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   BFH, 25.01.2007 - III R 49/06   

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https://dejure.org/2007,2183
BFH, 25.01.2007 - III R 49/06 (https://dejure.org/2007,2183)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2007 - III R 49/06 (https://dejure.org/2007,2183)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - III R 49/06 (https://dejure.org/2007,2183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    InvZulG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut

  • datenbank.nwb.de

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbau als selbstständiges Wirtschaftsgut?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Anbau als selbständiges Wirtschaftsgut

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anbau als selbständiges Wirtschaftsgut

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung eines Anbaus bei der Festsetzung der Investitionszulage; Voraussetzungen für das Bestehen eines selbstständigen Wirtschaftsguts; Begriffsbestimmung des "Neubaus"; Voraussetzungen für das Bestehen eines selbstständigen Gebäudes; Beurteilung des Vorliegens ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbstständiges Wirtschaftsgut

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anbau an bestehendes Gebäude kann zulagefähiges Wirtschaftsgut sein

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbstständiges Wirtschaftsgut

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 Abs 3
    Anbau; Selbständiges Wirtschaftsgut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 459
  • BB 2007, 1322
  • BStBl II 2007, 586
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.09.1977 - V R 14/76

    Steuer für den Selbstverbrauch bei Gebäuden; zur Frage der baulichen

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 49/06
    Ein Anbau sei u.a. dann ein selbständiges Wirtschaftsgut, wenn die Teile des Bauwerks ohne weitere erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden könnten (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Juni 2001, BStBl I 2001, 379 Rz 68, unter Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; vom 21. Juli 1977 V R 58/75, BFHE 123, 527, BStBl II 1978, 78, und vom 15. September 1977 V R 14/76, BFHE 123, 531, BStBl II 1978, 123).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 123, 531, BStBl II 1978, 123 seien Aufwendungen zur statischen Sicherung eines Gebäudes --wie im Streitfall-- stets als erheblicher Bauaufwand zu beurteilen.

    Zwar hat der BFH in früheren Urteilen ausgeführt, eine Verschachtelung setze bauliche Verbindungen voraus, die nicht ohne erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden können (z.B. Urteile in BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; in BFHE 123, 527, BStBl II 1978, 78, und in BFHE 123, 531, BStBl II 1978, 123).

  • BFH, 21.07.1977 - V R 58/75

    Steuer für den Selbstverbrauch bei Gebäuden; Abgrenzung zwischen einem

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 49/06
    Ein Anbau sei u.a. dann ein selbständiges Wirtschaftsgut, wenn die Teile des Bauwerks ohne weitere erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden könnten (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Juni 2001, BStBl I 2001, 379 Rz 68, unter Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; vom 21. Juli 1977 V R 58/75, BFHE 123, 527, BStBl II 1978, 78, und vom 15. September 1977 V R 14/76, BFHE 123, 531, BStBl II 1978, 123).

    Zwar hat der BFH in früheren Urteilen ausgeführt, eine Verschachtelung setze bauliche Verbindungen voraus, die nicht ohne erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden können (z.B. Urteile in BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; in BFHE 123, 527, BStBl II 1978, 78, und in BFHE 123, 531, BStBl II 1978, 123).

  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 49/06
    Ein Anbau sei u.a. dann ein selbständiges Wirtschaftsgut, wenn die Teile des Bauwerks ohne weitere erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden könnten (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Juni 2001, BStBl I 2001, 379 Rz 68, unter Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; vom 21. Juli 1977 V R 58/75, BFHE 123, 527, BStBl II 1978, 78, und vom 15. September 1977 V R 14/76, BFHE 123, 531, BStBl II 1978, 123).

    Zwar hat der BFH in früheren Urteilen ausgeführt, eine Verschachtelung setze bauliche Verbindungen voraus, die nicht ohne erhebliche Bauaufwendungen voneinander getrennt werden können (z.B. Urteile in BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; in BFHE 123, 527, BStBl II 1978, 78, und in BFHE 123, 531, BStBl II 1978, 123).

  • BFH, 15.02.1990 - V R 7/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbständigen Wirtschaftsgutes

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 49/06
    Entscheidend hierfür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die dazu getroffenen Baumaßnahmen wie z.B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente (vgl. die zur Selbstverbrauchsteuer nach § 30 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1967 ergangene Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 15. Februar 1990 V R 7/85, BFH/NV 1991, 61, m.w.N.).

    Im Urteil in BFH/NV 1991, 61 hat er bei mangelnder eigener Standfestigkeit des Anbaus die Höhe der Aufwendungen, um den Anbau standfest zu machen, ausdrücklich nicht als maßgebendes Kriterium dafür angesehen, ob der Anbau als selbständiges Wirtschaftsgut zu beurteilen ist.

  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 49/06
    Durch einen mit dem Gebäude verschachtelten Anbau entsteht ein einheitliches neues Gebäude, wenn die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben; hierfür sind regelmäßig die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und Neubauteile maßgebend (BFH-Urteile vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; vom 18. August 1977 V R 164/75, BFHE 123, 165, BStBl II 1978, 46, und vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350).
  • BFH, 09.08.1974 - V R 11/74

    Selbstverbrauch beim Anbau einer Werkhalle an eine Halle gleicher Bauausführung

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 49/06
    Durch einen mit dem Gebäude verschachtelten Anbau entsteht ein einheitliches neues Gebäude, wenn die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben; hierfür sind regelmäßig die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und Neubauteile maßgebend (BFH-Urteile vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; vom 18. August 1977 V R 164/75, BFHE 123, 165, BStBl II 1978, 46, und vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350).
  • BFH, 18.08.1977 - V R 164/75

    Selbstverbrauch und Bemessungsgrundlage des Selbstverbrauchs bei der Erweiterung

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 49/06
    Durch einen mit dem Gebäude verschachtelten Anbau entsteht ein einheitliches neues Gebäude, wenn die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben; hierfür sind regelmäßig die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und Neubauteile maßgebend (BFH-Urteile vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; vom 18. August 1977 V R 164/75, BFHE 123, 165, BStBl II 1978, 46, und vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350).
  • FG Thüringen, 29.03.2006 - III 107/02

    Investitionszulage - Selbständigkeit eines Anbaus an eine bereits vorhandene

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 49/06
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1605 veröffentlicht.
  • BFH, 15.01.2020 - X R 18/18

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem

    Dies wäre der Fall, wenn der von Herrn X errichtete Erweiterungsbau nach bautechnischer Betrachtung mit der Altbausubstanz verschachtelt wäre, d.h. keine eigene statische Standfestigkeit besäße (vgl. BFH-Urteil vom 15.02.1990 - V R 7/85, BFH/NV 1991, 61, unter II.1.), und die Neubauteile dem Gesamtgebäude unter Berücksichtigung der Größen- und Wertverhältnisse von Alt- und Neubauteilen nicht das Gepräge gäben (BFH-Urteile vom 18.12.1986 - V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, unter B.II., sowie vom 25.01.2007 - III R 49/06, BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, unter II.1.).

    Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist --von der vorliegend nicht einschlägigen Fallgruppe eines neu geschaffenen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs (u.a. BFH-Urteil vom 04.05.2004 - XI R 43/01, BFH/NV 2004, 1397, unter II.2.b) abgesehen-- ebenfalls nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen und setzt eine eigene statische Standfestigkeit voraus (BFH-Urteil in BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, unter II.1.).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass die Neubauteile dem Gesamtgebäude mit Blick auf die Größen- und Wertverhältnisse das Gepräge verliehen (BFH-Urteil in BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, unter II.1.).

    Für Zwecke des Investitionszulagenrechts hat der BFH in diesen Fällen eine Flächenvergrößerung von gut 150 % ausreichen lassen, um von einem neuen einheitlichen Gebäude auszugehen (BFH-Urteil in BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, unter II.2.b).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 10 B 6.11

    Nachbarklage auf ordnungsbehördliches Einschreiten; Brandschutz;

    Der Hinweis der Klägerin auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 25. Januar 2007 - III R 49/06 -, BFHE 215, 459, juris) führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung, weil dieses Urteil sich mit der Frage befasst, wann ein Gebäude ein selbständiges Wirtschaftsgut im Sinne des Steuerrechts ist, und daher vorliegend ohne Relevanz ist.
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08

    Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines

    Soweit der Kläger sich auf die nunmehr hergestellte räumliche Nähe zu seinem Unternehmen beruft, genügt dies allein nicht, um den für die Annahme eines einheitlichen Gebäudes erforderlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem Anbau und der Werkshalle herzustellen (vgl. z. B. für den unternehmerisch genutzten Anbau an eine Produktionshalle BFH-Urteil vom 25. Januar 2007 III R 49/06, BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 1/08

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut - keine Versagung

    Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist insbesondere dann ein gegenüber diesem selbständiges Wirtschaftsgut, wenn er mit dem Altgebäude baulich nicht verschachtelt ist (BFH-Urteil vom 25. Januar 2007 III R 49/06, BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586).

    Die Frage der baulichen Verschachtelung ist maßgeblich nach der eigenen Standfestigkeit des Anbaus aufgrund eigener Fundamentierung und Ausstattung mit eigenen, tragenden Mauern zu beurteilen (BFH-Urteil in BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, m.w.N.).

  • FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 3232/05

    Kein Vorsteuerabzug bei Anbau eines selbstgenutzten Wohnhauses an eine Werkhalle

    Und auch der Hinweis des Klägers im Rahmen der mündlichen Verhandlung auf die zum Investitionszulagengesetz ergangene Entscheidung des BFH vom 25.01.2007 (III R 49/06, BStBl II 2007, 586), wonach ein Anbau, der keine eigene Standfestigkeit besitzt, kein selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, führt im Streitfall zu keinem anderen Ergebnis.
  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 7 K 147/06

    Fördergebietsgesetz, Einkommensteuer: Entnahme ist kein anschaffungsähnlicher

    Trotz baulicher Verschachtelung des Anbaus mit dem bestehenden Gebäude ist ein selbständiger Gebäudeteil anzunehmen, wenn der Anbau in unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem bereits vorhandenen Gebäude steht oder an ihm gesondertes Wohnungs- oder Teileigentum besteht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2007 III R 49/06, BStBl II 2007, 566 m.w.N.).
  • FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 1705/03

    Aufwendungen für die Errichtung eines Anbaus als Herstellungskosten oder als

    Eine solche Erweiterung liegt bei einem Anbau vor (BFH-Beschluss vom 08.05.2001 IX B 153/00, BFH/NV 2001, 1290, vgl auch BFH-Urteil vom 25.01.2007 III R 49/06, DStR 2007, 988 zu dem deckungsgleichen Herstellungskostenbegriff beim InvZulG 1999), der im vorliegenden Fall gegeben ist.
  • FG Thüringen, 17.03.2022 - 4 K 559/19
    Entscheidend hierfür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die dazu getroffenen Baumaßnahmen, wie z.B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2007 III R 49/06, BFHE 215, 459 , BStBl II 2007, 586 ).
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