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   BFH, 23.06.2015 - III R 31/14   

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https://dejure.org/2015,24089
BFH, 23.06.2015 - III R 31/14 (https://dejure.org/2015,24089)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2015 - III R 31/14 (https://dejure.org/2015,24089)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - III R 31/14 (https://dejure.org/2015,24089)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 2, EStG § 77 Abs 1 S 1, AO § 218 Abs 2, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, FGO § 44 Abs 1
    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • Bundesfinanzhof

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 EStG 2009, § 77 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 218 Abs 2 AO, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • IWW

    § 74 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 107 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), § 74 Abs. 2 EStG, § 103, § 104 SGB X, § 77 EStG, § 91 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 63 SGB X, § 218 Abs. 2 AO, § 48 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 74 Abs. 1 EStG, § 121 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 2 FGO, § 44 Abs. 1 FGO, § 47 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 77 Abs. 1 EStG, § 91a der Zivilprozessordnung, § 138 Abs. 1 FGO, § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 77 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 77 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung im Einspruchsverfahren wegen der Festsetzung von ohne Anrechnung von Kindergeld gewährten Sozialleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger - und die Kostenerstattung für den Einspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattungsanspruch nach § 77 EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 28
  • FamRZ 2015, 1893
  • BStBl II 2016, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.12.2010 - III B 115/09

    Keine Kostenerstattungspflicht der Familienkasse gemäß § 77 Abs. 1 EStG in sog.

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 31/14
    § 77 EStG gelte jedoch nur für Verwaltungsentscheidungen, die die Festsetzung von Kindergeld beträfen und könne wegen seines Ausnahmecharakters nach dem Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 III B 115/09 (BFH/NV 2011, 434) nicht extensiv ausgelegt werden.

    Im Streitfall fehle es zudem an einem erfolgreichen Einspruch des Klägers, da sie --die Familienkasse-- nicht über den Einspruch entschieden habe, was im Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 434 vorausgesetzt werde.

    Zudem habe nicht sie dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers entsprochen, sondern die Stadt D. Dies sei vergleichbar mit einem Verzicht auf einen Rückforderungsanspruch aufgrund der Weiterleitung des Kindergeldes; auf derartige Konstellationen sei § 77 EStG aber nach dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 434 nicht anwendbar.

    Eine Kostenerstattungspflicht der Familienkasse besteht allerdings nicht, wenn sich ein gegen die Rückforderung von Kindergeld eingelegter Einspruch dadurch erledigt, dass der tatsächlich Berechtigte die Weiterleitung des Kindergeldes an sich bestätigt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 434).

  • BFH, 26.06.2014 - III R 39/12

    Abzweigung des Kindergelds - Erstattung von Kosten im Vorverfahren

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 31/14
    Soweit der Senat mit Urteil vom 26. Juni 2014 III R 39/12 (BFHE 246, 410, BStBl II 2015, 148) entschieden habe, dass Einsprüche gegen Abzweigungsbescheide von § 77 EStG erfasst würden, bleibe offen, ob dies auch für Abrechnungsbescheide gelte.

    b) Der Senat hat mit Urteil in BFHE 246, 410, BStBl II 2015, 148 entschieden, dass die Kostenerstattung nach § 77 Abs. 1 EStG auch beansprucht werden kann, wenn der Einspruch nicht die Festsetzung, sondern die Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 EStG betrifft, die nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht.

    Wegen der gleichartigen Folgen für den Kindergeldberechtigten und weil sowohl Abzweigungsentscheidungen als auch Abrechnungsbescheide das Erhebungsverfahren betreffen, sind aus den im Senatsurteil in BFHE 246, 410, BStBl II 2015, 148 dargelegten Gründen auch nach einem erfolgreichen Einspruch, mit dem ein Kindergeldberechtigter trotz eines mitgeteilten Erstattungsanspruchs die Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes an sich erstrebt, die notwendigen Aufwendungen zu erstatten.

  • FG Münster, 21.08.2014 - 11 K 2070/13

    Kostenerstattungsanspruch nach § 77 EStG

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 31/14
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. August 2014  11 K 2070/13 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des FG Münster vom 21. August 2014  11 K 2070/13 Kg aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen -

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 31/14
    Ein Verschulden ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Einspruchsführer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und die Behörde trotz des Bestehens der Amtsermittlungspflicht keine andere Entscheidung treffen konnte (z.B. BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25; BFH-Beschluss vom 2. April 2014 XI B 2/14, BFH/NV 2014, 1049).
  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 73/00

    Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 31/14
    Ein Verschulden ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Einspruchsführer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und die Behörde trotz des Bestehens der Amtsermittlungspflicht keine andere Entscheidung treffen konnte (z.B. BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25; BFH-Beschluss vom 2. April 2014 XI B 2/14, BFH/NV 2014, 1049).
  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 31/14
    Dabei handelt es sich um einen Abrechnungsbescheid (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145).
  • BFH, 13.05.2015 - III R 8/14

    Kindergeld - Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 31/14
    Da die Kostenerstattung --anders als in der vom Senat durch Urteil vom 13. Mai 2015 III R 8/14 entschiedenen Sache-- nicht im Rahmen einer Einspruchsentscheidung, sondern nach Erledigung der Hauptsache "isoliert" abgelehnt wurde, war ein Vorverfahren durchzuführen (§ 44 Abs. 1 FGO).
  • BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 31/14
    Dabei handelt es sich um einen Abrechnungsbescheid (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BFHE 246, 298, BStBl II 2015, 145).
  • BFH, 01.09.2021 - III R 18/21

    Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem

    Die ausnahmsweise angenommene analoge Anwendung des § 77 EStG bei der Anfechtung eines Abrechnungsbescheids nach § 218 AO hat der BFH damit begründet, dass die Auswirkungen einer Abzweigungsentscheidung der Familienkasse (§ 74 Abs. 1 EStG) und eines Abrechnungsbescheids wegen des Erstattungsanspruchs eines Trägers von Sozialleistungen (§ 74 Abs. 2 EStG) sich gleichen, da in beiden Fällen das zugunsten des Kindergeldberechtigten festgesetzte Kindergeld nicht an diesen, sondern an einen Dritten ausgezahlt wird (Senatsurteil vom 23.06.2015 - III R 31/14, BFHE 250, 28, BStBl II 2016, 26, Rz 19).
  • FG Bremen, 25.03.2021 - 2 K 179/20

    Kosten der Durchführung des Einspruchsverfahrens gegen einen

    Kindergeld (BFH, Urteil vom 23. Juni 2015 - III R 31/14 -, BFHE 250, 28 , BStBl II 2016, 26 ) bejaht und damit die Kostenerstattung nicht nur im Festsetzungsverfahren, sondern auch für Streitigkeiten im Erhebungsverfahren anerkannt.

    Darauf, ob nach alter Rechtslage vor 1996 eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen überhaupt in Betracht kam, kann es deshalb nicht ankommen (vgl. BFH, Urteil vom 23. Juni 2015 - III R 31/14 -, BFHE 250, 28 , BStBl II 2016, 26 , Rn. 20, zur Irrelevanz der Frage, ob nach alter Rechtslage ein Abrechnungsbescheid ergehen konnte).

    Im Übrigen hat der BFH in seinem Urteil vom 23. Juni 2015, III R 31/14 (BFHE 250, 28 , BStBl II 2016, 26 ) auch darauf abgestellt, dass Abrechnungsbescheide nach § 218 AO zum Erhebungsverfahren gehören.

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