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   BFH, 13.11.1987 - III R 227/83   

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https://dejure.org/1987,2717
BFH, 13.11.1987 - III R 227/83 (https://dejure.org/1987,2717)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1987 - III R 227/83 (https://dejure.org/1987,2717)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1987 - III R 227/83 (https://dejure.org/1987,2717)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85

    Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 13.11.1987 - III R 227/83
    Für die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben kommt es im allgemeinen nicht darauf an, ob sie "angemessen" sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853); auch ist es ohne Belang, ob die Aufwendungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind (Beschluß des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Der IV. Senat des BFH hat im Urteil IV R 5/85 vom 8. Oktober 1987 entschieden, daß bei der Anschaffung eines Pkw die Unangemessenheit des Anschaffungsaufwands nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG nicht allein dadurch begründet wird, daß bestimmte Höchstbetragsgrenzen überschritten werden.

    Ein Unternehmer, der in seinem Betrieb hohe Umsätze und Gewinne erzielt und häufig betrieblich veranlaßte Fahrten über größere Strecken unternehmen muß, braucht sich bei der Anschaffung eines teueren Wagens im allgemeinen nicht entgegenhalten zu lassen, die Aufwendungen für diesen Wagen seien unangemessen (Urteil IV R 5/85 vom 8. Oktober 1987).

  • BFH, 20.08.1986 - I R 29/85

    AfA - Anschaffungskosten - Aufwendungen - Angemessenheit - Aktivierungspflichtige

    Auszug aus BFH, 13.11.1987 - III R 227/83
    Soweit es sich um die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, handelt, ist nicht auf die Anschaffungskosten, sondern auf die jährlichen AfA-Beträge abzustellen (BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 29/85, BFHE 147, 525, BStBl II 1987, 108).

    Bei der Frage, ob Aufwendungen als unangemessen anzusehen sind, kommt es auf alle Umstände des Einzelfalles an (Urteil in BFHE 147, 525, BStBl II 1987, 108).

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 13.11.1987 - III R 227/83
    Für die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben kommt es im allgemeinen nicht darauf an, ob sie "angemessen" sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853); auch ist es ohne Belang, ob die Aufwendungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind (Beschluß des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 80/83

    Zur Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen (Orientteppiche) für eine

    Auszug aus BFH, 13.11.1987 - III R 227/83
    Es ist auch der Grad der Berührung der privaten Lebenssphäre des Steuerpflichtigen oder anderer Personen zu beachten, weil betrieblich veranlaßte Aufwendungen, die nicht die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind (BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 80/83, BStBl II 1986, 905).
  • BFH, 02.02.1979 - III R 89/78

    Gewährung von Investitionszulage für die Anschaffung eines Ferrari und eines

    Auszug aus BFH, 13.11.1987 - III R 227/83
    Soweit er bei der Bemessung der Investitionszulage nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) in den Urteilen vom 2. Februar 1979 III R 50-51/78 (BFHE 127, 297, BStBl II 1979, 387) und vom 2. Februar 1979 III R 89/78 (BFHE 130, 100, BStBl II 1980, 340) von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen ist, beruht dies auf den Besonderheiten des Investitionszulagenrechts.
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