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   BFH, 25.05.2000 - III R 20/97   

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https://dejure.org/2000,1899
BFH, 25.05.2000 - III R 20/97 (https://dejure.org/2000,1899)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2000 - III R 20/97 (https://dejure.org/2000,1899)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - III R 20/97 (https://dejure.org/2000,1899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Satellitenempfangsanlagen - Betriebsstätte im Fördergebiet - Versorgung von Privatpersonen - Betriebsvorrichtungen - Investitionszulagenbegünstigte Wirtschaftsgüter - Wartungsverpflichtung

  • Judicialis

    InvZulG 1991 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1991) § 2
    Investitionszulage für Satellitenempfangsanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Satellitenempfangsanlage als Betriebsstätte

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 1 Abs 1 F: 24.6.91, InvZulG § 2 F: 24.6.91, AO 1977 § 12 S 1, BewG § 68 Abs 2 Nr 2
    Betriebstätte; Betriebsvorrichtung; Nutzung; Satelitenempfangsanlage; Verbleiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 191
  • MMR 2001, 262 (Ls.)
  • BB 2000, 2193
  • DB 2000, 2308
  • BStBl II 2001, 365
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 20/97
    Demgemäß sind Betriebsvorrichtungen i.S. von § 68 Abs. 2 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter und gemäß § 2 Satz 1 InvZulG 1991 investitionszulagenbegünstigt (Senatsurteil vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, m.w.N.).

    Auf den Gesichtspunkt des einheitlichen oder --im Verhältnis zum Gebäude-- unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs kommt es nicht an (Senat in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, 147, m.w.N.).

  • BFH, 23.05.1986 - III R 66/85

    Verbleiben im Betrieb - Betrieb des Investors - Wirtschaftsgut - Kurzfristige

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 20/97
    Bei einer längerfristigen Gebrauchsüberlassung verbleibt das Wirtschaftsgut nicht mehr in dem Betrieb (der Betriebsstätte) des Investors (Urteil des Senats vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).
  • BFH, 23.05.1986 - III B 68/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Automatenaufsteller - Betriebliche Nutzung

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 20/97
    Auch hier übt der Aufsteller die tatsächliche Gewalt über die Automaten aus mit der Folge, dass diese in seinem Betrieb (seiner Betriebsstätte) verbleiben (Beschluss des Senats vom 23. Mai 1986 III B 68/85, BFHE 147, 197, BStBl II 1986, 918).
  • BFH, 06.10.1995 - III R 101/93

    Investitionszulage für nachträglich angeschaffte Maschinenwerkzeuge als

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 20/97
    Zum einen sind die verschiedenen Teile, aus denen die Anlagen zusammengebaut werden, wie Antennen, Verstärker, Verbindungskabel und Abnahmedosen, technisch aufeinander abgestimmt und können nach der Montage nur zusammen genutzt werden, so dass es an einer selbständigen Nutzungsfähigkeit einzelner Teile fehlt (s.a. Urteil des Senats vom 6. Oktober 1995 III R 101/93, BFHE 179, 522, BStBl II 1996, 166).
  • BFH, 28.09.1990 - III R 178/86

    Zur Abgrenzung des selbständigen Wirtschaftsgutes bei Verbindung von beweglichen

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 20/97
    Ist letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (Urteil des Senats vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

    Insoweit sind die einzelnen WKA einschließlich des Kompakttransformators sowie interner Verkabelung vergleichbar mit einer Satellitenempfangsanlage, deren einzelne Komponenten (Satelliten-Empfänger [Antennen], Verstärker- und Verteileranlagen sowie Verbindungskabel und einzelne Abnahmedosen je Wohnung) der BFH nach deren Zusammenfügung ebenfalls als einheitliches Wirtschaftsgut beurteilt hat (BFH-Urteil in BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

  • BFH, 13.06.2006 - I R 84/05

    Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für

    Der Senat verweist dazu erneut auf das Urteil in BFHE 210, 551, BStBl II 2006, 84 (dortselbst unter II.2.c) sowie ergänzend auf die gefestigte Rechtsprechung, nach der auch vollautomatisch arbeitende Einrichtungen im Fall ihrer langfristigen Vermietung oder Verpachtung weder selbst eine Betriebsstätte des Vermieters (Verpächters) bilden noch einer solchen zuzurechnen sind (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Mai 1986 III B 68/85, BFHE 147, 197, BStBl II 1986, 918; BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, 196, BStBl II 2001, 365, 367, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Wie in dem Satellitenempfangsanlagen betreffenden Urteil des BFH vom 25. Mai 2000 III R 20/97 (BFH/NV 2000, 1565) habe sie, die Klägerin, ebenfalls während der gesamten Mietdauer die tatsächliche Sachherrschaft über die einzelnen Telefonanlagen behalten (vgl. Ziff. 3.5 der AB zum Zugangsrecht).

    Schließlich ist der vom erkennenden Senat im Urteil in BFH/NV 2000, 1565 entschiedene Fall, in dem er den Fortbestand der tatsächlichen Sachherrschaft des Investors an den Satellitenempfangsanlagen bejaht hat, mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

    Insoweit sind die einzelnen WKA einschließlich des Kompakttransformators sowie interner Verkabelung vergleichbar mit einer Satellitenempfangsanlage, deren einzelne Komponenten (Satelliten-Empfänger [Antennen], Verstärker- und Verteileranlagen sowie Verbindungskabel und einzelne Abnahmedosen je Wohnung) der BFH nach deren Zusammenfügung ebenfalls als einheitliches Wirtschaftsgut beurteilt hat (BFH-Urteil in BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

  • BFH, 30.06.2005 - III R 76/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine

    Befinden sich die vollautomatisch arbeitenden Anlagen in fremden Gebäuden, kann eine Betriebsstätte anzunehmen sein, wenn dem Unternehmer vertraglich das Recht eingeräumt worden ist, das Gebäude zu den üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten und die anfallenden Wartungsarbeiten an seinen Anlagen vorzunehmen (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365, zu Satellitenempfangsanlagen).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 30/00

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Ist letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (Senatsurteile vom 8. Februar 1996 III R 126/93, BFHE 180, 480, BStBl II 1996, 542, und vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (Senatsurteil in BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

  • BFH, 09.08.2001 - III R 43/98

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Ist Letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den oder die anderen ein negatives Gepräge erhält, so ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (zum Ganzen BFH-Urteile vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365, unter II. c der Gründe; vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187, unter II. 1. a, cc der Gründe; vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361; in BFHE 180, 480, BStBl II 1996, 542, 544).
  • BFH, 30.06.2005 - III R 47/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine

    Befinden sich die vollautomatisch arbeitenden Anlagen in fremden Gebäuden, kann eine Betriebsstätte anzunehmen sein, wenn dem Unternehmer vertraglich das Recht eingeräumt worden ist, das Gebäude zu den üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten und die anfallenden Wartungsarbeiten an seinen Anlagen vorzunehmen (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365, zu Satellitenempfangsanlagen).
  • FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 845/15

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und BFH-Urteil vom 25.08.2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).
  • FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14

    Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an

    Bei einer WKA handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung (BFH-Urteil vom 25.01.2012 II R 25/10, BFHE 236, 564, BStBl II 2012, 403) und damit i.S. des § 6b EStG um ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 25.05.2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365 - Satellitenempfangsanlage als investitionszulagenbegünstigtes abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut).
  • BFH, 13.12.2001 - III R 24/99

    Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 41/10

    Zurechnung einer Windkraftanlage - Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5

  • BFH, 18.02.2021 - III R 8/19

    Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz-

  • BFH, 20.12.2000 - III R 17/97

    GmbH - Rechtsnachfolge - Investitionszulage - Berlinförderung - SAT-Anlage -

  • FG München, 29.09.2022 - 11 K 539/18

    Aufwendungen für die Anschaffung von Gold als dem Progressionsvorbehalt

  • FG Münster, 18.02.2015 - 11 K 2856/13

    Blockheizkraftwerk selbständiges Wirtschaftsgut

  • BFH, 16.09.2005 - III B 82/04

    Betriebsvorrichtung; Betriebsstätteneigenschaft; grundsätzliche Bedeutung

  • FG München, 15.10.2014 - 1 K 3521/11

    Schenkungsweise Übertragung von Vermögen im Zusammenhang mit einem Medienfond;

  • FG Thüringen, 06.03.2003 - I 275/98

    Neuheit eines angeschafften Wirtschaftsguts; Investitionszulage 1992 und 1993

  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 35/04

    Betriebsstätte eines Gesellschafters bei der Gesellschaft

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