 1, 3
    Auszahlung von Kindergeld an das Kind selbst bei fehlender oder nur geringfügiger Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

  • datenbank.nwb.de

    Keine Abzweigung des Kindergeldes an das Kind, wenn es bereits an ein Elternteil ausgezahlt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 16/09
    a) Der Senat hat nach Ergehen der Vorentscheidung mit Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08 (BFHE 231, 520) entschieden, dass die Auszahlung des Kindergeldes an einen Dritten nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht (s. Blümich/ Treiber, § 74 EStG Rz 41).

    b) Der vorliegende Sachverhalt ist dem der Senatsentscheidung in BFHE 231, 520 zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 3232/06

    Abhängigkeit eines Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kindergeldberechtigung der

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 16/09
    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an einen Sozialleistungsträger oder --wie im vorliegenden Fall-- an das Kind abgezweigt werden (s. Pust in Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 EStG Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 74 Rz 3; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 74 EStG Rz 14; FG München, Urteil vom 24. Mai 2006  9 K 4733/02, EFG 2006, 1335; FG Köln, Urteil vom 13. März 2008  10 K 3232/06, EFG 2008, 1298; Abschn. 74.1.1 Abs. 2 Satz 4 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--, Stand Januar 2009, BStBl I 2009, 1030, 1120).
  • FG München, 24.05.2006 - 9 K 4733/02

    Überleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG 2002 an den

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 16/09
    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an einen Sozialleistungsträger oder --wie im vorliegenden Fall-- an das Kind abgezweigt werden (s. Pust in Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 EStG Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 74 Rz 3; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 74 EStG Rz 14; FG München, Urteil vom 24. Mai 2006  9 K 4733/02, EFG 2006, 1335; FG Köln, Urteil vom 13. März 2008  10 K 3232/06, EFG 2008, 1298; Abschn. 74.1.1 Abs. 2 Satz 4 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--, Stand Januar 2009, BStBl I 2009, 1030, 1120).
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 2708/05

    Auszahlung von Kindergeld an das Kind selbst wegen fehlender Gewährung von

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 16/09
    Es gab der Klage mit Urteil vom 21. Januar 2009  14 K 2708/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 242) statt und verpflichtete die Familienkasse, das Kindergeld für den Zeitraum von Januar 2005 bis Oktober 2007 im Wege der Abzweigung an die Klägerin auszuzahlen.
  • BFH, 30.01.2001 - VI B 272/99

    Abzweigung - Erstattungsanspruch - Jugendhilfe - Einkommensteuer - Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 16/09
    Sie betrifft nicht die Anspruchs-, sondern die Empfangsberechtigung (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 2001 VI B 272/99, BFH/NV 2001, 898; Greite in Korn § 74 EStG Rz 5).
  • FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06

    Voraussetzungen der Abzweigung des Kindergeldes an den entsprechenden

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - III R 16/09
    Die Erfüllung eines erloschenen Anspruchs ist nicht möglich (s. Lemaire, Anmerkung zum Urteil des FG München vom 31. Juli 2008  12 K 1664/06, EFG 2008, 1047, 1048).
  • BFH, 19.09.2013 - V R 25/12

    Verhältnis von Abzweigung und Erstattung von Kindergeld

    Auf die Überlegungen des FG zur Rechtsprechung des BFH, nach der eine Abzweigung an das Kind nur bis zur Auszahlung an den Kindergeldberechtigten erfolgen kann (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720), kommt es im Hinblick auf diese gesetzliche Sonderregelung nicht an.
  • BFH, 08.08.2013 - III R 3/13

    Keine Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Bestimmung des Kindes zum

    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass die nach § 74 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfolgende Auszahlung von Kindergeld an einen Dritten --hier das Kind-- nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht (Senatsurteile vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583, und vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).
  • BFH, 14.04.2021 - III R 1/20

    Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

    (2) Hingegen lässt das bloße Bestehen einer Abzweigungslage ohne Vorliegen eines Abzweigungsbescheids die Empfangsberechtigung des Kindergeldberechtigten im Auszahlungsverfahren (Erhebungsverfahren) unberührt (vgl. Senatsurteil vom 27.10.2011 - III R 16/09, BFH/NV 2012, 720, unter II.2.c; Senatsbeschluss vom 19.06.2013 - III B 79/12, BFH/NV 2013, 1422, Rz 11).
  • FG Sachsen, 03.12.2013 - 6 K 364/13

    Keine Abzweigung des trotz eines schriftlichen Abzweigungsantrags des Kindes

    Dabei gehört die Auszahlung des Kindergeldes an einen Dritten nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren, das dem Erhebungsverfahren entspricht (BFH, Urteil vom 27. Oktober 2011, III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; BFH, Urteil vom 26. August 2010, III R 21/08, BFHE 231, 520; s. Blümich/Treiber, § 74 EStG Rdnr 41).

    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an das Kind abgezweigt werden (BFH, Urteil vom 27. Oktober 2011, III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; Abschn. 74.1.1 Abs. 2 Satz 4 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes [DA-FamESt], BStBl I 2012, 739, 823).

    Die Erfüllung eines erloschenen Anspruchs ist nicht möglich (BFH, Urteil vom 27. Oktober 2011, III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).

    Selbst wenn das Kindergeld entgegen der Weisungslage an die Kindergeldberechtigte ausgezahlt worden sein sollte, würde dies keinen weiteren Auszahlungsanspruch der Klägerin begründen (BFH, Urteil vom 26. August 2010, III R 21/08; BFHE 231, 520; a.A. Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 10. Dezember 2008, 8 K 1772/07, juris), denn der Abzweigungsberechtigte kann nur durch Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes der Gefahr begegnen, dass die Familienkasse gleichwohl durch Auszahlung an den Kindergeldberechtigten vollendete Tatsachen schafft (BFH, Urteil vom 27. Oktober 2011, III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).

  • BFH, 17.12.2015 - V R 18/15

    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

    Der Kindergeldanspruch wird durch die Auszahlung erfüllt und erlischt damit (BFH-Urteile in BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583; vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2013 III S 33/13 (PKH), BFH/NV 2014, 574).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 2/11

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Auszahlung von Kindergeld an einen Dritten nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht (Senatsurteile vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BFH/NV 2011, 474, und vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).

    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden (s. Senatsurteile in BFHE 231, 520, BFH/NV 2011, 474, sowie in BFH/NV 2012, 720; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 74 Rz 3; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 74 EStG Rz 14).

  • FG Sachsen, 12.04.2022 - 4 K 1571/19

    Empfangsberechtigung eines Kindergeldberechtigten hinsichtlich der

    Sie betrifft nicht die Anspruchs-, sondern die Empfangsberechtigung bzw. Erfüllungszuständigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2010 III R 21/08, BStBl II 2013, 583 ; BFH-Urteil vom 27.10.2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720 ).

    Vielmehr ist abzustellen auf das Vorhandensein eines Abzweigungsbescheides - mithin auf die formelle Bescheidlage -, ohne dass es auf das bloße Bestehen einer Abzweigungslage ankäme (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720 ; BFH-Urteil vom 14.04.2021 III R 1/20, BStBl II 2021, 700 ).

    Die Erfüllung eines erloschenen Anspruches ist nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2010 III R 21/08, BStBl II 2013, 583 ; BFH-Urteil vom 27.10.2011 - III R 16/09, BFH/NV 2012, 720 ; BFH-Urteil vom 17.12.2015 V R 18/15, BStBl II 2016, 960 ).

  • BFH, 13.06.2013 - V S 29/12

    Erstattung von Kindergeld durch Familienkasse an Sozialleistungsträger

    Auf die Überlegungen des FG zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der eine Abzweigung an das Kind nur bis zur Auszahlung an den Kindergeldberechtigten erfolgen kann (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720), kommt es im Hinblick auf diese gesetzliche Sonderregelung nicht an.
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Ermessenswidrige Abzweigung von Kindergeld - Bereits erfolgte

    In Fällen, in denen eine Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung an den Kindergeldberechtigten bereits eingetreten ist, geht die herrschende Meinung in Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung davon aus, dass aus den oben geschilderten Gründen keine Abzweigungsentscheidung mehr getroffen werden kann, bzw. eine abweisende Abzweigungsentscheidung nicht mehr geändert werden kann, unabhängig davon, ob die Nicht-Abzweigung rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen ist (BFH Urteil vom 29. September 2012 - III R 2/11, BStBl II 2013, 584; vom 27. Oktober 2011 - III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; vom 26. August 2010 - III R 21/08, BStBl II 2013, 583 hier Auszahlung an Kindergeldberechtigte trotz Einspruchs des Abzweigungsberechtigten gegen fehlerhafte Ablehnung seines Antrags).

    Auch ist die Versagung der Erfüllungswirkung bei Zahlung an den letztlich nicht Zahlungsempfangsberechtigten nicht durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) oder das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) geboten (BFH Urteil vom 27. Oktober 2011 - III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).

  • BFH, 19.06.2013 - III B 79/12

    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes - Übersehen einer

    Die Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld scheidet aus, da der Kindergeldanspruch durch die Auszahlung erlischt (Senatsurteile in BFHE 231, 520, zur Abzweigung an Sozialleistungsträger; vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720, zur Abzweigung an Kind).

    Dies deshalb, weil das bloße Bestehen einer Abzweigungslage ohne Vorliegen eines Abzweigungsbescheids die Empfangsberechtigung des Kindergeldberechtigten im Auszahlungsverfahren (Erhebungsverfahren) unberührt lässt (Senatsurteil in BFH/NV 2012, 720, unter II.2.c).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 10 K 10095/12

    Behördeninterne Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld durch die

  • FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Rücknahme einer Abzweigung für bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahltes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07

    Sozialhilfe

  • BFH, 02.12.2013 - III S 33/13

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

  • FG Münster, 29.08.2012 - 11 K 3406/10

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Abzweigungsverlangen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht