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   BFH, 17.10.2013 - III R 23/13   

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https://dejure.org/2013,40105
BFH, 17.10.2013 - III R 23/13 (https://dejure.org/2013,40105)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2013 - III R 23/13 (https://dejure.org/2013,40105)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - III R 23/13 (https://dejure.org/2013,40105)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • openjur.de

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 74 Abs 1 S 1, EStG § 74 Abs 1 S 3, EStG § 74 Abs 1 S 4, FGO § 40 Abs 2, AO § 5, FGO § 102, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • Bundesfinanzhof

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 74 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 74 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 74 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 40 Abs 2 FGO
    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • rewis.io

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld-Abzweigung bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger kann bei Unterhaltsgewährung der Eltern für das behinderte Kind ausscheiden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzweigung bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen im Rahmen der Abzweigung von Kindergeld für behinderte Menschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 250
  • FamRZ 2014, 388
  • DB 2014, 1357
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 23/13
    Zu Recht weist der Beigeladene darauf hin, dass dabei nur die den Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen anzusetzen sind, nicht hingegen fiktive Kosten (Senatsurteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).

    Hierbei handelt es sich nicht um fiktive Aufwendungen im Sinne des Senatsurteils in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928, sondern um tatsächlich entstandene Aufwendungen in Form von Sachleistungen.

  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 23/13
    Diese Unterhaltsaufwendungen wurden auch nicht durch entsprechende Grundsicherungsleistungen vollständig abgedeckt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 23/13
    Sind die Leistungen mindestens so hoch wie das Kindergeld, wird eine Abzweigung nicht als ermessensgerecht angesehen (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 23/13
    Der Regelungszeitraum endet mit der am 1. November 2011 erfolgten Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 27. Oktober 2011 (§§ 122 Abs. 2 Nr. 1, 108 Abs. 3 der Abgabenordnung; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 23/13
    Die Ausführungen des Senats zum Regelungsumfang von Bescheiden über die Ablehnung oder Aufhebung von Kindergeldfestsetzungen, zum Verfahrensgegenstand eines hiergegen gerichteten finanzgerichtlichen Verfahrens und zur Klagebefugnis i.S. des § 40 Abs. 2 FGO (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, m.w.N.) gelten insoweit entsprechend für Bescheide über die Ablehnung der Abzweigung.
  • BFH, 09.02.2012 - III R 53/10

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 23/13
    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass zur Ermittlung des Mehrbedarfs im Fall einer teilstationären Unterbringung zwar nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für die Werkstattunterbringung der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG angesetzt werden kann (Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFHE 236, 417, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2011 - V B 17/10

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 23/13
    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 1 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... --Familienkasse-- eingetreten (s. dazu BFH-Beschluss vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, unter II.A.).
  • BFH, 27.05.2020 - III R 58/18

    Ermessensausübung bei Abzweigungsentscheidung

    Hierbei sind die den Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen anzusetzen (Senatsurteil vom 17.10.2013 - III R 23/13, BFHE 243, 250), nicht hingegen fiktive Kosten (Senatsurteil vom 09.02.2009 - III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).

    Zu den Unterhaltsleistungen für ein in einer Einrichtung untergebrachtes Kind gehört auch die Zurverfügungstellung eines Zimmers in der Wohnung des Kindergeldberechtigten (Senatsurteile in BFHE 243, 250, und vom 03.07.2014 - III R 41/12, BFHE 247, 125).

    Der Senat hatte in seiner Entscheidung in BFHE 243, 250 keine Bedenken, den Wert der unentgeltlich in einem Eigenheim zur Verfügung gestellten Unterkunft nach Maßgabe der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festzulegen, sofern nicht, wie bei einer Mietwohnung, die anteilige Miete zugrunde gelegt werden kann.

  • BFH, 03.07.2014 - III R 41/12

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung -

    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, dass im Streitzeitraum Juli 2007 bis Dezember 2007 die Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes an den Beigeladenen dem Grunde nach vorliegen (zur Bestimmung des Klagezeitraums vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2013 III R 23/13, BFHE 243, 250).
  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 12 K 1322/21

    Kindergeld - Befristete Auslandstätigkeit der Eltern - Versagung von Kindergeld

    Die Beklagte ist nicht verpflichtet, Kindergeld für das Kind A ab Dezember 2020 bis Mai 2021, beschränkt auf das Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2013 - III R 23/13, BFH/NV 2014, 404; BFH-Urteil vom 22.12.2011 - III R 41/07, BStBl. II 2012, 681) in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
  • BFH, 27.02.2014 - III R 44/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder

    NV: Der Senat hält daran fest, dass die Verheiratung eines Kindes dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen kann (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 250, BStBl II 2014, 257).
  • BFH, 18.12.2013 - III R 34/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder

    NV: Der Senat hält daran fest, dass die Verheiratung eines Kindes dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen kann (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 250, BStBl II 2014, 257).
  • FG Sachsen, 23.12.2014 - 8 K 1344/14

    Von Abhilfebescheid nach Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung und Erhebung einer

    Wenn die Entscheidung über den Einspruch nicht ausdrücklich das Ende des von ihr geregelten Zeitraumes bestimmt, ist davon auszugehen, dass ihr Regelungszeitraum mit ihrer Bekanntgabe endet; es kann aber auch ein früheres Ende des Regelungszeitraumes bestimmt werden (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 23/13 und vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BStBl. II 2012, 681).
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