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   BFH, 08.11.2017 - III R 2/16   

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https://dejure.org/2017,56348
BFH, 08.11.2017 - III R 2/16 (https://dejure.org/2017,56348)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2017 - III R 2/16 (https://dejure.org/2017,56348)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2017 - III R 2/16 (https://dejure.org/2017,56348)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 6 S 8, EStG § 32 Abs 6 S 9, GG Art 3, AO § 357, EStG VZ 2013
    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

  • Bundesfinanzhof

    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 6 S 8 EStG 2009, § 32 Abs 6 S 9 EStG 2009, Art 3 GG, § 357 AO, EStG VZ 2013
    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 32 Abs. 6 Satz 1 Alternative 2, Sätze 8 und 9 des Einkommensteuergesetzes, § 32 Abs. 6 Satz 9 Alternative 2 EStG, § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG, § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 32 Abs. 6 Satz 9 EStG, § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 3 des Grundgesetzes, § 1606 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 32 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG, § 357 AO, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Widerspruchsrecht eines Elternteils hinsichtlich der Übertragung des BEA-Freibetrags auf den anderen Elternteil

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 6 Sätze 8, 9
    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 6 Sätze 8, 9
    Widerspruchsrecht eines Elternteils hinsichtlich der Übertragung des BEA-Freibetrags auf den anderen Elternteil

  • datenbank.nwb.de

    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes - und seine Übertragung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kinderfreibetrag: Auswirkung des Widerspruchs gegen die Übertragung bei Trennung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Betreuungsanteil beim BEA-Freibetrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung des BEA-Freibetrags

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 6 S 8, EStG § 32 Abs 6 S 9
    Kinderfreibetrag, Betreuung, Ausbildung, Widerspruch, Übertragung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 260, 103
  • NJW 2018, 1504
  • FamRZ 2018, 789
  • BStBl II 2018, 266
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2015 - 4 K 1624/15

    Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und

    Auszug aus BFH, 08.11.2017 - III R 2/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2015  4 K 1624/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 308 veröffentlichten Urteil ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2015  4 K 1624/15 aufzuheben und den geänderten Einkommensteuerbescheid des FA für 2013 vom 4. Februar 2015 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 3. Juni 2015 aufzuheben.

  • BFH, 27.10.2011 - III R 42/07

    Zur Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder

    Auszug aus BFH, 08.11.2017 - III R 2/16
    Eine abweichende Beurteilung folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Senats zu § 32 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG a.F., wonach das Konzept eines einheitlichen BEA-Freibetrags und die antragsabhängige ausschließliche Berücksichtigung dieses Freibetrags bei dem Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, als verfassungsgemäß erachtet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 III R 42/07, BFHE 236, 10, BStBl II 2013, 194, Rz 9 ff., m.w.N., zu § 32 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG in der für das Jahr 2004 geltenden Fassung).
  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10

    Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der

    Auszug aus BFH, 08.11.2017 - III R 2/16
    Denn der Gesetzgeber selbst geht in § 1606 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches von der Gleichwertigkeit der Unterhaltsleistung durch Zahlung von Geldbeträgen und der durch persönliche Betreuung aus (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977  1 BvR 265/75, BVerfGE 45, 104, BStBl II 1977, 526, unter C.IV., m.w.N., und vom 14. Juli 2011  1 BvR 932/10, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 3215, Rz 34, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 08.11.2017 - III R 2/16
    Denn der Gesetzgeber selbst geht in § 1606 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches von der Gleichwertigkeit der Unterhaltsleistung durch Zahlung von Geldbeträgen und der durch persönliche Betreuung aus (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977  1 BvR 265/75, BVerfGE 45, 104, BStBl II 1977, 526, unter C.IV., m.w.N., und vom 14. Juli 2011  1 BvR 932/10, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 3215, Rz 34, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2001 - VI B 301/98

    Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus BFH, 08.11.2017 - III R 2/16
    Für Streitigkeiten betreffend die Übertragung des Kinderfreibetrags hat der VI. Senat des BFH bereits entschieden, dass kein Fall der notwendigen Beiladung vorliegt, wenn der klagende Elternteil die Berücksichtigung des eigentlich dem anderen Elternteil zustehenden Kinderfreibetrags bei seiner eigenen Veranlagung verlangt (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729, unter II.3. ff., m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17

    Keine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages bei fehlender

    Das Gesetz verlangt nicht, dass der Elternteil, der der Übertragung widerspricht, in einem wesentlichen Umfang derartige Kosten getragen hat; ebenso wie bei der Kinderbetreuung ist jedoch eine nur unwesentliche nicht ausreichend (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BStBl II 2018, 266).

    Das Gesetz übernimmt die vom BVerfG vorgenommene Gleichsetzung von Aufwand, der sich in einer monetären Belastung ausdrückt, und unentgeltlich, in eigener Person erbrachter Betreuungsleistung (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BStBl II 2018, 266).

    In Anlehnung an § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG ("wesentlicher Unterhaltsbeitrag") soll hierbei ein Betreuungsanteil von ungefähr 25 % oder durchschnittlich zwei von sieben Tagen in der Woche genügen (vgl. Schmidt/Loschelder, EStG, 36. Aufl., § 32 Rz 92); ausreichend sei jedenfalls regelmäßig die Wahrnehmung des Umgangsrechts (vgl. HHR/Grönke-Reimann, § 32 EStG Rz 192) oder eine darüber hinausgehende Betreuung (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BFH/NV 2018, 558).

    Nach Auffassung des BFH kann das Merkmal einer regelmäßigen Betreuung insbesondere dann als erfüllt angesehen werden, wenn sich ein minderjähriges Kind entsprechend eines -üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten-weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge bei dem Elternteil, bei dem es nicht gemeldet ist, aufhält (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BFH/NV 2018, 558).

    Aus Gründen der Vereinfachung hat der BFH dabei grundsätzlich keine Bedenken, bei einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % im Regelfall das Merkmal einer Betreuung in einem "nicht unwesentlichen Umfang" als erfüllt anzusehen, wobei weitere Indizien in diesem Fall im Übrigen regelmäßig vernachlässigt werden können (BFH-Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BFH/NV 2018, 558).

  • FG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 K 20/19

    Gewährung eines Freibetrags für Betreuungsbedarf und Erziehungsbedarf durch

    Bei einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % ist im Regelfall das Merkmal einer Betreuung in einem "nicht unwesentlichen Umfang" als erfüllt anzusehen, wobei weitere Indizien in diesem Fall im Übrigen regelmäßig vernachlässigt werden können (Anschluss an BFH, Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BFHE 260, 103, BStBl. II 2018, 266).

    Aus Gründen der Vereinfachung hat der BFH dabei grundsätzlich keine Bedenken, bei einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % im Regelfall das Merkmal einer Betreuung in einem "nicht unwesentlichen Umfang" als erfüllt anzusehen, wobei weitere Indizien in diesem Fall im Übrigen regelmäßig vernachlässigt werden können (vgl. BFH, Urteil vom 8. November 2017 III R 2/16, BFHE 260, 103, BStBl. II 2018, 266).

  • FG Hamburg, 16.10.2018 - 3 K 58/18

    Keine Übertragung von Kinderfreibeträgen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Für die Übertragung des BEA-Freibetrags gilt nichts anderes (BFH-Urteil vom 08.11.2017 III R 2/16, BStBl II 2018, 266).
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