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   BFH, 22.09.2011 - III R 30/08   

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https://dejure.org/2011,5267
BFH, 22.09.2011 - III R 30/08 (https://dejure.org/2011,5267)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2011 - III R 30/08 (https://dejure.org/2011,5267)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2011 - III R 30/08 (https://dejure.org/2011,5267)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • openjur.de

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, SGB 6 § 58 Abs 1 S 1 Nr 3a, ZPO § 418
    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • Bundesfinanzhof

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 58 Abs 1 S 1 Nr 3a SGB 6, § 418 ZPO
    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • IWW
  • rewis.io

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswert einer von der Agentur für Arbeit für den Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung über Anrechnungszeiten der Ausbildungsuche für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • datenbank.nwb.de

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswert einer von der Agentur für Arbeit für den Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung über Anrechnungszeiten der Ausbildungsuche für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungssuche

  • cpm-steuerberater.de (Leitsatz)

    Bescheinigung über Ausbildungssuche

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz muss nachgewiesen werden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kinder
    Berücksichtigung von Kindern
    Volljährige Kinder
    Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG
    Allgemeines
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 327
  • NJW 2012, 112
  • FamRZ 2012, 128
  • DB 2011, 2824
  • BStBl II 2012, 411
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 30/08
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05 (BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005) dargelegt, wie diese Voraussetzungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen sind.

    a) Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    c) Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z.B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    Eine solche Registrierung gilt allerdings nicht zeitlich unbeschränkt als Nachweis, sondern ist in ihrer Wirkung auf drei Monate beschränkt (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005).

    Eine positive Bescheinigung der Agentur über die Registrierung reicht in aller Regel als Nachweis der Ausbildungswilligkeit aus (Senatsurteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und in BFH/NV 2009, 368).

  • BFH, 17.07.2008 - III R 95/07

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Nachweis des ernsthaften Bemühens eines

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 30/08
    Um seinen kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, muss sich das Kind nach Ablauf dieser Frist erneut als Ausbildungsuchender melden (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).

    Der Registrierung des Kindes als Ausbildungsplatzsuchender kommt keine (echte) Tatbestandswirkung zu, sie gilt deshalb als Indiz für das Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz auch dann drei Monate fort, wenn die Agentur für Arbeit nach der --auch formlos möglichen-- Meldung des Kindes die Registrierung ohne Grund wieder löscht (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 367).

    Die Behauptung der Familienkasse, S sei nach Abbruch ihrer Schulausbildung nicht als ausbildungsplatzsuchend registriert gewesen, reichte jedoch nicht aus, um den von der Agentur für Arbeit G bescheinigten Anmeldetag zu widerlegen, da der Registrierung keine (echte) Tatbestandswirkung zukommt, sondern allein die tatsächliche Meldung entscheidend ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2009, 367).

  • BFH, 17.07.2008 - III R 106/07

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Mitwirkungspflichten eines ausbildungsuchenden

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 30/08
    Um seinen kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, muss sich das Kind nach Ablauf dieser Frist erneut als Ausbildungsuchender melden (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).

    Eine positive Bescheinigung der Agentur über die Registrierung reicht in aller Regel als Nachweis der Ausbildungswilligkeit aus (Senatsurteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und in BFH/NV 2009, 368).

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 30/08
    Die Meldung der Agentur für Arbeit an den Rentenversicherungsträger entfaltet zwar allein noch keine Rechtswirkungen, insbesondere bindet sie den Rentenversicherungsträger nicht, sondern dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung einer Anrechnungszeit an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann eigenverantwortlich entscheidet (Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 1994  11 RAr 49/93, Arbeit und Beruf 1994, 286).
  • BFH, 03.03.2011 - III R 58/09

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 30/08
    d) Eine für den Rentenversicherungsträger bestimmte Bescheinigung von Zeiten der Ausbildungsuche gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI ist allenfalls Nachweis dafür, dass das Kind sich zu Beginn des bescheinigten Zeitraums bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsuchender gemeldet hat, nicht jedoch dafür, dass es sich alle drei Monate erneut als Ausbildungsuchender gemeldet hat (Senatsurteil vom 3. März 2011 III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07

    Abhängigkeit der Feststellung der Ausbildungsplatzsuche im Rahmen des § 32 Abs. 4

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 30/08
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 13. März 2008  10 K 2174/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1043) hinsichtlich der Monate Mai bis September 2005 statt.
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005; vom 22. September 2011 III R 30/08, BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, und vom 26. August 2014 XI R 14/12, BFH/NV 2015, 322).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (BFH-Urteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, unter II.1.b, und in BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411).

    Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z.B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist (BFH-Urteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N., und in BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411).

    Sie gilt deshalb als Indiz für das Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz auch dann nach Maßgabe des § 38 Abs. 4 SGB III n.F. fort, wenn die Agentur für Arbeit nach der --auch formlos möglichen-- Meldung des Kindes die Registrierung ohne Grund wieder löscht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, und vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Wird hiervon im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung eine Ausnahme für den Fall der fortdauernden Arbeitsunfähigkeit gemacht, muss diese richtlinienkonforme Rechtsfortbildung den nationalen Willen der Begrenzung des Übertragungszeitraums respektieren, soweit nicht Unionsrecht die Rechtsfortbildung gebietet (so auch Bayreuther - DB 2011, 2824).

    Insbesondere werden den Regelungen des BUrlG keine weiteren Fristen im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung hinzugefügt (für Anwendung der 15-Monatsfrist auch Bayreuther - DB 2011, 2824).

  • BFH, 26.08.2014 - XI R 14/12

    Kindergeld: Prüfung der Ausbildungswilligkeit eines volljährigen Kindes bei

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und vom 22. September 2011 III R 30/08, BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (BFH-Urteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, unter II.1.b; in BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, Rz 10).

    Bei der Entscheidung handelt es sich um eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, die durch den BFH nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 35/08, BFH/NV 2012, 232; in BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, Rz 14).

    In diesem Zusammenhang käme ggf. die vom BFH aufgezeigte Möglichkeit der Anhörung des Kindes (BFH-Urteil in BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, Rz 14) in Betracht.

  • BFH, 18.01.2018 - III R 16/17

    Kindergeldanspruch während der Untersuchungshaft eines Kindes

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert dieser Berücksichtigungstatbestand, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (Senatsurteile vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, Rz 12, und vom 22. September 2011 III R 30/08, BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, Rz 9; BFH-Urteile vom 26. August 2014 XI R 14/12, BFH/NV 2015, 322, Rz 21, und vom 18. Juni 2015 VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940, Rz 24).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegenzuwirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Senatsurteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, Rz 13 f., und in BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, Rz 10 f.).

  • BFH, 13.06.2013 - III R 58/12

    Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit

    Denn die Tochter des Klägers hat sich selbst ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 30/08, BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411) und war zudem bei der Agentur für Arbeit als Bewerberin um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert.
  • FG Nürnberg, 10.09.2015 - 6 K 1562/14

    Bescheid, Kindergeld, Arbeitsentgelt, Kind, Arbeit, Bewerber,

    Eine solche Registrierung sei nicht zeitlich unbeschränkt als Nachweis, sondern sei in ihrer Wirkung auf drei Monate beschränkt (BFH-Urteil vom 22.09.2011 III R 30/08; BFH-Urteil vom 19.06.2008 III R 66/05).

    Voraussetzung ist insoweit ein ernsthaftes Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz, welches glaubhaft zu machen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.06.2008 III R 66/05, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.; BFH-Urteil vom 22.09.2011 III R 30/08, BStBl II 2012, 411; BFH-Urteil vom 26.08.2014 XI R 14/12, BFH/NV 2015, 322).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (BFH-Urteil vom 19.06.2008 III R 66/05, BStBl II 2009, 1005; BFH-Urteil vom 22.09.2011 III R 30/08, BStBl II 2012, 411; BFH-Urteil vom 26.08.2014 XI R 14/12, BFH/NV 2015, 322).

  • BFH, 16.03.2015 - XI B 109/14

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Jedenfalls kommt im Streitfall eine Berücksichtigung des X als ausbildungsplatzsuchendes Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG schon deshalb nicht in Betracht, weil hierfür nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich ist, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und vom 22. September 2011 III R 30/08, BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411).
  • FG Hamburg, 25.09.2019 - 1 K 66/19

    Kindergeld für ein volljähriges erkranktes Kind

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ist nach ständiger Rechtsprechung, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (BFH Urteile vom 19. Juni 2008, III R 66/05, BFHE 222, 243, BStBl. II 2009, 1005, juris; vom 22. September 2011, III R 30/08, BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, juris; vom 26. August 2014, XI R 14/12, BFH/NV 2015, 322, juris und vom 18. Juni 2015, VI R 10/14, BStBl. II 2015, 940, juris).
  • FG Thüringen, 06.04.2017 - 1 K 276/15

    Weiterbewilligung von Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches Kind während

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes in diesem Fall, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005; vom 22. September 2011 III R 30/08, BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, und vom 26. August 2014 XI R 14/12, BFH/NV 2015, 322).
  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

    Wird hiervon im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung eine Ausnahme für den Fall der fortdauernden Arbeitsunfähigkeit gemacht, muss diese richtlinienkonforme Rechtsfortbildung den nationalen Willen der Begrenzung des Übertragungszeitraums respektieren, soweit nicht Unionsrecht die Rechtsfortbildung gebietet (so auch Bayreuther - DB 2011, 2824).
  • LAG Nürnberg, 16.03.2012 - 8 Sa 303/11

    Urlaubsanspruch bei Krankheit - Einzelhandel - Erlöschen 15 Monate nach Ende des

  • FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10

    Kindergeldfestsetzung für ein sich um einen Studienplatz bewerbendes Kind

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 6 Sa 441/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei langdauernder Arbeitsunfähigkeit - Begrenzung des

  • FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08

    Nachweis der Ausbildungswilligkeit durch für die Familienkasse bestimmte, trotz

  • FG Hamburg, 10.05.2022 - 5 K 110/20

    Kindergeld: Zur Ernstlichkeit von Ausbildungsbemühungen

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