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   BFH, 20.12.2012 - III R 40/11   

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https://dejure.org/2012,47414
BFH, 20.12.2012 - III R 40/11 (https://dejure.org/2012,47414)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2012 - III R 40/11 (https://dejure.org/2012,47414)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - III R 40/11 (https://dejure.org/2012,47414)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • openjur.de

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 2 Abs 4 S 6
    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • Bundesfinanzhof

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 4 S 6 InvZulG 1999
    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gewährung der Investitionszulage je nach Fertigstellung einzelner Gebäudeteile als Wirtschaftsgüter

  • rewis.io

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1999 § 2 Abs. 4 Satz 6
    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • datenbank.nwb.de

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einordnung von Gebäudeteilen als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Investitionszulagengesetz
    Begünstigung betrieblich genutzter Gebäudeneubauten
    Verwendungsvoraussetzung
    Gebäudemischnutzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 570
  • DB 2013, 15
  • BStBl II 2013, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    Besteht ein baulich einheitliches Gebäude nach diesen Grundsätzen aus verschiedenen selbständigen Wirtschaftsgütern, dann ist jedes Wirtschaftsgut im Hinblick auf den Zeitpunkt der Fertigstellung gesondert zu würdigen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. September 1994 III R 80/92, BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72).

    Davon geht auch das BFH-Urteil in BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72 aus.

    Ist etwa von Anfang an die Errichtung eines Gebäudes geplant, dessen einzelne Stockwerke unterschiedlich genutzt werden sollen (eigenbetrieblich, fremdbetrieblich, eigene Wohnzwecke, fremde Wohnzwecke), dann führt die fristgerechte Fertigstellung eines Stockwerks dazu, dass jedenfalls für dieses selbständige Wirtschaftsgut Investitionszulage zu gewähren ist, auch wenn die zur unterschiedlichen Nutzung vorgesehenen anderen Stockwerke sich noch in der Bauphase befinden (BFH-Urteil in BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72).

    Damit wurden die Investitionsgüter in einer Art und Weise bezeichnet, wie sie auch später als selbständige Wirtschaftsgüter oder als unselbständige, aber näher umrissene Teile eines einheitlichen Wirtschaftsguts in Erscheinung treten und mithin einer Nachprüfung zugänglich sind (BFH-Urteil in BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72).

    Für den Bereich der Investitionszulage ist der BFH jedoch ausdrücklich davon ausgegangen, dass die Entstehung eines zweiten Wirtschaftsguts --im Streitfall: das zur fremdbetrieblichen Nutzung vorgesehene Erd- und Dachgeschoss-- keine Voraussetzung für die Gewährung einer Investitionszulage für den abweichend genutzten und bereits fertiggestellten Gebäudeteil --im Streitfall: das Kellergeschoss-- ist (BFH-Urteil in BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72).

    Hierfür muss es aber grundsätzlich ausreichen, dass der Investor eine entsprechende Nutzungskonzeption entwickelt hat (vgl. den Sachverhalt im BFH-Urteil in BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72).

  • BFH, 16.12.1988 - III R 186/83

    Bei Fertigstellung eines einheitlich geplanten und genehmigten Gebäudes nach dem

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    Geht es indes um die Herstellung eines einzigen einheitlichen Wirtschaftsguts, etwa weil das geplante und errichtete Gebäude ausschließlich für eigenbetriebliche Zwecke bestimmt ist, dann ist das Gebäude insgesamt noch nicht fertiggestellt, wenn bei einer einheitlichen Baumaßnahme nur eines von mehreren geplanten Geschossen fertiggestellt ist (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1988 III R 186/83, BFHE 155, 450, BStBl II 1989, 203; vom 21. Juli 1989 III R 89/85, BFHE 158, 280, BStBl II 1989, 906).

    Das FA hat hieraus auf eine einheitliche Fremdnutzung des Werkstattgebäudes geschlossen, was die Festsetzung der Investitionszulage für das Kellergeschoss nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 155, 450, BStBl II 1989, 203 ausschließen würde.

  • BFH, 20.11.1980 - IV R 8/78

    Schwimmhalle - Abzugsverbot - Veranlagung

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    Ob Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen bzw. nach Gesamtfertigstellung des Gebäudes stehen sollen, ist im Wesentlichen eine Tatfrage (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 8/78, BFHE 132, 262, BStBl II 1981, 201; vom 14. Januar 2003 IX R 72/00, BFHE 201, 250, BStBl II 2003, 916).
  • BFH, 21.07.1989 - III R 89/85

    Ein Gebäude, bei dem entgegen der Bauplanung teilweise Türen, Innenputz und

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    Geht es indes um die Herstellung eines einzigen einheitlichen Wirtschaftsguts, etwa weil das geplante und errichtete Gebäude ausschließlich für eigenbetriebliche Zwecke bestimmt ist, dann ist das Gebäude insgesamt noch nicht fertiggestellt, wenn bei einer einheitlichen Baumaßnahme nur eines von mehreren geplanten Geschossen fertiggestellt ist (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1988 III R 186/83, BFHE 155, 450, BStBl II 1989, 203; vom 21. Juli 1989 III R 89/85, BFHE 158, 280, BStBl II 1989, 906).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 77/87

    1. AfA ist vorzunehmen, wenn ein Teil des Gebäudes, der einem eigenständigen

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    aa) Entgegen der Auffassung des FG steht dieser Betrachtungsweise das BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 77/87 (BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132) nicht entgegen.
  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    Da Objekt der Förderung das einzelne Wirtschaftsgut ist, müssen die Wirtschaftsgüter in dem Antrag so bezeichnet werden, dass ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist (§ 5 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1999; zu den formellen Anforderungen vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. November 2000 III R 7/97, BFHE 193, 219, BStBl II 2001, 200; vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547).
  • BFH, 10.05.2001 - III R 10/97

    Baugenehmigung - Bauantrag - Änderung - Betriebsgebäude - Investor - Investition

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    Den materiellen Vorschriften des InvZulG 1999 lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass derartige Änderungen der Nutzungskonzeption, die jedenfalls nicht mit bautechnischen Änderungen oder Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung einhergehen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. Mai 2001 III R 10/97, BFH/NV 2001, 1450), investitionszulagenschädlich wären.
  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    Da Objekt der Förderung das einzelne Wirtschaftsgut ist, müssen die Wirtschaftsgüter in dem Antrag so bezeichnet werden, dass ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist (§ 5 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1999; zu den formellen Anforderungen vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. November 2000 III R 7/97, BFHE 193, 219, BStBl II 2001, 200; vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547).
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 72/00

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 40/11
    Ob Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen bzw. nach Gesamtfertigstellung des Gebäudes stehen sollen, ist im Wesentlichen eine Tatfrage (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 8/78, BFHE 132, 262, BStBl II 1981, 201; vom 14. Januar 2003 IX R 72/00, BFHE 201, 250, BStBl II 2003, 916).
  • BFH, 05.04.2016 - III B 83/15

    Investitionszulage - Identität zwischen dem ursprünglich geplanten und dem

    NV: Im Urteil vom 20. Dezember 2012 III R 40/11 (BFHE 239, 570, BStBl II 2013, 340) wurde nicht offengelassen, ob Nutzungsänderungen, die bautechnische Änderungen oder das Erfordernis einer geänderten oder neuen Baugenehmigung nach sich ziehen, investitionszulagenschädlich sind.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat der Senat im Urteil vom 20. Dezember 2012 III R 40/11 (BFHE 239, 570, BStBl II 2013, 340) nicht offengelassen, ob Nutzungsänderungen, die bautechnische Änderungen oder das Erfordernis einer geänderten oder neuen Baugenehmigung nach sich ziehen, investitionszulagenschädlich sind.

    Entgegen der von der Klägerin im Schriftsatz vom 22. Februar 2016 dargelegten Auffassung ist das Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1450 daher hinsichtlich der Auswirkungen bautechnischer Änderungen auf die Identität des Gebäudes auch nicht durch das Senatsurteil in BFHE 239, 570, BStBl II 2013, 340 überholt.

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