Weitere Entscheidung unten: BFH, 16.07.2014

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   BFH, 03.07.2014 - III R 41/12   

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https://dejure.org/2014,36441
BFH, 03.07.2014 - III R 41/12 (https://dejure.org/2014,36441)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2014 - III R 41/12 (https://dejure.org/2014,36441)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - III R 41/12 (https://dejure.org/2014,36441)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung - Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten - Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen zu einem Viertel

  • openjur.de

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung; Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten; Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen zu einem Viertel

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 1, SGB 12 § 94 Abs 2 S 1, BGB § 1601, FGO § 102, AO § 5, EStG VZ 2007, FGO § 139 Abs 4, FGO § 143 Abs 1, FGO § 136 Abs 1 S 1
    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung - Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten - Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen zu einem Viertel

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung - Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten - Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen zu einem Viertel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 EStG 2002, § 94 Abs 2 S 1 SGB 12, § 1601 BGB, § 102 FGO, § 5 AO
    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung - Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten - Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen zu einem Viertel

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung... , § 126 Abs. 2 FGO, § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), §§ 1601 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 74 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 94 Abs. 2 Satz 1 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch, § 74 Abs. 1 EStG, § 102 FGO, § 5 der Abgabenordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 136 FGO, § 139 Abs. 4 FGO

  • rewis.io

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung - Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten - Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen zu einem Viertel

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld; Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Ermessen bei der Abzweigung von Kindergeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung von Kindergeld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzweigung von Kindergeld muss sachgerechtem Ermessen entsprechen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ermessen bei Entscheidung über die Abzweigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abzweigung von Kindergeld muss sachgerechtem Ermessen entsprechen

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 247, 125
  • FamRZ 2015, 260
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
    Das FG hat festgestellt, dass die Klägerin ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht (vgl. §§ 1601 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) nicht i.S. des § 74 Abs. 1 Satz 1 EStG nachgekommen ist, weil sie die laufenden Kosten für die Unterbringung ihrer Tochter in der Pflegeeinrichtung --mit Ausnahme des von ihr entrichteten Kostenbeitrags (vgl. dazu § 94 Abs. 2 Satz 1 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch)-- nicht getragen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).

    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht erscheint (sog. Ermessensreduzierung auf null), ist das Gericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (Senatsurteil in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928, m.w.N.).

    bb) Entstehen dem Kindergeldberechtigten hingegen Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Kindergeldes, ist allein die Auszahlung des vollen Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten ermessensgerecht (Senatsurteil in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928, m.w.N.).

    Erst wenn sich die Höhe der vom Kindergeldberechtigten tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen nicht mehr --auch nicht durch Schätzung-- ermitteln lässt, kann es zulässig sein, diese Leistungen pauschal zu bewerten und das Kindergeld z.B. in hälftiger Höhe abzuzweigen (vgl. dazu Senatsurteile in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928; in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753).

    c) Weiter ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Abzweigungsentscheidung keine fiktiven Kosten für die Betreuung des Kindes, sondern nur tatsächlich entstandene Aufwendungen berücksichtigt werden können (Senatsurteil in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
    cc) Unterhaltsleistungen, die nicht die Höhe des Kindergeldes erreichen, sind bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753).

    Erst wenn sich die Höhe der vom Kindergeldberechtigten tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen nicht mehr --auch nicht durch Schätzung-- ermitteln lässt, kann es zulässig sein, diese Leistungen pauschal zu bewerten und das Kindergeld z.B. in hälftiger Höhe abzuzweigen (vgl. dazu Senatsurteile in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928; in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753).

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99

    Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
    Voraussetzung für eine Billigkeitsentscheidung nach dieser Vorschrift ist, dass der Beigeladene den obsiegenden Beteiligten unterstützt hat (BFH-Urteil vom 4. Mai 2000 IV R 10/99, BFHE 191, 529, BStBl II 2002, 850).
  • BFH, 05.11.2009 - IV R 99/06

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
    Da sich der Streitwert im Revisionsverfahren gegenüber dem Klageverfahren verringert hat, ist eine Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten angemessen (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 99/06, BFHE 228, 98, BStBl II 2010, 593; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 136 FGO Rz 4).
  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
    Dabei erscheint es in solchen Fällen ermessensgerecht, das Kindergeld abzüglich der Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten abzuzweigen, so dass es dem Kindergeldberechtigten in Höhe der von ihm erbrachten Leistungen verbleibt (BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... --Familienkasse-- eingetreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2009, 109, unter II.1.).
  • BFH, 17.10.2013 - III R 23/13

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, dass im Streitzeitraum Juli 2007 bis Dezember 2007 die Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes an den Beigeladenen dem Grunde nach vorliegen (zur Bestimmung des Klagezeitraums vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2013 III R 23/13, BFHE 243, 250).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 89/09

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
    aa) Trägt der Kindergeldberechtigte überhaupt keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes, soll das gesamte Kindergeld nicht ihm, sondern entweder dem Kind selbst oder demjenigen zugutekommen, der dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt (Senatsurteil vom 15. Juli 2010 III R 89/09, BFHE 231, 52, BStBl II 2013, 695).
  • BFH, 23.02.2017 - III R 35/14

    Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen

    Wegen dieser Ermessensreduzierung auf Null machen es die fehlerhaften Ermessenserwägungen des FA, welche das FG nicht beanstandet hat, nicht erforderlich, das angefochtene Urteil aufzuheben (s. Senatsurteile vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928, m.w.N., sowie vom 3. Juli 2014 III R 41/12, BFHE 247, 125).
  • BFH, 16.12.2020 - VI R 46/18

    § 35a EStG in Bezug auf zumutbare Belastung und Haushaltsersparnis

    Da sich der Streitwert im Revisionsverfahren gegenüber dem Klageverfahren verringert hat, ist eine Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten angemessen (z.B. BFH-Urteile vom 05.11.2009 - IV R 99/06, BFHE 228, 98, BStBl II 2010, 593, und vom 03.07.2014 - III R 41/12, BFHE 247, 125, Rz 31).
  • BFH, 10.07.2019 - X R 31/16

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Einkünfte des Insolvenzschuldners aus

    Auch eine solche Entscheidung wahrt den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. BFH-Urteile vom 05.11.2009 - IV R 99/06, BFHE 228, 98, BStBl II 2010, 593, unter III.; vom 03.07.2014 - III R 41/12, BFHE 247, 125, Rz 31).
  • BFH, 02.03.2016 - V R 16/15

    Vertrauensschutz anlässlich der Änderung der Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug

    Da sich der Streitwert im zweiten Rechtsgang im Revisionsverfahren verringert hat, ist eine Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten angemessen (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960, Rz 19; BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 41/12, BFHE 247, 125, Rz 31; jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16

    Kindergeld: Qualifizierung der Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz -

    Erscheint nur eine Entscheidung ermessensgerecht, so ist das Gericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Beklagten zu setzen (BFH vom 3.7.2014 III R 41/12, BFH/NV 2015, 85).

    Dies gilt auch bei geringen Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten (BFH vom 3.7.2014 - III R 41/12).

  • BFH, 27.05.2020 - III R 58/18

    Ermessensausübung bei Abzweigungsentscheidung

    Zu den Unterhaltsleistungen für ein in einer Einrichtung untergebrachtes Kind gehört auch die Zurverfügungstellung eines Zimmers in der Wohnung des Kindergeldberechtigten (Senatsurteile in BFHE 243, 250, und vom 03.07.2014 - III R 41/12, BFHE 247, 125).
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