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   BFH, 11.05.1973 - III R 17/72   

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https://dejure.org/1973,1188
BFH, 11.05.1973 - III R 17/72 (https://dejure.org/1973,1188)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1973 - III R 17/72 (https://dejure.org/1973,1188)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1973 - III R 17/72 (https://dejure.org/1973,1188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Synthetische Fasern - Anspruch auf Lieferung - Verbilligte Preise - Ausfuhr - Bezugsberechtigungsscheine - Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 270
  • BStBl II 1973, 606
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.11.1969 - VII R 8/67

    Zollwertmindernde Berücksichtigung eines Preisnachlasses, der nur solchen Käufern

    Auszug aus BFH, 11.05.1973 - III R 17/72
    Das vom FG für seine gegenteilige Auffassung zitierte BFH-Urteil vom 25. November 1969 VII R 8/67 (BFHE 97, 452) besagt zu der hier zu entscheidenden Frage gar nichts.
  • BFH, 14.07.1967 - III R 74/66

    Entscheidungserheblichkeit des Maßes der Aussichten, die im

    Auszug aus BFH, 11.05.1973 - III R 17/72
    Auf die Wahrscheinlichkeit oder Nichtwahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Bedingung kommt es nach der Rechtsprechung des Senats nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1967 III R 74/66, BFHE 89, 569, BStBl III 1967, 770).
  • BFH, 29.04.1970 - III 217/63

    Gewerblichen Urproduktion - Förderung von Erdöl - Inland - Grundlage der

    Auszug aus BFH, 11.05.1973 - III R 17/72
    Der Unterschiedsbetrag zwischen diesen Anschaffungskosten und den späteren Verkaufpreisen stellt den Gewinn des Unternehmens dar, der wie der Senat bereits in dem Urteil vom 29. April 1970 III 217/63 (BFHE 99, 215, BStBl II 1970, 614) betont hat nur im Geschäftswert bei einer Veräußerung des ganzen Unternehmens zutage tritt, der aber bei der Bewertung der Vorräte selbst noch keine Berücksichtigung finden kann.
  • BFH, 05.03.1971 - III R 130/68

    Erbbauvertrag - Erbbauberechtigter - Einseitige Erklärung einer Verlängerung -

    Auszug aus BFH, 11.05.1973 - III R 17/72
    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, daß es sich hierbei um eine sogenannte Potestativbedingung handelt, die nach der Rechtsprechung des Senats zu den aufschiebenden Bedingungen im Sinne des § 4 BewG 1965 gehört (vgl. Urteil des BFH vom 5. März 1971 III R 130/68, BFHE 102, 102, BStBl II 1971, 481).
  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

    bb) Ferner verweist die Klägerin auf Entscheidungen, in denen ein bestehender Anspruch auf einen Preisnachlass für vergangene Geschäfte, der in der Form gewährt wird, dass dem Steuerpflichtigen --nach Durchlaufen mehrerer Zwischenschritte-- bei künftigen gleichartigen Vertragsabschlüssen ein reduzierter Preis eingeräumt wird, nicht als aktivierungsfähig angesehen wurde (BFH-Urteile vom 11. Mai 1973 III R 17/72, BFHE 109, 270, BStBl II 1973, 606, und vom 6. Dezember 1978 I R 35/78, BFHE 126, 549, BStBl II 1979, 262).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 35/78

    Anspruch auf verbilligten Nachbezug - Rohstoffe - Bezugsberechtigungsschein

    In der Entscheidung vom 11. Mai 1973 III R 17/72 (BFHE 109, 270, BStBl II 1973, 606) habe der BFH zwar einen Ansatz verneint, weil die Vereinbarungen über das Nachbezugsrecht eine sog. Protestativbedingung enthielten.

    Der erkennende Senat beurteilt in Übereinstimmung mit der Entscheidung III R 17/72 die der KG von ihren Lieferanten eingeräumten Rechte auf verbilligten Nachbezug von Rohstoffen als bürgerlich-rechtliche Ansprüche der KG auf Abschluß von Kaufverträgen zu ermäßigten Preisen.

  • BFH, 03.06.1992 - II R 141/88

    Jubiläumsaufwendungen sind keine Schuldposten iSd § 103 BewG

    Insbesondere kommt es nicht auf die Wahrscheinlichkeit oder Nichtwahrscheinlichkeit des Eintritts einer Bedingung an (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1973 III R 17/72, BFHE 109, 270, BStBl II 1973, 606).
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