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   BFH, 07.05.1993 - III R 43/89   

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BFH, 07.05.1993 - III R 43/89 (https://dejure.org/1993,3317)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1993 - III R 43/89 (https://dejure.org/1993,3317)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - III R 43/89 (https://dejure.org/1993,3317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Erlasses von Säumniszuschlägen als Ermessensentscheidung der Finazbehörden - Voraussetzungen einer Erlass oder Stundungssituation unter prüfung des Sinn und Zwecks von Säumniszuschlägen

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 43/89
    Denn eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, daß die Finanzbehörden ihre Entscheidung anhand des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts treffen und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. u.a. Urteil des BFH vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 m.w.N.).

    Die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel, um die Zahlung der fälligen Steuerschuld zu erreichen (BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; ferner BFH-Urteile vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684; vom 29. Juni 1987 X R 22/81, BFH/NV 1987, 693, und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht nur zu erlassen, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlaß- oder Stundungssituation bestanden hat (Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; in BFH/NV 1987, 684; in BFH/NV 1987, 693, und in BFH/NV 1988, 695).

    Die Erlaß- oder Stundungssituation unterscheidet sich von der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen dadurch, daß noch keine Gründe für einen Konkurs gegeben sind, sondern der Erlaß oder die Stundung dem Steuerpflichtigen gerade die Fortführung seiner wirtschaftlichen Existenz ermöglichen sollen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).

  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 43/89
    Die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel, um die Zahlung der fälligen Steuerschuld zu erreichen (BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; ferner BFH-Urteile vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684; vom 29. Juni 1987 X R 22/81, BFH/NV 1987, 693, und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht nur zu erlassen, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlaß- oder Stundungssituation bestanden hat (Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; in BFH/NV 1987, 684; in BFH/NV 1987, 693, und in BFH/NV 1988, 695).

    Davon geht auch das BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 695 aus.

  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 43/89
    Die Beschwerdeentscheidung der OFD, die die Grundlage für die gerichtliche Überprüfung bilden muß, geht daher zutreffend davon aus, daß ein sachlicher Billigkeitsgrund für den Erlaß von Säumniszuschlägen gegeben ist, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist (Urteile des BFH vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

    Davon geht auch das BFH-Urteil in BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 aus, wonach Säumniszuschläge zu erlassen sind, die nach dem Zeitpunkt entstanden sind, von dem an der Steuerschuldner zweifelsfrei überschuldet und zahlungsunfähig war.

    Zwar ist es zutreffend, daß eine Erlaßbedürftigkeit nur vorliegt, wenn die Existenzgefährdung gerade durch die Erhebung der Steuer verursacht würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; Klein/Orlopp, Abgabenordnung, 4. Aufl., § 227 Anm. 11).

  • BFH, 02.07.1986 - I R 5/83

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Erlassantrages - Verhinderung der

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 43/89
    Die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel, um die Zahlung der fälligen Steuerschuld zu erreichen (BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; ferner BFH-Urteile vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684; vom 29. Juni 1987 X R 22/81, BFH/NV 1987, 693, und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht nur zu erlassen, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlaß- oder Stundungssituation bestanden hat (Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; in BFH/NV 1987, 684; in BFH/NV 1987, 693, und in BFH/NV 1988, 695).

  • BFH, 29.06.1987 - X R 22/81

    Anforderungen an die Entscheidung über ein Erlassbegehren - Überschreitung der

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 43/89
    Die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel, um die Zahlung der fälligen Steuerschuld zu erreichen (BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; ferner BFH-Urteile vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684; vom 29. Juni 1987 X R 22/81, BFH/NV 1987, 693, und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht nur zu erlassen, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlaß- oder Stundungssituation bestanden hat (Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; in BFH/NV 1987, 684; in BFH/NV 1987, 693, und in BFH/NV 1988, 695).

  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 43/89
    Die Beschwerdeentscheidung der OFD, die die Grundlage für die gerichtliche Überprüfung bilden muß, geht daher zutreffend davon aus, daß ein sachlicher Billigkeitsgrund für den Erlaß von Säumniszuschlägen gegeben ist, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist (Urteile des BFH vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

    Zahlungsunfähigkeit ist das auf den Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen zu berichtigen (BFH-Urteil in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Eine Stundung wäre nur dann geboten gewesen, wenn eine Erlass- oder Stundungsbedürftigkeit gegeben gewesen wäre (Senatsurteil vom 7. Mai 1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144).
  • BFH, 25.08.2010 - X B 149/09

    Gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung - Pflicht des FA

    Der Kläger rügt Divergenzen i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zu den Urteilen des BFH vom 7. Mai 1993 III R 43/89 (BFH/NV 1994, 144) und vom 22. Mai 2001 VII R 79/00 (BFH/NV 2001, 1369).

    b) Von der in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 144 enthaltenen Aussage, das FA müsse bei seiner Ermessensentscheidung die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind, ist das FG im Ergebnis ebenfalls nicht abgewichen.

    aa) Die Forderung nach Prüfung aller Ermessensgesichtspunkte bedeutet, dass das FA grundsätzlich die in Betracht kommenden Erlassgründe zu prüfen hat, auch wenn der Steuerpflichtige sich nicht ausdrücklich darauf berufen hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 144, unter 3.).

    Von dieser Entscheidung hat sich der BFH weder in dem Urteil in BFH/NV 1994, 144 noch in späteren Entscheidungen distanziert.

  • FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 6321/00

    Erlass von Umsatzsteuer wegen persönlicher Unbilligkeit; Unzureichende

    Sie ist nur dann fehlerfrei, wenn sie erkennbar unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte rechtlicher und tatsächlicher Art und auf Grund eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts getroffen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. BFH-Urteile vom 15.6.1983 I R 76/82, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1983, 672; 23.5.1985 V R 124/79, BStBl. II 1985, 489; 22.4.1988 III R 269/84, BFH/NV 1989, 428; 7.5.1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144.

    Er ist erlasswürdig, wenn er seine mangelnde Leistungsfähigkeit nicht selbst zu vertreten und auch nicht durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die steuerlichen Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Urteile vom 14.11.1957 IV 418/56 U, BStBl. III 1958, 153; 7.5.1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144; BFH-Beschlüsse vom 18.8.1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137; 15.10.1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80; 30.9.1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; Pump a. a. O., Rnr. 59, Stichwort "Erlasswürdigkeit").

    Eine einmalige Steuersäumnis führt nicht zu einer Erlassunwürdigkeit für alle Zeiten; vielmehr muss eine gewisse Häufigkeit von Säumnissen vorliegen, die die Feststellung erlaubt, dass der Stpfl. sich nicht ausreichend um die Abdeckung seiner Steuerschulden bemüht hat (BFH III R 43/89).

    Allein der Umstand, dass die Steuern, deren Erlass beantragt wird, nicht rechtzeitig gezahlt worden sind, begründet keine Erlassunwürdigkeit (BFH III R 43/89).

  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 3636/98

    Erfordernisse der sachlichen Unbilligkeit; Voraussetzungen des Erlasses;

    Sachlich unbillig kann die Erhebung von Säumniszuschlägen sein, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (vgl. etwa: BFH, Urteil vom 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 144 (147); Beschluss vom 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12 (13); Urteil vom 7. Juli 1999 - X R 87/96 - a.a.O.).

    Zahlungsunfähigkeit ist das auf den Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen (vgl. etwa: BFH, Urteil vom 8. März 1984 - I R 44/80 - a.a.O.; Urteil vom 7. Mai 1993 - III R 43/89 - a.a.O.).

    Auch ohne das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung kann die Erhebung von Säumniszuschlägen ihren Zweck verfehlen, wenn dem Steuerpflichtigen ein Vollstreckungsaufschub gewährt wurde (§ 258 AO) oder die Voraussetzungen für einen Erlass der Steuerschulden aus persönlichen Billigkeitsgründen bei Fälligkeit gegeben waren (vgl. etwa: BFH, Urteil vom 23. Mai 1985 - V R 124/79 - BStBl II 1985, 489 (492); Urteil vom 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 144 (147)).

  • FG Thüringen, 05.06.2000 - I 419/00

    Fehlerhafte Ermessensausübung bei der Stundung von Grunderwerbsteuer;

    Dabei müssen die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. berücksichtigt werden, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12 , BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144, mit weiteren Nachweisen).

    Die Rechtsprechung des BFH würdigt die Verletzung von Steuererklärungspflichten, soweit ersichtlich, stets nur im Zusammenhang mit einer Stundung der zu erklärenden Steuer (vgl. die BFH-Urteile vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, a. a. O., vom 7. Mai 1993 III R 43/89, a. a. O., vom 22. April 1988 III R 269/84, BFH/NV 1989, 428, und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).

    Wenn diese nämlich bereits vor oder bei Fälligkeit der Grunderwerbsteuer stundungsbedürftig war, durfte der Beklagte der Klägerin schleppende Zahlungen, gleich welcher Steuer, als eindeutigen Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit nicht ohne die Feststellung vorwerfen, dass sich die Klägerin um die Abdeckung ihrer Rückstände nicht ausreichend bemüht habe (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 43/89, a. a. O.).

  • VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Der Erlass von Säumniszuschlägen setzt jedoch nicht stets Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen voraus; es genügt, wenn in Bezug auf die Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit oder danach während des Säumniszeitraums zu irgend einem Zeitpunkt eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat; es sind die Säumniszuschläge zu erlassen, die nach diesen Zeitpunkten entstanden waren ( BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42.88 - NJW 1991, 1073 [1075]; BFH, Urt. v. 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 148; Urt. v. 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12).

    Eine Stundungssituation setzt zunächst voraus, dass eine Stundungsbedürftigkeit gegeben war (BFH, Urt. v. 7. Mai 1993, a.a.O.).

    Weitere Voraussetzung für das Vorliegen einer Stundungssituation ist die Stundungswürdigkeit des Steuerpflichtigen (BFH, Urt. v. 7. Mai 1993, a.a.O.), die anzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit nicht selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat.

  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    In ständiger Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass die Einziehung von Säumniszuschlägen mit Rücksicht auf deren Funktion als Druckmittel eigener Art ihren Sinn verlören, wenn dem Steuerschuldner die rechtzeitige Zahlung der zugrunde liegenden Steuerschuld infolge Überschuldung und --einer ggf. auch nur zeitweiligen-- Zahlungsunfähigkeit unmöglich gewesen sei (BFH-Urteile vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510, m.w.N.; vom 7. Mai 1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144; vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161; BFH-Beschluss vom 5. September 2001 XI B 42/01, BFH/NV 2002, 207).
  • FG München, 29.05.2020 - 8 K 2529/19

    Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

    Dies gilt mit Bezug auf den Anmeldungszeitraum Dezember 2017 auch, soweit hier eine Zahlungsunfähigkeit erst nach Fälligkeit der Lohnabzugsbeträge zum 10. Januar 2018 eingetreten ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 66/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen

    Nach dem in der Beschwerdebegründung zitierten BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 43/89 (BFH/NV 1994, 144) sind Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht nur zu erlassen, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in Bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat.
  • FG München, 11.02.1999 - 1 K 1765/97

    Anspruch auf Erlass eines Teils der Einkommensteuer ; Monatsfrist ab Bekanntgabe

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  • BFH, 04.03.1998 - XI S 1/98

    Aussetzung der Vollziehung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Schätzung der

  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08

    Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei

  • FG München, 21.05.2013 - 10 K 1310/10

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11

    Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen

  • FG Köln, 25.03.2010 - 6 K 3467/06

    Kein Erlass von Säumniszuschlägen auf eine Lohnsteuerhaftungsschuld nach Wegzug

  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 5 K 5403/07

    Keine Aufhebung einer Entscheidung über einen Erlassantrag nur wegen Verletzung

  • FG München, 22.09.2002 - 6 K 3362/01

    Erlass von Säumniszuschlägen bei Verschulden des Steuerberaters; Erlass der

  • BFH, 18.02.1997 - X B 188/96

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

  • FG Hamburg, 30.05.2011 - 2 K 154/10

    Hemmung der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 5 AO bei einem

  • FG Bremen, 14.07.1998 - 298007K 2

    Anspruch auf Erlass von Säumniszuschlägen; Überprüfung einer

  • FG Sachsen, 17.02.2016 - 8 K 900/15

    Ablehnung des Antrags auf hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen und Zinsen zur

  • BFH, 05.02.1997 - V B 154/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und

  • FG München, 25.11.1998 - 1 K 4575/97

    Erlass von Säumniszuschlägen bei Steuerschätzungsbescheiden; Gerichtliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1997 - 1 K 2555/96

    Abgabenordnung; Steuererlaß bei Kapitalgesellschaften

  • FG München, 04.03.1997 - 7 K 4104/96

    Voraussetzungen des Erlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen; Zweck der

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