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   BFH, 23.02.1979 - III R 16/78   

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BFH, 23.02.1979 - III R 16/78 (https://dejure.org/1979,402)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1979 - III R 16/78 (https://dejure.org/1979,402)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1979 - III R 16/78 (https://dejure.org/1979,402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 476
  • DB 1979, 1587
  • BStBl II 1979, 455
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 01.12.1970 - VI R 386/69

    Landschaftsgartenbaubetriebe - Betriebe des verarbeitenden Gewerbes - Baugewerbe

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    Im Einspruchsverfahren berief sich der Kläger auf das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1970 VI R 386/69 (BFHE 100, 573, BStBl II 1971, 164).

    Er machte geltend: Das BFH-Urteil VI R 386/69 sei in den späteren Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zwar erwähnt, aber nicht aufgegeben worden.

    Er habe seine Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf die Weitergeltung des BFH-Urteils VI R 386/69 getroffen.

    Das Finanzgericht (FG) war der Meinung, daß dem Kläger aufgrund der BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest Zweifel hätten kommen müssen, ob das Urteil VI R 386/69 noch fortgilt.

    Aufgrund des BFH-Urteils VI R 386/69 habe der Wirtschaftszweig der Garten- und Landschaftsbaubetriebe in Berlin jahrelang unangefochten die erhöhten Investitionszulagen erhalten.

    Das Urteil VI R 386/69 werde ausdrücklich zitiert, aber nicht für künftig unanwendbar erklärt.

    Erst in der BFH-Entscheidung vom 10. Dezember 1976 III R 172/72 (BFHE 121, 120, BStBl II 1977, 233) sei ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das BFH-Urteil VI R 386/69 überholt sei.

    a) Durch das BFH-Urteil VI R 386/69 wurden Garten- und Landschaftsbaubetriebe zum verarbeitenden Gewerbe gerechnet mit der Folge, daß ihnen für angeschaffte Wirtschaftsgüter die erhöhten Investitionszulagen von 25 v. H. der Anschaffungskosten gewährt wurden.

    Das FG ist der Meinung, daß dem Kläger aus den BFH-Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest hätten Zweifel kommen müssen, ob das für ihn günstige Urteil VI R 386/69 noch weitergilt.

    In dem Urteil VI R 386/69 zählte der BFH einen Landschaftsgartenbaubetrieb zum verarbeitenden Gewerbe, weil er einkommensteuerlich ein Gewerbebetrieb und kein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sei und weil seine Tätigkeit den Bearbeitungsvorgängen entspreche, wie sie in § 12 UStDB 1951 geregelt waren.

    Es wurde darauf hingewiesen, daß sich dies gerade aus dem Urteil VI R 386/69 ergebe.

    Das Urteil VI R 386/69 wurde dann erst ausdrücklich in der Entscheidung III R 172/72 (veröffentlicht im BStBl vom 15. April 1977) für überholt erklärt.

    Das ist der entscheidende Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer geschützt werden muß; denn der durch das Urteil VI R 386/69 geschaffene Vertrauenstatbestand wirkte sich bereits bei der Investitionsentscheidung aus.

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe -

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    Das FA bezog sich auf das Systematische Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts und berief sich für dessen Anwendung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71 (BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392) und VIII R 11/73 (BFHE 115, 167, BStBl II 1975, 406) und den Erlaß des Senators für Finanzen in Berlin vom 12. April 1976 (Steuer- und Zollblatt für Berlin 1976 S. 763 - StuZBl Bln 1976, 763 -).

    Er machte geltend: Das BFH-Urteil VI R 386/69 sei in den späteren Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zwar erwähnt, aber nicht aufgegeben worden.

    Das Finanzgericht (FG) war der Meinung, daß dem Kläger aufgrund der BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest Zweifel hätten kommen müssen, ob das Urteil VI R 386/69 noch fortgilt.

    Aus den beiden Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 sei nicht zu erkennen gewesen, daß der BFH seine Rechtsprechung geändert habe.

    Die Änderung der Rechtsprechung bahnte sich in den beiden BFH-Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 an.

    b) Die BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 brachten für die Berliner Garten- und Landschaftsbaubetriebe eine Verschärfung.

    Das FG ist der Meinung, daß dem Kläger aus den BFH-Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest hätten Zweifel kommen müssen, ob das für ihn günstige Urteil VI R 386/69 noch weitergilt.

    In dem Urteil VIII R 148/71 traf dann der BFH seine Entscheidung in "engster" Anlehnung an das Systematische Verzeichnis.

    Wenn auch in dem Urteil VIII R 148/71 rückblickend der Beginn einer Änderung der Rechtsprechung in der Anwendung des Systematischen Verzeichnisses zu sehen ist, so kam dies in der Entscheidung doch nicht in einem so deutlichen Maß zum Ausdruck, daß der Kläger dies bei seinen Investitionsentscheidungen berücksichtigen mußte.

    Unbeschadet der Frage, inwieweit eine Verwaltungsanweisung Einfluß auf den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen gegenüber oberstgerichtlicher Rechtsprechung hat, brachte auch der Erlaß vom 12. April 1976 keine weitere Aufhellung; denn er äußerte sich nicht zu der entscheidenden Frage, nämlich der künftigen Anwendung des Systematischen Verzeichnisses bei der Auslegung der Begriffe "verarbeitendes Gewerbe" und "Baugewerbe", sondern er beschränkte sich auf die Anordnung, daß die Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 künftig auch auf die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von den sonstigen Wirtschaftszweigen anzuwenden seien.

    g) Die Finanzverwaltung hat zur Anpassung an die verschärfte Rechtsprechung - sie sieht diese in den beiden Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 - eine Anpassungsregelung getroffen, die jedoch sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts, bis zu dem das Vertrauen geschützt werden soll, als auch hinsichtlich ihres Inhalts unzureichend ist.

    Andernfalls wäre es denkbar, daß beispielsweise für Wirtschaftsgüter, die vor dem Bekanntwerden der beiden BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 (veröffentlicht im BStBl im Juni 1975) bereits unwiderruflich bestellt, aber erst nach dem 31. Dezember 1975 geliefert worden sind, die erhöhten Investitionszulagen nicht mehr gewährt werden könnten.

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 11/73

    Baugewerbe - Beton-Bauelemente - Herstellung - Herstellungsbetriebsstätte -

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    Das FA bezog sich auf das Systematische Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts und berief sich für dessen Anwendung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71 (BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392) und VIII R 11/73 (BFHE 115, 167, BStBl II 1975, 406) und den Erlaß des Senators für Finanzen in Berlin vom 12. April 1976 (Steuer- und Zollblatt für Berlin 1976 S. 763 - StuZBl Bln 1976, 763 -).

    Er machte geltend: Das BFH-Urteil VI R 386/69 sei in den späteren Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zwar erwähnt, aber nicht aufgegeben worden.

    Das Finanzgericht (FG) war der Meinung, daß dem Kläger aufgrund der BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest Zweifel hätten kommen müssen, ob das Urteil VI R 386/69 noch fortgilt.

    Aus den beiden Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 sei nicht zu erkennen gewesen, daß der BFH seine Rechtsprechung geändert habe.

    Die Änderung der Rechtsprechung bahnte sich in den beiden BFH-Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 an.

    b) Die BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 brachten für die Berliner Garten- und Landschaftsbaubetriebe eine Verschärfung.

    Das FG ist der Meinung, daß dem Kläger aus den BFH-Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 zumindest hätten Zweifel kommen müssen, ob das für ihn günstige Urteil VI R 386/69 noch weitergilt.

    Unbeschadet der Frage, inwieweit eine Verwaltungsanweisung Einfluß auf den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen gegenüber oberstgerichtlicher Rechtsprechung hat, brachte auch der Erlaß vom 12. April 1976 keine weitere Aufhellung; denn er äußerte sich nicht zu der entscheidenden Frage, nämlich der künftigen Anwendung des Systematischen Verzeichnisses bei der Auslegung der Begriffe "verarbeitendes Gewerbe" und "Baugewerbe", sondern er beschränkte sich auf die Anordnung, daß die Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 künftig auch auf die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von den sonstigen Wirtschaftszweigen anzuwenden seien.

    g) Die Finanzverwaltung hat zur Anpassung an die verschärfte Rechtsprechung - sie sieht diese in den beiden Urteilen VIII R 148/71 und VIII R 11/73 - eine Anpassungsregelung getroffen, die jedoch sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts, bis zu dem das Vertrauen geschützt werden soll, als auch hinsichtlich ihres Inhalts unzureichend ist.

    Andernfalls wäre es denkbar, daß beispielsweise für Wirtschaftsgüter, die vor dem Bekanntwerden der beiden BFH-Urteile VIII R 148/71 und VIII R 11/73 (veröffentlicht im BStBl im Juni 1975) bereits unwiderruflich bestellt, aber erst nach dem 31. Dezember 1975 geliefert worden sind, die erhöhten Investitionszulagen nicht mehr gewährt werden könnten.

  • BFH, 08.04.1976 - III R 161/73

    Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Auslegung und Abgrenzung - Auffassung der

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    In dem BFH-Urteil vom 8. April 1976 III R 161/73 (BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410) wurde dann deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes nach der speziellen Verkehrsauffassung der beteiligten Wirtschaftskreise und damit nach dem Systematischen Verzeichnis des Statistischen Bundesamts zu erfolgen habe und daß andere Auslegungskriterien (insbesondere die Anwendung des § 12 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1951 - UStDB 1951 -) auszuscheiden hätten.

    Klarer erkennbar wurden die Grundsätze der Rechtsprechung erst ab dem Urteil III R 161/73, wo der Gesichtspunkt der Verkehrsauffassung und damit des Systematischen Verzeichnisses eindeutig in den Vordergrund der Auslegung gestellt wurde.

    Sie wird deshalb zurückverwiesen, damit das FG nunmehr feststellen kann, welche Wirtschaftsgüter der Kläger vor dem Bekanntwerden des BFH-Urteils III R 161/73 (veröffentlicht im BStBl am 16. Juli 1976) - einschließlich einer angemessenen Orientierungsfrist für die Berater von etwa einem Monat - bestellt hat.

  • BFH, 10.12.1976 - III R 172/72

    Datenverarbeitungsbetrieb - Verarbeitendes Gewerbe - Dienstleistungsgewerbe -

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    Erst in der BFH-Entscheidung vom 10. Dezember 1976 III R 172/72 (BFHE 121, 120, BStBl II 1977, 233) sei ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das BFH-Urteil VI R 386/69 überholt sei.

    Das Urteil VI R 386/69 wurde dann erst ausdrücklich in der Entscheidung III R 172/72 (veröffentlicht im BStBl vom 15. April 1977) für überholt erklärt.

  • BFH, 16.08.1967 - VI 170/65

    Vermögensrechtliche Behandlung von Aussteuern, die Eltern einer Tochter bei der

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    Demgegenüber sind die BFH-Urteile vom 5. November 1964 IV 11/64 S (BFHE 80, 356, BStBl III 1964, 602) und vom 16. August 1967 VI 170/65 (BFHE 89, 447, BStBl III 1967, 700) nur scheinbare Ausnahmen von diesem Grundsatz.

    In dem Urteil VI 170/65 hat der BFH im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen (Aussteueraufwendungen) auf die Notwendigkeit solcher Anpassungsregelungen hingewiesen.

  • BFH, 17.10.1973 - VIII R 149/71

    Investitionszulage - Verringerung - Festsetzung - Sprungklage - Anfechtungsklage

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    An dieser letzteren Auffassung wurde im Urteil vom 17. Oktober 1973 VIII R 149/71 (BFHE 111, 392, BStBl II 1974, 321) nicht festgehalten.
  • BFH, 27.01.1972 - II R 148/70

    Steuerpflicht - GmbH - Eintritt in KG - Persönlich haftende GmbH - GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    Er sieht nur diese Auffassung im Einklang mit der Finanzgerichtsordnung (vgl. z. B. Urteil vom 27. Januar 1972 II R 148/70, BFHE 105, 68, BStBl II 1972, 431).
  • BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S

    Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    Demgegenüber sind die BFH-Urteile vom 5. November 1964 IV 11/64 S (BFHE 80, 356, BStBl III 1964, 602) und vom 16. August 1967 VI 170/65 (BFHE 89, 447, BStBl III 1967, 700) nur scheinbare Ausnahmen von diesem Grundsatz.
  • BFH, 07.10.1965 - IV 139/65 U

    Vorliegen von Ermessensfehlern bei der Ablehnung eines Erlassantrags

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 16/78
    In dem BFH-Urteil vom 7. Oktober 1965 IV 139/65 U (BFHE 83, 555, BStBl III 1965, 700) wurde die Frage offengelassen, ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf eine Billigkeitsregelung (Billigkeitserlaß) habe, wenn er im Vertrauen auf eine für ihn günstige Rechtsprechung niedrigere Steuern in seine betriebliche Kalkulation einbezogen habe (vgl. dazu auch das von dem Kläger zitierte, auf ähnlichen Erwägungen beruhende Urteil des FG München vom 27. Februar 1973 II 102/71, Entscheidungen der Finanzgerichte 1973 S. 338 - EFG 1973, 338 -).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • FG München, 27.02.1973 - II 102/71
  • BFH, 23.10.2013 - X R 33/10

    Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist

    Ein schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung ist demzufolge nur dann und solange gegeben, als der Steuerpflichtige nicht mit ihrer Änderung rechnen musste oder ihm zumindest Zweifel hätten kommen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, BStBl II 1979, 455).
  • BFH, 26.09.2007 - V B 8/06

    Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder

    c) Geklärt ist auch, dass ein schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung nur dann und solange gegeben ist, als die Steuerpflichtigen nicht mit einer Änderung rechnen oder ihnen zumindest Zweifel hätten kommen müssen (BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, 479 f., BStBl II 1979, 455, 457).
  • FG Hessen, 23.06.2016 - 6 K 2397/12

    § 33 EStG, § 11 EStG

    Ein schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Auffassung ist demzufolge nur dann und solange gegeben, als der Steuerpflichtige nicht mit ihrer Änderung rechnen musste oder ihm zumindest Zweifel hätten kommen müssen (Urteil des BFH vom 23.02.1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, BStBl II 1979, 455 [BFH 23.02.1979 - III R 16/78] ).
  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    cc) Ein schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung ist nur dann und solange gegeben, als die Steuerpflichtigen nicht mit einer Änderung rechnen oder ihnen zumindest Zweifel hätten kommen müssen (BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, 479 f., BStBl II 1979, 455, 457).
  • BFH, 25.06.2014 - X R 16/13

    Kein Abzug der Leistungen des Nutzungsberechtigten als Sonderausgaben beim

    Ein schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Auffassung ist demzufolge nur dann und solange gegeben, als der Steuerpflichtige nicht mit ihrer Änderung rechnen musste oder ihm zumindest Zweifel hätten kommen müssen (z.B. BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, BStBl II 1979, 455).
  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Ähnlich lässt sich im Investitionszulagenrecht argumentieren, dass auch das Vertrauen des Investors in die Rechtslage zum Zeitpunkt der jeweiligen Investitionsentscheidung geschützt werden müsse (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, BStBl II 1979, 455).
  • BFH, 07.11.1996 - IV R 69/95

    Nutzungsänderung zu gewillkürtem Betriebsvermögen ist keine Entnahme, keine

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats haben auch die Gerichte Verwaltungserlasse zu berücksichtigen, die aus Gründen des Vertrauensschutzes die Anpassung der Verwaltungspraxis an eine verschärfende Rechtsprechung oder an geänderte Rechtsauffassungen erleichtern sollen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1970 IV R 170/67, BFHE 101, 373, BStBl II 1971, 321, ebenso vom 23. Februar 1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, BStBl II 1979, 455).
  • FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 710/04

    Anspruch auf Billigkeitsfestsetzung nach dem Verpachtungserlass vom 17.12.1965;

    Nach der Rspr. des BFH haben auch die Gerichte Verwaltungserlasse zu berücksichtigen, die aus Gründen des Vertrauensschutzes die Anpassung der Verwaltungspraxis an eine verschärfende Rechtsprechung oder an geänderte Rechtsauffassungen erleichtern sollen (vgl. BFH-Urt. v. 07.11.1996, IV R 69/95, DStR 1997, S. 413;Urt. v. 03.12.1970, IV R 170/67, BFHE 101, 373, BStBl II 1971, 321, ebensov. 23.02.1979, III R 16/78, BFHE 127, 476, BStBl II 1979, 455).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7208/19

    Steuerrechtliche Behandlung von Umsätzen mit Callingkarten ausländischer Anbieter

    Ein schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung ist nur dann und solange gegeben, als die Steuerpflichtigen nicht mit einer Änderung rechnen oder ihnen zumindest Zweifel hätten kommen müssen (BFH, Urteil vom 23.02.1979 - III R 16/78, BStBl. II 1979, 455, 457).

    Ein schützenswertes Vertrauen, das die Pflicht zum Erlass einer Übergangsregelung auslöst, ist nur dann gegeben, wenn als Vertrauensgrundlage eine gesicherte, für die Meinung des Steuerpflichtigen sprechende Rechtsauffassung bestand und die Rechtslage nicht als zweifelhaft erschien (BFH, Urteile vom 15.01.1986 - II R 141/83, BStBl. II 1986, 418; vom 31.10.1990 - I R 3/86, BStBl. II 1991, 610, Beschluss vom 01.10.2003 - X B 75/02, BFH/NV 2004, 44; Koenig/Fritsch, AO, 3. Auflage 2014, § 227 Rn. 25) und der Steuerpflichtige nicht mit einer Änderung rechnen oder ihm zumindest Zweifel hätten kommen müssen (BFH, Urteil vom 23.02.1979 - III R 16/78, BStBl. II 1979, 455).

  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 149/75

    Zur Frage der Bauherreneigenschaft

    Eine verschärfende Rechtsprechung, die auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurückwirkt und daher sogenannte Anpassungsregelungen (§ 131 AO, § 163 der Abgabenordnung - AO 1977 -) erfordert (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 16/78, BFHE 127, 476, BStBl II 1979, 455) liegt nicht vor, wenn es zu einer bestimmten Frage noch gar keine Rechtsprechung gegeben hat.
  • BFH, 22.07.2020 - II R 42/17

    Keine Steueranrechnung im Billigkeitswege wegen Aufgabe der Rechtsprechung zur

  • BFH, 17.04.2013 - X R 6/11

    Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

  • BFH, 10.11.1982 - I R 142/79

    Treu und Glauben - Unterbilanz - Verteilungsfähiger Reingewinn - GmbH - Änderung

  • BFH, 02.05.1980 - III R 130/78

    Baugewerbe - Verarbeitende Gewerbe - Systematisches Verzeichnis der

  • BFH, 22.06.1979 - VI R 85/76

    Unterhaltsleistung eines Gastarbeiters - Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

  • BFH, 04.08.2010 - X B 172/09

    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung - schützenswertes

  • BFH, 12.01.1989 - IV R 87/87

    Keine Billigkeitsmaßnahme bei Änderung der Rechtsprechung, wenn diese vom

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01

    Vereinbarkeit einer Vorschrift über bindenden Entscheidungen eines Investors

  • BFH, 15.01.1986 - II R 141/83

    Treu und Glauben - Handeln des Finanzamtes - Handeln entgegen Erlaß des

  • FG Hessen, 27.01.2022 - 5 K 640/20

    Billigkeitsfestsetzung der Grunderwerbsteuer anlässlich des Anteilserwerbs

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 49/09

    Teilerlass einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden

  • BFH, 21.08.2002 - X B 193/01

    Keine Berufung auf Vertrauensschutz bei rückwirkender Änderung der Grundsätze

  • FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1215/06

    Bezug von Feinschnittsteuerzeichen für Tabakstränge; Tabak; EuGH-Entscheidung;

  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der

  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der

  • BFH, 16.06.2000 - VIII B 38/00

    Änderung der Rechtsprechung - Treu und Glauben - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • FG Köln, 18.06.2014 - 14 K 1714/10

    Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus

  • BFH, 11.07.1989 - VII B 93/89

    Klärungsbedürftigkeit der Frage über die Zulassung eines im Inland stationierten

  • BFH, 19.12.1985 - V R 126/78

    Konkursverwaltung und Vergleichsverwaltung als freier Beruf

  • FG Münster, 23.02.1988 - VI 430/86
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