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   BFH, 15.12.2021 - III R 43/20   

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https://dejure.org/2021,59770
BFH, 15.12.2021 - III R 43/20 (https://dejure.org/2021,59770)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2021 - III R 43/20 (https://dejure.org/2021,59770)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - III R 43/20 (https://dejure.org/2021,59770)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, SGB 9 2018 § 2 Abs 1 S 1, EStG VZ 2018, EStG VZ 2019
    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, EStG VZ 2018, EStG VZ 2019
    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld; Begriff der Berufsausbildung; Rein formales Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses; Voraussetzungen einer nur vorübergehenden Krankheit

  • rewis.io

    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3
    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3
    Anspruch auf Kindergeld; Begriff der Berufsausbildung; Rein formales Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses; Voraussetzungen einer nur vorübergehenden Krankheit

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für ein langfristig erkranktes, volljähriges Kind

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.04.2022)

    Ist ein volljähriges Kind länger krank, verlieren Eltern den Anspruch auf Kindergeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zur Gewährung von Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind - Ausbildungsunterbrechungen von langer Dauer führen zu Nichtberücksichtigung

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 ; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 63 Abs 1 S 2

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 63 Abs 1 S 2
    Kindergeld, Rückforderung, Unfall, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Krankheit, Verwaltungsanweisung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 275, 164
  • BFHE 275, 164 , BStBl II 2022, 472
  • NJW 2022, 1559
  • FamRZ 2022, 942
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.11.2019 - III R 65/18

    Berufsausbildung bei Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (z.B. Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 65/18, BFH/NV 2020, 765, Rz 9).

    Andererseits genügt aber das formale Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses nicht, wenn es an ernsthaften und nachhaltigen Ausbildungsmaßnahmen fehlt (z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2020, 765, Rz 10, und vom 18.01.2018 - III R 16/17, BFHE 260, 481, BStBl II 2018, 402, Rz 11).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    b) Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall zugelassen wurde, dass die Ausbildung infolge einer Erkrankung oder wegen der Schutzfristen vor und nach der Entbindung unterbrochen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.07.2003 - VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c; Senatsurteil vom 13.06.2013 - III R 58/12, BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834).

    Vorausgesetzt wurde insoweit jedoch, dass das Kind einen Ausbildungsplatz hat und ausbildungswillig ist (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2067, unter II.1.c).

  • BFH, 20.07.2006 - III R 69/04

    Kindergeld: Kind in Untersuchungshaft

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    Gleiches hat der BFH für den Fall angenommen, dass das Kind während eines Ausbildungsverhältnisses in Untersuchungshaft genommen oder wegen eines laufenden Strafverfahrens im Ausland mit einem Ausreiseverbot belegt wird (Senatsurteil vom 20.07.2006 - III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067, unter II.1.c).

    Vorausgesetzt wurde insoweit jedoch, dass das Kind einen Ausbildungsplatz hat und ausbildungswillig ist (BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2067, unter II.1.c).

  • BFH, 27.11.2019 - III R 44/17

    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder die seit ihrer erstmaligen ärztlichen Diagnose tatsächlich verstrichene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • BFH, 31.08.2021 - III R 41/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    c) Die Unterbrechung der Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses steht der Berücksichtigung aber --wie auch die weitere Berücksichtigung eines ausbildungswilligen, sich aber vorübergehend nicht um einen Ausbildungsplatz bemühenden Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG (Senatsurteil vom 31.08.2021 - III R 41/19, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2022, 718)-- nur dann nicht entgegen, wenn die Erkrankung vorübergehend ist.

    bb) Unterbleiben Ausbildungsmaßnahmen wegen einer Erkrankung, so darf die gesundheitliche Beeinträchtigung daher --ebenso wie bei einer krankheitsbedingten Unterbrechung der Bemühungen um einen Ausbildungsplatz (Senatsurteil in NJW 2022, 718)-- regelmäßig nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern, wenn das Kind weiter wegen seiner Ausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG berücksichtigt werden soll.

  • BFH, 13.06.2013 - III R 58/12

    Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    b) Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall zugelassen wurde, dass die Ausbildung infolge einer Erkrankung oder wegen der Schutzfristen vor und nach der Entbindung unterbrochen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.07.2003 - VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848, unter II.1.c; Senatsurteil vom 13.06.2013 - III R 58/12, BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834).

    Eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Ausbildung ist insoweit nicht anders zu behandeln als eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Suche nach einem Ausbildungsplatz; dies hatte der Senat für mutterschutzbedingte Unterbrechungen der Ausbildung oder der Ausbildungsplatzsuche bereits im Urteil in BFHE 242, 118, BStBl II 2014, 834 (Rz 13) entschieden.

  • BFH, 12.11.2020 - III R 49/18

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    Letztere Bestimmung erfordert zum einen eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die nach der maßgeblichen Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate dauernde Beeinträchtigung voraussetzt (Senatsurteil vom 12.11.2020 - III R 49/18, BFHE 271, 229, Rz 14).
  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    Soweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Kind seinem gewählten Ausbildungsgang nicht ernsthaft und hinreichend nachgeht, befindet es sich nicht in Berufsausbildung (Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 32, und vom 08.09.2016 - III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278, Rz 22).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    Soweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Kind seinem gewählten Ausbildungsgang nicht ernsthaft und hinreichend nachgeht, befindet es sich nicht in Berufsausbildung (Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 32, und vom 08.09.2016 - III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278, Rz 22).
  • BFH, 19.01.2017 - III R 44/14

    Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - III R 43/20
    Zur Beurteilung dieser Frage ist ggf. eine Prognose zur weiteren Entwicklung der Funktionsbeeinträchtigung zu stellen (Senatsurteil vom 19.01.2017 - III R 44/14, BFH/NV 2017, 735, Rz 18).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 31/14

    Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung einer Jugendlichen in einer

  • BFH, 18.01.2018 - III R 16/17

    Kindergeldanspruch während der Untersuchungshaft eines Kindes

  • FG Münster, 01.07.2020 - 11 K 1832/19

    Einkommensteuer: Anspruch auf Kindergeld nach einer Erkrankung des Kindes während

  • FG Hamburg, 12.10.2023 - 1 K 121/22

    Kindergeldrecht: Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung

    Nur ein solches Verständnis der Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung zwischen der Berücksichtigung von Kindern bei krankheitsbedingter Hinderung an der Durchführung einer Ausbildung oder Suche nach einem Ausbildungsplatz einerseits und den Fällen behinderter Kinder andererseits, in denen der BFH eine Abgrenzung ausschließlich danach vornimmt, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung regelmäßig mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostisch nicht länger als sechs Monate oder aber mehr als sechs Monate dauert (BFH-Urteile vom 31. August 2021, III R 41/19; vom 7. Oktober 2021, III R 48/19; vom 15. Dezember 2021, III R 43/20).

    Die Entscheidungen des BFH zur Berücksichtigung erkrankter Kinder bei Abbruch oder Unterbrechung einer Ausbildung (31. August 2021, III R 41/19; vom 7. Oktober 2021, III R 48/19 und vom 15. Dezember 2021, III R 43/20), auf die das Gericht in einem Hinweisschreiben vom 2. Februar 2023 hingewiesen hatte, seien nicht anwendbar.

    Nur ein solches Verständnis der Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung zwischen der Berücksichtigung von Kindern bei krankheitsbedingter Hinderung an der Durchführung einer Ausbildung oder Suche nach einem Ausbildungsplatz einerseits und den Fällen behinderter Kinder andererseits (BFH-Urteile vom 31. August 2021, III R 41/19, BFHE 274, 149; vom 7. Oktober 2021, III R 48/19, juris, BFH-Homepage, vom 15. Dezember 2021, III R 43/20, juris, BFH-Homepage).

  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 2094/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Weiterbewilligung von Waisengeld

    Abschließend führt der Kläger aus, es habe sich aufgrund des am 21. April 2022 veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs am 15. Dezember 2021 (Az. III R 43/20) eine neue Rechtslage ergeben, die auch im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren zu berücksichtigen sei.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Bundesfinanzhofs am 15. Dezember 2021 (Az. III R 43/20) anführt, ist dies ohne Belang, denn das Nichtbestehen des Waisengeldanspruchs wurde rechtskräftig festgestellt.

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 37/20

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

    In Abgrenzung zu den einer Prüfung des Unterhaltsbedarfs unterworfenen Fällen eines Kindergeldanspruchs für ein behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG kommt eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst c EStG nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 12. November 2020 - III R 49/18 -, BFHE 271, 229 , BStBl II 2021, 390 ; Urteil vom 18. Februar 2021 - III R 35/19 -, BFH/NV 2021, 938 ; Urteile vom 31. August 2021: - III R 41/19 -, BFHE 274, 149 , BStBl II 2022, 465 ; - III R 42/19 -, BFH/NV 2022, 348 ; - III R 43/19 -, BFH/NV 2022, 340 ; - III R 13/20 -, BFH/NV 2022, 343 ; - III R 52/20 -, BFH/NV 2022, 346 ; Urteile vom 7. Oktober 2021: - III R 48/19 -, BFH/NV 2022, 736 ; - III R 8/20 -, BFH/NV 2022, 617 ; Urteil vom 15. Dezember 2021 - III R 43/20 -, BFHE 275, 164 , BStBl II 2022, 472 ) nur in Betracht, wenn es sich um eine vorübergehende Erkrankung handelt.
  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 16/21

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

    In Abgrenzung zu den einer Prüfung des Unterhaltsbedarfs unterworfenen Fällen eines Kindergeldanspruchs für ein behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG kommt eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst c EStG nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 12. November 2020 - III R 49/18 -, BFHE 271, 229 , BStBl II 2021, 390 ; Urteil vom 18. Februar 2021 - III R 35/19 -, BFH/NV 2021, 938 ; Urteile vom 31. August 2021: - III R 41/19 -, BFHE 274, 149 , BStBl II 2022, 465 ; - III R 42/19 -, BFH/NV 2022, 348 ; - III R 43/19 -, BFH/NV 2022, 340 ; - III R 13/20 -, BFH/NV 2022, 343 ; - III R 52/20 -, BFH/NV 2022, 346 ; Urteile vom 7. Oktober 2021: - III R 48/19 -, BFH/NV 2022, 736 ; - III R 8/20 -, BFH/NV 2022, 617 ; Urteil vom 15. Dezember 2021 - III R 43/20 -, BFHE 275, 164 , BStBl II 2022, 472 ) nur in Betracht, wenn es sich um eine vorübergehende Erkrankung handelt.
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