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   BFH, 28.04.2010 - III R 44/08   

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https://dejure.org/2010,4277
BFH, 28.04.2010 - III R 44/08 (https://dejure.org/2010,4277)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2010 - III R 44/08 (https://dejure.org/2010,4277)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2010 - III R 44/08 (https://dejure.org/2010,4277)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • openjur.de

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen; Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen; Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • Bundesfinanzhof

    SozSichAbk TUR Art 33 Abs 2, EStRGEG Art 46 Abs 1, EStG § 74 Abs 2, EStG § 76 S 2 Nr 1, SGB 8 § 94 Abs 3 S 2, SGB 10 § 104 Abs 1 S 1, SGB 10 § 104 Abs 1 S 4, EStG § 66
    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • Bundesfinanzhof

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 SozSichAbk TUR, Art 46 Abs 1 EStRGEG, § 74 Abs 2 EStG 2002, § 76 S 2 Nr 1 EStG 2002, § 94 Abs 3 S 2 SGB 8
    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • cpm-steuerberater.de

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen – Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen – Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • rewis.io

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen - Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen; bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen; Besonderheiten beim Abkommenskindergeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für den Jugendhilfe-Träger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen; Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen bei mehreren Kindern des Kindergeldberechtigten zur Ermittlung der Höhe des Erstattungsanspruchs; Erstattungsanspruch bei Bezug von ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 39
  • FamRZ 2011, 298
  • DB 2011, 516
  • BStBl II 2013, 580
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Thüringen, 05.06.2002 - III 1017/01

    Höhe des für das vom Jugendamt unterhaltene zweite von neun Kindern

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 44/08
    Die Staffelung des Kindergeldes bei mehreren Kindern gemäß § 66 Abs. 1 EStG beruht nicht auf dem unterschiedlichen Bedarf der einzelnen Kinder, sondern auf dem mit steigender Kinderzahl überproportional zunehmenden Entlastungsbedarf der Familie (Urteil des FG Thüringen vom 5. Juni 2002 III 1017/01, EFG 2002, 1462; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 76 EStG Rz 3).

    Vielmehr soll die Summe des gesamten Kindergeldes die Familie insgesamt entlasten und für alle Kinder gleichermaßen verwendet werden (Helmke, a.a.O., § 66 EStG Rz 10; Urteil des FG Thüringen in EFG 2002, 1462).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 59/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 44/08
    Der Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass der Kostenbeitragsanspruch gegenüber dem Kindergeldberechtigten durch einen Kostenbeitrags- oder Leistungsbescheid konkretisiert und betragsmäßig festgesetzt worden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171, und vom 7. Dezember 2004 VIII R 59/04, BFH/NV 2005, 864, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts --BSG--).

    Da funktional eine Form der Zwangsvollstreckung vorliegt (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 864, m.w.N.; Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, § 104 SGB X Rz 18; Störmann in Jahn/Jansen, SGB X, § 104 Rz 28), müssen auch die Grenzen, die § 76 Satz 2 Nr. 1 EStG für die Pfändung des Kindergeldanspruches vorgibt, eingehalten werden.

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06

    Bemessung des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 44/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage, mit welcher der Kläger die Erstattung von jeweils 154 EUR monatlich für B und F begehrte, durch Urteil vom 17. April 2008  10 K 10521/06 B (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1399) ab.
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 44/08
    Der Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass der Kostenbeitragsanspruch gegenüber dem Kindergeldberechtigten durch einen Kostenbeitrags- oder Leistungsbescheid konkretisiert und betragsmäßig festgesetzt worden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171, und vom 7. Dezember 2004 VIII R 59/04, BFH/NV 2005, 864, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts --BSG--).
  • BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R

    Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 44/08
    Dieser Unterschied beruht darauf, dass die Lebenshaltungskosten für in der Türkei lebende Kinder deutlich geringer sind als die Lebenshaltungskosten für Kinder, die im Inland bzw. in einem der in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG genannten Staaten ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben (sog. Wohnland-Bedarfsprinzip; vgl. Denkschrift zum Zwischenabkommen zur Änderung des deutsch-türkischen Abkommens vom 30. April 1964, BTDrucks 7/3022, S. 7; BSG-Urteil vom 13. Dezember 2000 B 14 KG 1/00 R, Informationsbrief Ausländerrecht 2001, 181, zum Bundeskindergeldgesetz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2376/12

    Heranziehung eines Elternteils zu Kostenbeiträgen zur Hilfe zur Erziehung in Höhe

    vgl. zu § 94 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII: BFH, Urteil vom 28. April 2010 - III R 44/08 -, BFHE 231, 39, juris; Wiesner, in: ders., SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 94 Rn. 24; Schindler, in: FK-SGB VIII, 7. Auflage 2013, § 94 Rn. 12; Krome, in: jurisPK-SGB VIII, a. a. O., § 94 Rn. 17; eingehend auch zur Übernahme dieser Wertung bei der Festsetzung des Mindestkostenbeitrags nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII: DIJuF-Rechtsgutachten vom 24. Mai 2006, JAmt 2006, 398; zustimmend: Mann, in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Auflage 2012, § 94 Rn. 8; a. A.: VG Gera, Urteil vom 14. Januar 2010 - 6 K 188/09 Ge, juris; Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand VI/14, § 94 Rn. 14.
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