Rechtsprechung
BFH, 17.10.2013 - III R 27/12 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- openjur.de
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- Bundesfinanzhof
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 4 Abs. 4, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Photovoltaikanlage: Keine Berücksichtigung der Gebäudekosten einer im Übrigen privat genutzten Halle als gemischte Aufwendungen - cpm-steuerberater.de
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Berücksichtigung der anteiligen Gebäudekosten als Aufwandseinlage für auf privat vermieteter Halle installierte Photovoltaikanlage
- Betriebs-Berater
Photovoltaikanlage
- rewis.io
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung der Kosten einer privat genutzten Halle mit einer auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage
- datenbank.nwb.de
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Photovoltaikanlage: Sind Gebäudekosten als "Aufwandseinlage" zu berücksichtigen?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Photovoltaikanlage auf dem Dach - und die anteiligen Gebäudekosten als Betriebsausgabe?
- lto.de (Kurzinformation)
Betrieb einer Solaranlage auf eigenem Haus - Keine steuerliche Berücksichtigung der Gebäudekosten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ertragsteuerliche Behandlung der Kosten einer privat genutzten Halle mit einer auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung anteiliger Hallenkosten bei Ermittlung gewerblicher Einkünfte aus dem Betrieb einer Solaranlage
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Photovoltaikanlage: Kein Teilabzug privater Gebäudekosten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Photovoltaikanlage
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein Teilabzug privater Gebäude-kosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photo-voltaikanlage
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Photovoltaikanlagen - Kostenansatz und Abschreibung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Photovoltaikanlage berechtigt nicht zum Abzug privater Gebäudekosten
- pwc.de (Kurzinformation)
Kein Abzug privater Gebäudekosten für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine Berücksichtigung anteiliger Hallenkosten bei Ermittlung gewerblicher Einkünfte aus dem Betrieb einer Solaranlage
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitszimmerüberlassung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber
- Abgrenzung zwischen Vermietung und Verpachtung und Arbeitslohn
Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.05.2012 - 10 K 3587/11
- BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Papierfundstellen
- BFHE 243, 327
- NZM 2014, 402
- BB 2014, 726
- DB 2014, 688
- BStBl II 2014, 372
- BauR 2014, 1362
- NZG 2014, 720
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf …
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Der vom FG vermisste objektive Aufteilungsmaßstab könne den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Vorsteuerabzug bei Errichtung von Photovoltaikanlagen --Aufteilung anhand des Verhältnisses der für die Dachfläche und die Innenfläche erzielbaren Mietumsätze-- entnommen werden (BFH-Urteile jeweils vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438).Der Senat folgt insoweit der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; in BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; in BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438).
Abweichend vom Umsatzsteuerrecht kommt allerdings auch die Aufteilung nach dem Verhältnis der jeweils für die Nutzungsüberlassung der Halle und der Dachfläche tatsächlich erzielten oder abstrakt erzielbaren Mieten (BFH-Urteile in BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; in BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; in BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438), also die Aufschlüsselung nach dem Umsatz- oder Einnahmenverhältnis, im Ertragsteuerrecht nicht in Betracht.
Denn dieses kennt keinen strengen Verwendungszusammenhang (direkt und unmittelbar, vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430) zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsumsätzen (Naujok, Urteilsanmerkung, Zeitschrift für Immobilienrecht 2013, 32).
- BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf …
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Der vom FG vermisste objektive Aufteilungsmaßstab könne den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Vorsteuerabzug bei Errichtung von Photovoltaikanlagen --Aufteilung anhand des Verhältnisses der für die Dachfläche und die Innenfläche erzielbaren Mietumsätze-- entnommen werden (BFH-Urteile jeweils vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438).Der Senat folgt insoweit der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; in BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; in BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438).
Abweichend vom Umsatzsteuerrecht kommt allerdings auch die Aufteilung nach dem Verhältnis der jeweils für die Nutzungsüberlassung der Halle und der Dachfläche tatsächlich erzielten oder abstrakt erzielbaren Mieten (BFH-Urteile in BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; in BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; in BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438), also die Aufschlüsselung nach dem Umsatz- oder Einnahmenverhältnis, im Ertragsteuerrecht nicht in Betracht.
- BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage: …
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Der vom FG vermisste objektive Aufteilungsmaßstab könne den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Vorsteuerabzug bei Errichtung von Photovoltaikanlagen --Aufteilung anhand des Verhältnisses der für die Dachfläche und die Innenfläche erzielbaren Mietumsätze-- entnommen werden (BFH-Urteile jeweils vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438).Der Senat folgt insoweit der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; in BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; in BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438).
Abweichend vom Umsatzsteuerrecht kommt allerdings auch die Aufteilung nach dem Verhältnis der jeweils für die Nutzungsüberlassung der Halle und der Dachfläche tatsächlich erzielten oder abstrakt erzielbaren Mieten (BFH-Urteile in BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430; in BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434; in BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438), also die Aufschlüsselung nach dem Umsatz- oder Einnahmenverhältnis, im Ertragsteuerrecht nicht in Betracht.
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
b) Ist die Herstellung oder die Anschaffung sowie das laufende Unterhalten solcher Wirtschaftsgüter wesentlich auch durch die private Lebensführung des Steuerpflichtigen veranlasst, richtet sich die Berücksichtigung der mit der Herstellung oder Anschaffung sowie Nutzung dieser Güter verbundenen Aufwendungen nach den vom Großen Senat des BFH entwickelten Rechtsgrundsätzen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).Greifen die --für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden-- betrieblichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, fehlt es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, dann kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Da die Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit nur bei Wohnungen zum Tragen kommt (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038), war eine Einzelfallprüfung anhand einer Überschussprognose durchzuführen (dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).In Anbetracht der auf der Ausgabenseite zusätzlich anzusetzenden Instandhaltungsaufwendungen (BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) konnte das FG rechtsfehlerfrei zur Annahme gelangen, dass der Kläger ohne Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat.
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05
Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von …
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Der BFH hat zudem bereits wiederholt entschieden, dass das Verhältnis der Einnahmen als Maßstab für die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen ausscheidet (BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937, m.w.N.). - BFH, 15.09.2010 - X R 21/08
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
a) Betreibt ein Steuerpflichtiger in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie, dann sind die Einnahmen aus der Einspeisung des Stromes in das Netz als gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteile vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235;… vom 24. Oktober 2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252). - BFH, 24.10.2012 - X R 36/10
Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und …
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
a) Betreibt ein Steuerpflichtiger in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie, dann sind die Einnahmen aus der Einspeisung des Stromes in das Netz als gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu qualifizieren (…vgl. BFH-Urteile vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235; vom 24. Oktober 2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252). - BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Dazu gehören auch solche Aufwendungen, die durch die betrieblich veranlasste Nutzung von eigenen betriebsfremden Wirtschaftsgütern entstehen (sog. Aufwandseinlage, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, m.w.N.). - BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für …
Auszug aus BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Da die Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit nur bei Wohnungen zum Tragen kommt (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038), war eine Einzelfallprüfung anhand einer Überschussprognose durchzuführen (dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726). - FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08
Betriebsausgabenabzug bei Austausch eines alten Asbestdaches im Zuge der Montage …
- BFH, 26.11.2008 - IX R 67/07
Grundstücksbezogene Prüfung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
- FG München, 02.08.2012 - 15 K 770/12
Aufwendungen für die Dachsanierung vor Installation einer Photovoltaikanlage als …
- BFH, 06.02.2020 - IV R 6/17
Einkünfte aus Photovoltaikanlage bei Ehegatten regelmäßig ohne gesonderte …
Nach Feststellung des FG stehen die Art und Aufteilung der Einkünfte zwischen den hälftig an den Einkünften aus dem Betrieb der PVA beteiligten Eheleuten F und M fest und es besteht hierüber kein Streit (vgl. zur Gewerblichkeit von Einkünften aus dem Betrieb einer PVA: BFH-Urteile vom 17.10.2013 - III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372, Rz 9, und vom 16.09.2014 - X R 32/12, Rz 17). - BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnungen, nicht indes für die Vermietung von Gewerbeimmobilien (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, und dieser Entscheidung folgend BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372;… vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, und in BFH/NV 2016, 188; der 2. Leitsatz des BFH-Urteils in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776 ist durch die soeben genannte Rechtsprechung insoweit überholt). - BFH, 16.09.2014 - X R 32/12
Photovoltaikanlage auf Dachfläche - Betriebsausgabenabzug
NV: Eine Aufteilung dieser Aufwendungen ist mangels eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs nicht möglich (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372).Das reicht indes nicht aus (ebenso BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372).
Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des III. Senats in BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372.
- FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 3005/14
Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Betrieb und Veräußerung einer …
Dasselbe gilt für die vom Kl angeführten baurechtlichen Aspekte (…vgl. auch: BFH-Urteile vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235;… vom 24. Oktober 2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BStBl II 2014, 372, und BFH-Beschluss vom 25. Februar 2016 X B 130, 131/15, BFH/NV 2016, 915, in denen jeweils die Gewerblichkeit der Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage bejaht wird). - VG Augsburg, 18.04.2018 - Au 6 K 17.292
Erfolglose Klage auf Teilerlass der Grundsteuer
Betreibt ein Steuerpflichtiger in der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie, dann sind die Einnahmen aus der Einspeisung des Stromes in das Netz gewerbliche Einkünfte (BFH, U.v. 17.10.2013 - III R 27/12 - juris Rn. 9). - BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14
Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien
Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnungen, nicht indes für die Vermietung von Gewerbeimmobilien (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, und dieser Entscheidung folgend BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372, sowie vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527). - FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12
Ertragsteuerliche Behandlung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)
Die Herstellung und der Verkauf des Stroms ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 EStG zu beurteilen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFHE 243, 327; BStBl II 2014, 372 zu einer Photovoltaikanlage). - FG Köln, 02.04.2014 - 10 K 586/11
Verluste aus Vermietung eines Landwirtschaftsanwesens mit Pensionspferdehaltung …
Diese Typisierung gilt jedoch nur bei Wohnungen (BFH, Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 44/09, BStBl II 2010, 1038 und Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BFH/NV 2014, 752).Bei der Vermietung anderer Objekte, wie auch eines landwirtschaftlichen Anwesens, auf dem ein Reiterhof betrieben wird, ist eine Einzelfallprüfung anhand einer Überschussprognose durchzuführen (BFH, Urteil vom 17.10.2013 III R 27/12, a.a.O.).
- FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14
Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich
Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnungen, nicht indes für die Vermietung von Gewerbeimmobilien (BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BStBl II 2010, 1038; vom 17. Oktober 2013 III R 27/12, BStBl II 2014, 372 und vom 09. Oktober 2013 IX R 2/13, BStBl II 2014, 527). - FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
Relevanz des Finanzierungszusammenhangs für Investitionsabzugsbetrag nach § 7g …
Diese ist als Betriebsvorrichtung ein vom Gebäude getrennt zu behandelndes eigenständiges Wirtschaftsgut (vgl. BFH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - III R 27/12, BStBl. II 2014, 372); zudem handelt es sich bei der als "Aufdach"-Anlage realisierten Variante der Photovoltaikanlage - anders als möglicherweise im Fall einer dachintegrierten Anlage (vgl. dazu Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. März 2007 - 5 K 1639/05, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2007, 1068) - trotz seiner Befestigung am Dach des Gebäudes um ein bewegliches Wirtschaftsgut, da die Anlage jederzeit ohne nachhaltige Beschädigung wieder vom Dach getrennt werden könnte. - FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18
Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?