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   BFH, 09.02.2009 - III R 39/07   

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https://dejure.org/2009,10068
BFH, 09.02.2009 - III R 39/07 (https://dejure.org/2009,10068)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2009 - III R 39/07 (https://dejure.org/2009,10068)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - III R 39/07 (https://dejure.org/2009,10068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten, volljährigen Kindes; Kosten des Beigeladenen

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 66 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 3; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 4; ; BSHG § 91 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage einer Unterhalt gewährenden Stelle gegen die Familienkasse auf Abzweigung von Kindergeld für ein vollstationär untergebrachtes behindertes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei Unterbringung des behinderten volljährigen Kindes in einer Pflegeeinrichtung; Lebensbedarf eines behinderten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage einer Unterhalt gewährenden Stelle gegen die Familienkasse auf Abzweigung von Kindergeld für ein vollstationär untergebrachtes behindertes Kind

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1 S 4, EStG § 74 Abs 1 S 1, EStG § 74 Abs 1 S 3, SGB XII § 94 Abs 2 S 1, BSHG § 91 Abs 2
    Abzweigung; Kindergeld; Sozialhilfeträger; Unterhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 39/07
    Die Eingliederungshilfe mindert nicht die Bedürftigkeit des Kindes, da sie subsidiär ist und den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Verpflichtung befreien soll (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Denn diese Regelung hat lediglich zur Folge, dass der gesetzliche Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialleistungsträger, soweit er den Betrag von 26 EUR bzw. 46 EUR monatlich überschreitet, ausgeschlossen ist, setzt also voraus, dass überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Auf die Gründe der Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es nicht an (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Das FG beruft sich für seine Auffassung zu Unrecht auf das Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753.

    Hieraus schließt der Senat, dass eine Abzweigung ermessensfehlerhaft ist, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753, m.w.N.).

    Sind die Aufwendungen geringer oder nicht mehr exakt ermittelbar, kann eine teilweise Abzweigung des Kindergeldes in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753).

  • BFH, 22.10.1991 - VIII R 81/87

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 39/07
    Dem Beigeladenen sind keine Kosten aufzuerlegen, da er keine Anträge gestellt hat; der "Formalantrag" in der mündlichen Verhandlung vor dem FG auf Klageabweisung ist kein Antrag i.S. des § 135 Abs. 3 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VIII R 81/87, BFHE 165, 482, BStBl II 1992, 147, m.w.N.).

    Denn der Beigeladene hat durch seine Schriftsätze und durch den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren das Verfahren gefördert (BFH-Urteile in BFHE 165, 482, BStBl II 1992, 147, und vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, m.w.N.).

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 169/97

    Geistige Behinderung - Erwerbsunfähigkeit - Erweiterte Eingliederungshilfe -

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 39/07
    Denn der Beigeladene hat durch seine Schriftsätze und durch den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren das Verfahren gefördert (BFH-Urteile in BFHE 165, 482, BStBl II 1992, 147, und vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 39/07
    Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes besteht aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) in Höhe des Existenzminimums eines Erwachsenen, zu dem z.B. auch Kontakte zur Familie, Teilnahme am kulturellen Leben, und Erholung gehören, und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf, der auch ergänzende persönliche Betreuungsleistungen der Eltern und Fahrtkosten umfasst (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, unter II. 1. c d).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - III R 39/07
    In einem solchen Fall sind die Eltern in der Regel wirtschaftlich nicht mehr in einer Weise belastet, die eine Entlastung im Wege des Familienleistungsausgleichs erfordert (BTDrucks 13/1558, 164; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 1. c aa).
  • BFH, 15.06.2016 - II R 24/15

    Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit -

    Dem Beigeladenen sind keine Kosten aufzuerlegen, da er keine Anträge gestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07, unter II.4.).
  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

    Maßgeblich ist allein, dass die Beigeladene nicht die zu dem Lebensbedarf ihres Kindes gehörenden laufenden Kosten für die Unterbringung in vollstationärer Pflege übernommen hat (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07; vgl. auch Urteil des FG Münster vom 10. August 2006 14 K 4461/05 Kg, EFG 2006, 1684; Revision anhängig, Az: des BFH. III R 6/07).

    Aber selbst wenn auch ein volljähriger Behinderter nur Anspruch auf einen seinen Betreuungsbedarf abdeckenden Barunterhalt hätte, ist im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensausübung zur Frage der Abzweigung des Kindergeldes die Gewährung von Betreuungsunterhalt - unabhängig von der Zahlung einer Geldrente - aus kindergeldspezifischen Gesichtspunkten in die Ermessenserwägung einzubeziehen: Trägt der Kindergeldberechtigte durch seine Betreuung außerhalb der Einrichtung tatsächlich dazu bei, einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu befriedigen oder entstehen dem Kindergeldberechtigten im Rahmen der natürlichen Kontaktpflege zwischen Eltern und Kind Aufwendungen für Besuche, Freizeitaktivitäten und spezielle Urlaubskosten, so entspricht es jedenfalls dem vorgenannten alternativen Zweck des Kindergeldes, die Familie des - hier behinderten - Kindes zu fördern, Leistungen solcher Art, die keinen Luxus darstellen, in die Ausübung des Abzweigungsermessens einzubeziehen (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10102/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 36/07; vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2007 13 K 2752/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 20/07).

    Hierzu steht auch nicht im Widerspruch, dass nach einem PKH-Beschluss des BFH vom 22. Dezember 2005 III S 26/05, BFH/NV 2006, 736, ein behindertes Kind im Fall des von der Mutter aufgrund ihres persönlichen Betreuungsangebots nicht geleisteten Barunterhalts die Auszahlung des Kindergeldes an sich nach pflichtgemäßem Ermessen der Familienkasse verlangen kann (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07).

    Denn auf eine diesbezüglich exakte Berechnung kommt es für die Ermessensausübung nicht zwingend an (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...] Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07).

    Zudem sind zu der Rechtsproblematik bereits beim BFH u.a., unter den Az.: III R 6/07, III R 20/07, III R 36/07, III R 37/07, III R 38/07, III R 39/07 mehrere Revisionsverfahren anhängig.

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 177/07

    Keine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers bei

    Maßgeblich ist allein, dass die Beigeladene nicht die zu dem Lebensbedarf seines Kindes gehörenden laufenden Kosten für die Unterbringung in vollstationärer Pflege übernommen hat (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07; vgl. auch Urteil des FG Münster vom 10. August 2006 14 K 4461/05 Kg, EFG 2006, 1684; Revision anhängig, Az. des BFH: III R 6/07).

    Aber selbst wenn auch ein volljähriger Behinderter nur Anspruch auf einen seinen Betreuungsbedarf abdeckenden Barunterhalt hätte, ist im Rahmen der vorzunehmenden Ermessensausübung zur Frage der Abzweigung des Kindergeldes die Gewährung von Betreuungsunterhalt - unabhängig von der Zahlung einer Geldrente - aus kindergeldspezifischen Gesichtspunkten in die Ermessenserwägung einzubeziehen: Trägt der Kindergeldberechtigte durch seine Betreuung außerhalb der Einrichtung tatsächlich dazu bei, einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu befriedigen oder entstehen dem Kindergeldberechtigten im Rahmen der natürlichen Kontaktpflege zwischen Eltern und Kind Aufwendungen für Besuche, Freizeitaktivitäten und spezielle Urlaubskosten, so entspricht es jedenfalls dem vorgenannten alternativen Zweck des Kindergeldes, die Familie des - hier behinderten - Kindes zu fördern, Leistungen solcher Art, die keinen Luxus darstellen, in die Ausübung des Abzweigungsermessens einzubeziehen (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10102/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 36/07; vom 21. März 2005 10 K 10366/04, EFG 2005, 1219; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2007 13 K 2752/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 20/07).

    Hierzu steht auch nicht im Widerspruch, dass nach einem PKH-Beschluss des BFH vom 22. Dezember 2005 III S 26/05, BFH/NV 2006, 736, ein behindertes Kind im Fall des von der Mutter aufgrund ihres persönlichen Betreuungsangebots nicht geleisteten Barunterhalts die Auszahlung des Kindergeldes an sich nach pflichtgemäßem Ermessen der Familienkasse verlangen kann (vgl. auch Urteile des FG Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07).

    Denn auf eine diesbezüglich exakte Berechnung kommt es für die Ermessensausübung nicht zwingend an (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07).

    Zudem sind zu der Rechtsproblematik bereits beim BFH u.a., unter den Az.: III R 6/07, III R 20/07, III R 36/07, III R 37/07, III R 38/07, III R 39/07 mehrere Revisionsverfahren anhängig.

  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10

    Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!

    Bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl. II. 2008, 753; vom 9. Februar 2009 III R 39/07, Jurisdokumentation).
  • BFH, 01.07.2009 - I R 76/08

    Hinzurechnung von steuerfreien Einkünften zur Bemessungsgrundlage der

    Den Klägern waren gemäß § 139 Abs. 4 FGO auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, weil diese das Verfahren durch Erklärung des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gefördert hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 1993 I R 124/91, BFHE 172, 37, BStBl II 1993, 889; vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443; vom 9. Februar 2009 III R 39/07, [...], jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10

    Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen

    Bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl. II. 2008, 753; vom 9. Februar 2009 III R 39/07, Jurisdokumentation).

    Einer Berücksichtigung von nach Art und zeitlichem Umfang konkret dargelegter und glaubhaft gemachter Betreuungsleistungen steht auch die BFH-Rechtsprechung zu Fällen vollstationär untergebrachter schwerbehinderter Kinder (BFH-Urteile vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928; III R 39/07, Jurisdokumentation; III R 38/07, Jurisdokumentation; III R 36/07, Jurisdokumentation) nicht entgegen.

  • BFH, 15.06.2016 - II R 23/15

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.6.2016 II R 24/15 - Abfindungszahlung an den

    Dem Beigeladenen sind keine Kosten aufzuerlegen, da er keine Anträge gestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07, unter II.4.).
  • BFH, 14.07.2022 - III R 40/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.06.2022 III R 9/21 - Kein Erlöschen

    Das Jobcenter hat sich im Revisionsverfahren in der Sache nicht geäußert und keine Anträge gestellt (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2009 - III R 39/07, juris, unter II.4.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07

    Abzweigung des Kindergelds bei stationärer Unterbringung des Kindes auf Kosten

    Nach der Rechtsprechung sind im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigten die den Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich, nicht nur fiktiv, entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BStBl II 2009, 926).
  • FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11

    Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind ermessensfehlerhaft bei

    Hieraus schließt die Rechtsprechung, dass eine Abzweigung ermessenfehlerhaft ist, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus leistet (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07, m.w.N.).
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