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   BFH, 18.12.2013 - III R 20/12   

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https://dejure.org/2013,46279
BFH, 18.12.2013 - III R 20/12 (https://dejure.org/2013,46279)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2013 - III R 20/12 (https://dejure.org/2013,46279)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - III R 20/12 (https://dejure.org/2013,46279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat der Karibik

  • openjur.de

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat der Karibik

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 1 Abs 2 S 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 63 Abs 1 S 3, FGO § 155, ZPO § 560, DiplBezÜbk Art 34, DiplBezÜbk Art 37 Abs 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat der Karibik

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat der Karibik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 63 Abs 1 S 3 EStG 2002, § 155 FGO, § 560 ZPO
    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat der Karibik

  • rewis.io

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat der Karibik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung im Ausland lebender deutscher Staatsangehöriger

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Kindergeld für im Ausland als sog. Ortskräfte lebende deutsche Staatsangehörige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Karibik

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.02.2006 - I R 60/05

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1997 für im

    Auszug aus BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
    Bei dieser Prüfung ist daher insbesondere zu berücksichtigen, ob im Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat nur die inländischen Einkünfte (nicht das Welteinkommen) erfasst werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2006 I R 60/05, BFHE 212, 468, BStBl II 2007, 106) und persönliche Verhältnisse weitgehend außer Betracht bleiben (zum Ganzen Lehner/Waldhoff, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 1 Rz C 67; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 1 EStG Rz 175).

    Maßgeblich ist allein die objektive Rechtslage (BFH-Urteil in BFHE 212, 468, BStBl II 2007, 106, m.w.N.).

    Insoweit kann dahinstehen, ob die völkerrechtlichen Besteuerungsvorrechte überhaupt zu einer der beschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Besteuerung i.S. des § 1 Abs. 2 Satz 2 EStG führen (dies bejahend Blümich/Ebling, § 1 EStG Rz 232; Lehner/Waldhoff, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 1 Rz C 67; Frotscher in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 1 Rz 35; dies in Betracht ziehend BFH-Urteil in BFHE 212, 468, BStBl II 2007, 106, unter B.I.2.c cc; u.U. verneinend: HHR/Stapperfend, § 1 EStG Rz 175).

  • BFH, 19.09.2013 - V R 9/12

    Kindergeld von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen

    Auszug aus BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
    Allein der Bezug steuerfreier Einkünfte ist dem nicht gleich zu stellen, weil dies eine unbeschränkte Steuerpflicht im Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat nicht ausschließt (BFH-Urteil vom 19. September 2013 V R 9/12, BFH/NV 2014, 90, Rz 19 ff.; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 1 Rz 36).

    Das FG hat daher unzutreffend aus dem Eingreifen einer sachlichen Steuerbefreiung darauf geschlossen, dass die Klägerin nach objektiver Rechtslage in dem Karibikstaat überhaupt keiner Einkommensteuerpflicht unterliegt bzw. dort nicht mit ihrem Welteinkommen besteuert wird (ebenso BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 90).

  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Auszug aus BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, Seite 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... --Familienkasse-- eingetreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1.).
  • BFH, 24.05.2012 - III R 14/10

    Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1

    Auszug aus BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
    Denn diese Kindergeldberechtigung ist nicht von der einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Antragstellers abhängig (Senatsurteil vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 56/00

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

    Auszug aus BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
    "Ständig ansässig" in diesem Sinne sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Anstellung von der Mission bereits längere Zeit im Empfangsstaat ihren Wohnsitz hatten (Senatsurteil vom 25. Juli 2007 III R 56/00, juris; Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2010, 2. Aufl., Art. 38 WÜD Rz 3 Buchst. a).
  • BFH, 13.06.2013 - III R 10/11

    Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen

    Auszug aus BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
    Sie sind revisionsrechtlich wie Tatsachenfeststellungen zu behandeln (z.B. Senatsurteil vom 13. Juni 2013 III R 10/11, BFHE 241, 562).
  • BFH, 05.09.2001 - I R 88/00

    Einkünfte eines Grenzgängers nach DBAFra; öffentliche Kassen

    Auszug aus BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
    Demnach bedarf es dieser erweiterten unbeschränkten Einkommensteuerpflicht dann nicht, wenn die Person nach den Regeln des maßgeblichen ausländischen Steuerrechts unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und dadurch im Ausland die Berücksichtigung der persönlichen Merkmale gesichert ist (BFH-Urteil vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623, unter II.1.a; Schmidt/Heinicke, EStG, 32. Aufl., § 1 Rz 35 f.).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 271/81
    Auszug aus BFH, 18.12.2013 - III R 20/12
    Ob eine Person in dem Staat, in dem sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, lediglich in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen wird (§ 1 Abs. 2 Satz 2 EStG), ist nach den Vorschriften des maßgebenden ausländischen Steuerrechts zu prüfen (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 271/81, BFHE 145, 44).
  • FG Köln, 26.09.2018 - 4 K 3634/13

    Kindergeld: Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in

    Maßgeblich ist allein die objektive Rechtslage (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 2013 V R 9/12, a.a.O., und vom 18. Dezember 2013 III R 20/12, BFH/NV 2014, 684, m.w.N.).
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