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   BFH, 01.10.1993 - III R 32/92   

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https://dejure.org/1993,684
BFH, 01.10.1993 - III R 32/92 (https://dejure.org/1993,684)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1993 - III R 32/92 (https://dejure.org/1993,684)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1993 - III R 32/92 (https://dejure.org/1993,684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuer - Versorgungswerk - Anlageberater - Zufluß - Betriebseinnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, 3, § 11 Abs. 1 S. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungen an Versorgungswerk für selbständig tätige Anlageberater - Zufluß bei Anlagegesellschaft, Betriebseinnahmen bei Anlageberatern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gewerbesteuer, Versorgungswerk, Anlagevermittler, Versorgungsleistungen an selbständige Vermittler, Betriebseinnahmen, Zufluss

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 445
  • BB 1994, 131
  • DB 1994, 307
  • BStBl II 1994, 179
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Eine Abtretung setzt nämlich die Verfügungsberechtigung des Abtretenden voraus, ohne daß es auf den Ablauf der einzelnen Rechtsgeschäfte ankäme (BFH-Urteil vom 9. Juli 1987 IV R 87/85, BFHE 150, 345, BStBl II 1988, 342).

    Denn die rechtsgeschäftliche Verpfändung setzt voraus, daß der Steuerpflichtige als Gläubiger selbst Verfügungsberechtigter des Guthabens geworden ist (BFH-Urteil in BFHE 150, 345, BStBl II 1988, 342).

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Es sei im übrigen zu prüfen, ob ein Zufluß nicht allenfalls erst dann in Betracht komme, wenn aus der Aufbauversorgung Versorgungsleistungen gewährt würden (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323, 325).

    Damit steht die vorliegende Versorgungsregelung einer Direktversicherung (zu dieser Art der Zukunftssicherung insbesondere von Arbeitnehmern s. z. B. Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 19 EStG Anm. 275 ff., mit zahlreichen Hinweisen) weit näher als einer Pensionszusage im Sinne des vom Kläger genannten Urteils in BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323.

  • BFH, 23.04.1980 - VIII R 156/75

    Kontosperrung - Grundstückserwerb - Kaufpreiszahlung - Rücktrittsrecht -

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Beruht eine Verfügungsbeschränkung auf einer freien Vereinbarung, ist bereits in der Vereinbarung eine Verfügung zu sehen (BFH-Urteil vom 23. April 1980 VIII R 156/75, BFHE 131, 41, BStBl II 1980, 643).
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Danach liegt ein Zufluß erst mit der tatsächlichen Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut vor; das ist in der Regel der Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolgs oder der Möglichkeit, den Leistungserfolg herbeizuführen (s. aus jüngerer Zeit BFH-Urteil vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Gewinn ist im Rahmen der Überschußrechnung der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG; BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995).
  • BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80

    Kontoführungsgebühr für Gehaltskonto als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Die Gutschrift auf einem Konto des Empfängers führt stets zum Zu- und Abfluß (BFH-Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560; Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 11 EStG Anm. 46, 64).
  • BFH, 07.02.1990 - X R 36/86

    Einnahmen auf Grund einer Pensionsregelung des Arbeitgebers sind Leibrenten i. S.

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Die Versorgungsregelung der AG stellt sich - wirtschaftlich betrachtet - so dar, als ob die AG dem Kläger Mittel zur Verfügung stellt und dieser sie dann zum Erwerb seiner Zukunftssicherung verwendet (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 X R 36/86, BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 55/91

    Versicherungsprovisionen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Die Abtretung ist demnach Einkommensverwendung als Ausübung der bereits erlangten wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl. hierzu auch das BFH-Urteil vom 24. März 1993 X R 55/91, BFHE 171, 191, BStBl II 1993, 499, zur Gutschrift von bereits verdienten und fälligen Provisionen eines Versicherungsvertreters auf einem Kautionskonto).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 106/87

    Betriebseinnahme - Gewerbebetrieb - Zuwendung einer Reise - Geschäftspartner

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Der Begriff der "betrieblichen Veranlassung" wird von der Rechtsprechung des BFH im gleichen Sinn verwendet wie bei den Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG; BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 106/87, BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

    Auszug aus BFH, 01.10.1993 - III R 32/92
    Denn ein Zufluß ist spätestens bei Gutschrift der vom Betriebsprüfer in den einzelnen Streitjahren festgestellten Zahlungen auf den jeweiligen Konten anzunehmen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480).
  • BFH, 13.10.1989 - III R 30/85

    Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15

    Mietkaution; Sparvertrag; wirtschaftliche Verfügungsmacht; Wohngeld; Zinsen;

    Dies gilt nicht nur für nachträgliche Verfügungsbeschränkungen, sondern auch für im Leistungszeitpunkt bereits bestehende (BFH, Urt. v. 1.10.1993 - III R 32/92 -).

    Bestehende oder nachträgliche Verfügungsbeschränkungen stehen dem steuerrechtlichen Zufluss nicht entgegen (BFH, Urt. v. 1.10.1993, a.a.O.; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, a.a.O., § 15 Rn. 35, 37).

  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der

    und 2. der Gründe, m.w.N.; vom 1. Oktober 1993 III R 32/92, BFHE 172, 445, BStBl II 1994, 179, unter II.a der Gründe; vom 6. September 1990 IV R 125/89, BFHE 161, 552, BStBl II 1990, 1028, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 K 11160/18

    Zurechnung von Sterbegeld - Steuerfreiheit des Bezugs von Sterbegeld nach

    Der Steuerpflichtige erlangt die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut daher auch dann, wenn der Geld- oder Sachwert an einen Dritten für Rechnung des Steuerpflichtigen geleistet wird (so auch BFH, Urteil vom 1. Oktober 1993 - III R 32/92, BFHE 172, 445, BStBl II 1994, 179).
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