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   BFH, 25.11.2010 - III R 23/10   

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https://dejure.org/2010,15375
BFH, 25.11.2010 - III R 23/10 (https://dejure.org/2010,15375)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2010 - III R 23/10 (https://dejure.org/2010,15375)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2010 - III R 23/10 (https://dejure.org/2010,15375)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

  • openjur.de

    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2, GG Art 3 Abs 1
    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

  • Bundesfinanzhof

    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG
    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

  • rewis.io

    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der VBL-Pflichtversicherungsbeiträge bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge

  • datenbank.nwb.de

    Kein Abzug von Beiträgen eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 23/10
    Entsprechend diesen Grundsätzen hat der Senat durch Urteil vom 26. September 2007 III R 4/07 (BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738) entschieden, dass die Beiträge eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zu privaten Rentenversicherungen bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge nicht von den Einkünften abzuziehen seien.

    Die Beiträge zu einer solchen privaten Rentenversicherung sind bei der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag überschreiten, nicht abziehbar (Senatsurteil in BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738).

  • BFH, 17.06.2010 - III R 59/09

    Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 23/10
    Das FG ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Einkünfte um die VBL-Beiträge zu mindern sind (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 59/09, BFHE 230, 142).

    Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung mindern daher, wie der Senat bereits mit Urteil in BFHE 230, 142 entschieden hat, die Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ebenfalls nicht, wenn das Kind --wie im Streitfall-- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.

  • BFH, 29.05.2008 - III R 33/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 23/10
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 23/10
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) würde eine andere Auslegung des Begriffs der Einkünfte, die von der "tradierten steuerlichen Terminologie" abwiche, dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang widersprechen und damit auch dem klar geäußerten Willen des Gesetzgebers.
  • BFH, 14.12.2006 - III R 24/06

    Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 23/10
    Unvermeidbar in diesem Sinne sind nur Aufwendungen für einen existenziell notwendigen Versicherungsschutz, der zur Absicherung gegen existenzgefährdende Wechselfälle des Lebens dient (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BFHE 216, 225, BStBl II 2007, 530).
  • BFH, 16.11.2006 - III R 74/05

    Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 23/10
    Nicht entscheidend ist, ob die fraglichen Beträge vom Arbeitgeber einzubehalten sind (Senatsurteil vom 16. November 2006 III R 74/05, BFHE 216, 69, BStBl II 2007, 527).
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