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   BFH, 04.08.2011 - III R 24/09   

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https://dejure.org/2011,13736
BFH, 04.08.2011 - III R 24/09 (https://dejure.org/2011,13736)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2011 - III R 24/09 (https://dejure.org/2011,13736)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2011 - III R 24/09 (https://dejure.org/2011,13736)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein gewillkürter Beteiligtenwechsel im Rechtsmittelverfahren - Zurückverweisung an das FG

  • openjur.de

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind; kein gewillkürter Beteiligtenwechsel im Rechtsmittelverfahren; Zurückverweisung an das FG

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 118 Abs 3 S 1, FGO § 126 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, ZPO § 265, FGO § 155
    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein gewillkürter Beteiligtenwechsel im Rechtsmittelverfahren - Zurückverweisung an das FG

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein gewillkürter Beteiligtenwechsel im Rechtsmittelverfahren - Zurückverweisung an das FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 118 Abs 3 S 1 FGO, § 126 Abs 1 S 1 Nr 2 FGO, § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2002, § 265 ZPO
    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein gewillkürter Beteiligtenwechsel im Rechtsmittelverfahren - Zurückverweisung an das FG

  • rewis.io

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein gewillkürter Beteiligtenwechsel im Rechtsmittelverfahren - Zurückverweisung an das FG

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein gewillkürter Beteiligtenwechsel im Rechtsmittelverfahren - Zurückverweisung an das FG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
    Notwendigkeit des Eintritts einer behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen des 27. Lebensjahres neben der Behinderung für einen Anspruch auf Kindergeld gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für ein über 27 Jahre altes behindertes Kind; fehlender Nachweis der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt geht zu Lasten des Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.10.2009 - III R 50/07

    Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    b) Für den Fall, dass K im Streitzeitraum arbeitslos gewesen sein sollte, wird zur Frage der Ursächlichkeit der Behinderung für die fehlende Fähigkeit zum Selbstunterhalt auf die Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, und vom 22. Oktober 2009 III R 50/07 (BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38) hingewiesen.

    Diese Entscheidung hat das FG als Tatsacheninstanz unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles und unter Abwägung der für und gegen eine Mitursächlichkeit sprechenden Indizien zu treffen (vgl. zum Ganzen Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057; in BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38).

    In diesen Fällen liegt die erforderliche Ursächlichkeit z.B. dann vor, wenn das Kind behinderungsbedingt nur eine zur Sicherung seines gesamten Lebensbedarfs nicht ausreichende Teilzeittätigkeit ausüben könnte (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38).

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    a) Das Tatbestandsmerkmal "außerstande ist, sich selbst zu unterhalten" ist gegeben, wenn das Kind über keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts --bestehend aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf-- ausreicht (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, m.w.N.).

    b) Für den Fall, dass K im Streitzeitraum arbeitslos gewesen sein sollte, wird zur Frage der Ursächlichkeit der Behinderung für die fehlende Fähigkeit zum Selbstunterhalt auf die Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, und vom 22. Oktober 2009 III R 50/07 (BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38) hingewiesen.

    Diese Entscheidung hat das FG als Tatsacheninstanz unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles und unter Abwägung der für und gegen eine Mitursächlichkeit sprechenden Indizien zu treffen (vgl. zum Ganzen Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057; in BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38).

  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind -

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    NV: Die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes setzt zwar voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres eingetreten ist, nicht aber, dass auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen dieser Altersgrenze vorgelegen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2011 III R 61/08, BFH/NV 2011, 1947).

    Selbst wenn die Kläger ausschließlich eine Verfahrensrüge erhoben haben sollten, ist der erkennende Senat nicht an einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Vorentscheidung gehindert, da die Frage, ob neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Erreichen des 27. Lebensjahres eingetreten sein muss, bis zum Ergehen des Senatsurteils vom 9. Juni 2011 III R 61/08 (DStRE 2011, 1380) grundsätzliche Bedeutung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 III S 30/08 (PKH), BFH/NV 2008, 1842), und mit dem Ergehen des eben genannten Senatsurteils ein Fall der nachträglichen Divergenz (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VII B 326/04, BFH/NV 2006, 1108) eingetreten ist (§ 118 Abs. 3 Satz 1 FGO; vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz 72).

    b) Die in Rechtsprechung und Fachschrifttum umstrittene Frage, ob nur die Behinderung oder auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres vorgelegen haben muss, hat der erkennende Senat im Urteil vom 9. Juni 2011 III R 61/08 dahingehend beantwortet, dass allein die Behinderung vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze eingetreten sein muss.

  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    Soweit der Senat sich in seinem Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04 (BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 73/07, BFH/NV 2010, 1429) an einer entsprechenden Zurückverweisung an das FG gehindert sah, weil das FG --auch bei rechtlich gebundenen Entscheidungen-- von der Verwaltung bisher noch nicht geprüfte Sachverhalte nicht aufgreifen und durch eigene Ermittlungen klären dürfe, hält er daran im Hinblick auf die Amtsermittlungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht mehr fest.
  • BFH, 24.02.2010 - III R 73/07

    Ungewissheit über Wohnsitz von Kindern in Deutschland oder in Polen - Fehlende

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    Soweit der Senat sich in seinem Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04 (BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 73/07, BFH/NV 2010, 1429) an einer entsprechenden Zurückverweisung an das FG gehindert sah, weil das FG --auch bei rechtlich gebundenen Entscheidungen-- von der Verwaltung bisher noch nicht geprüfte Sachverhalte nicht aufgreifen und durch eigene Ermittlungen klären dürfe, hält er daran im Hinblick auf die Amtsermittlungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht mehr fest.
  • BFH, 31.07.2008 - III S 30/08

    Prozesskostenhilfe: Kindergeld für ein über 27 Jahre altes behindertes Kind,

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    Selbst wenn die Kläger ausschließlich eine Verfahrensrüge erhoben haben sollten, ist der erkennende Senat nicht an einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Vorentscheidung gehindert, da die Frage, ob neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Erreichen des 27. Lebensjahres eingetreten sein muss, bis zum Ergehen des Senatsurteils vom 9. Juni 2011 III R 61/08 (DStRE 2011, 1380) grundsätzliche Bedeutung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 III S 30/08 (PKH), BFH/NV 2008, 1842), und mit dem Ergehen des eben genannten Senatsurteils ein Fall der nachträglichen Divergenz (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VII B 326/04, BFH/NV 2006, 1108) eingetreten ist (§ 118 Abs. 3 Satz 1 FGO; vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz 72).
  • BFH, 14.12.2004 - III B 115/03

    Prozessfähigkeit; Genossenschaft

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    Ein gewillkürter Beteiligtenwechsel ist --anders als der im Streitfall durch den Tod der Erblasserin erfolgte gesetzliche Beteiligtenwechsel (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 122 Rz 3)-- im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 III B 115/03, BFH/NV 2005, 713).
  • FG Sachsen, 26.06.2008 - 5 K 288/08

    Kindergeld für ein behindertes Kind; Erfordernis des Eintritts nicht nur der

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Urteil vom 26. Juni 2008  5 K 288/08 (Kg), nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    Führt die Revision --wie im Streitfall-- aus materiellen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, muss nicht mehr darüber entschieden werden, ob außerdem ein Verfahrensfehler vorliegt (BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 256).
  • BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96

    Beteiligter im Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
    Ein gewillkürter Beteiligtenwechsel ist --anders als der im Streitfall durch den Tod der Erblasserin erfolgte gesetzliche Beteiligtenwechsel (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 122 Rz 3)-- im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 III B 115/03, BFH/NV 2005, 713).
  • BFH, 17.01.2006 - VII B 326/04

    "nachträgliche" Divergenz

  • BFH, 27.11.2019 - III R 44/17

    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes

    In den vom FG insoweit zitierten Senatsurteilen vom 09.06.2011 - III R 61/08 (BFHE 234, 143, BStBl II 2012, 141, Rz 17 ff.) und vom 04.08.2011 - III R 24/09 (BFH/NV 2012, 199, Rz 17) wurde nur ausgeführt, dass die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nach Erreichen der Altersgrenze eintreten kann.
  • FG Köln, 12.01.2017 - 6 K 889/15

    Kindergeld bei Gendefekt auch nach Erreichen der Altersgrenze

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH muss nur die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein, nicht aber die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt (Urteile vom 09.06.2011 III R 61/08, BStBl II 2012, 141; vom 04.08.2011 III R 24/09, BFH/NV 2012, 199).
  • BFH, 21.03.2013 - VI B 155/12

    Bindung des FG an Vorgaben des BFH

    Soweit die Rechtsnachfolger der Klägerin vorbringen, dass sich das FG im zweiten Rechtsgang nicht an die Vorgaben des BFH-Urteils vom 4. August 2011 III R 24/09 (BFH/NV 2012, 199) gehalten habe, rügen sie einen Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 2012 III B 206/11, BFH/NV 2012, 1626; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 126 FGO Rz 87).

    Denn das FG hat sich bei der Prüfung des von ihm im zweiten Rechtsgang beurteilten Sachverhaltes gemäß § 126 Abs. 5 FGO an die rechtliche Beurteilung des BFH in der Sache III R 24/09 gehalten.

  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    bb) Nach anderer Auffassung muss auch die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung der maßgeblichen Altersgrenze vorgelegen haben (Urteil des Sächsischen FG vom 26. Juni 2008  5 K 288/08 (Kg), juris, nicht rkr., Az. des BFH: III R 24/09; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 Rz 113; Felix, Kindergeldrecht, § 63 EStG Rz 150).
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