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   BFH, 30.07.2009 - III R 22/07   

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https://dejure.org/2009,5311
BFH, 30.07.2009 - III R 22/07 (https://dejure.org/2009,5311)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2009 - III R 22/07 (https://dejure.org/2009,5311)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - III R 22/07 (https://dejure.org/2009,5311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeldberechtigung von Ausländern; Umqualifizierung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 2 oder Abs. 4 AuslG 1990

  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 61a S. 2; ; EStG § 62 Abs. 2; ; AuslG 1990 § 30 Abs. 3; ; AuslG 1990 § 30 Abs. 4; ; AufenthG § 25 Abs. 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung eines ohne ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländers; Vergleichbarkeit einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder § 30 Abs. 4 Ausländergesetz i.d.F. von 1990 ( AuslG 1990) mit einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers; Bezieher von Sozialhilfe nicht nach Art. 28 Abs. 1 SozSichAbk YUG kindergeldberechtigt; Rückforderung von zu Unrecht gewährtem Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldberechtigung eines ohne ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländers; Vergleichbarkeit einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder § 30 Abs. 4 Ausländergesetz i.d.F. von 1990 (AuslG 1990) mit einer ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 2 Nr 2c, EStG § 62 Abs 2 Nr 3
    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Duldung; Kindergeld; Verfassungswidrigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 EStG n.F. im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG n.F.).

    Betrifft der Sachverhalt --wie hier-- einen Zeitraum vor 2005, in denen noch das AuslG 1990 galt, sind Aufenthaltsgenehmigungen i.S. des § 5 AuslG 1990 entsprechend den Fortgeltungsregelungen in § 101 AufenthG in Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG umzuqualifizieren (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

    Eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder Abs. 4 AuslG 1990 entspricht weitgehend einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Senatsurteil in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457, zu § 30 Abs. 3 AuslG 1990; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 4. September 2007 1 C 43/06, BVerwGE 129, 226, zu § 30 Abs. 4 AuslG 1990; Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 101 Rz 17; a.A. Albrecht in Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms/Kreuzer, ZuwG, § 101 AufenthG Rz 24: § 25 Abs. 3 AufenthG).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 EStG n.F. im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG n.F.).

    Betrifft der Sachverhalt --wie hier-- einen Zeitraum vor 2005, in denen noch das AuslG 1990 galt, sind Aufenthaltsgenehmigungen i.S. des § 5 AuslG 1990 entsprechend den Fortgeltungsregelungen in § 101 AufenthG in Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG umzuqualifizieren (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457).

    Beschäftigte Personen im Sinne dieses Abkommens sind nur Arbeitnehmer (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie vom 15. März 2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
    Zur Begründung der Revision trägt die Klägerin vor, die Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG n.F. genüge nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Die Gesetzesänderung war eine Reaktion auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, in dem dieses den nahezu wortgleichen § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes als insoweit unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ansah, als die Gewährung von Kindergeld allein von der Art der ausländerrechtlichen Genehmigung nach dem AuslG 1990 abhing.

  • BFH, 15.03.2007 - III R 54/05

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
    Beschäftigte Personen im Sinne dieses Abkommens sind nur Arbeitnehmer (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie vom 15. März 2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298).

    Der Senat weist darauf hin, dass im Streitfall ein Billigkeitserlass nach § 227 der Abgabenordnung gerechtfertigt sein könnte, weil das Kindergeld nach klägerischem Vortrag, auch soweit es später zurückgefordert wurde, bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfeleistungen als Einkommen der Klägerin angesetzt wurde und eine nachträgliche Korrektur der Leistungen zu ihren Gunsten nicht möglich ist (Urteil des BVerwG vom 13. November 2003 5 C 26/02, Die öffentliche Verwaltung 2004, 793, m.w.N.; s. auch Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1298, sowie vom 19. November 2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357).

  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
    Der Senat weist darauf hin, dass im Streitfall ein Billigkeitserlass nach § 227 der Abgabenordnung gerechtfertigt sein könnte, weil das Kindergeld nach klägerischem Vortrag, auch soweit es später zurückgefordert wurde, bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfeleistungen als Einkommen der Klägerin angesetzt wurde und eine nachträgliche Korrektur der Leistungen zu ihren Gunsten nicht möglich ist (Urteil des BVerwG vom 13. November 2003 5 C 26/02, Die öffentliche Verwaltung 2004, 793, m.w.N.; s. auch Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1298, sowie vom 19. November 2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04

    Kindergeld; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Humanitäre Gründe;

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
    Das Finanzgericht wies die Klage durch Urteil vom 20. März 2007 10 K 1510/04 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1530) ab.
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
    Eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder Abs. 4 AuslG 1990 entspricht weitgehend einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Senatsurteil in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457, zu § 30 Abs. 3 AuslG 1990; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 4. September 2007 1 C 43/06, BVerwGE 129, 226, zu § 30 Abs. 4 AuslG 1990; Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 101 Rz 17; a.A. Albrecht in Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms/Kreuzer, ZuwG, § 101 AufenthG Rz 24: § 25 Abs. 3 AufenthG).
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