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   BFH, 07.06.2000 - III R 50/99   

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https://dejure.org/2000,8786
BFH, 07.06.2000 - III R 50/99 (https://dejure.org/2000,8786)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2000 - III R 50/99 (https://dejure.org/2000,8786)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - III R 50/99 (https://dejure.org/2000,8786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Teilherstellungskosten des Betriebsgebäudes - Investitionszulage - Beginn der Herstellung - Bauantrag

  • Judicialis

    InvZulG 1986 § 8 Abs. 1 Nr. 2 b; ; InvZulG 1986 § 1; ; InvZulG 1986 § 8 Abs. 1 Satz 4; ; InvZulG 1986 § 2; ; InvZulG 1986 § 1 Abs. 1; ; InvZulG 1982 § 4b; ; InvZulG 1982 § 4b Abs. ... 2 Satz 2; ; InvZulG 1982 § 4b Abs. 2 Satz 3

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 8 Abs 1 S 1 Nr 2b J: 1986, InvZulG § 8, EStDV § 15 Abs 1
    Bauantrag; Bauherr; Beginn; Gebäude

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.01.1992 - III R 75/90

    Gewährung einer Investitionszulage für die Errichtung einer Halle eines

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 50/99
    Der erkennende Senat hat in den zu § 4b InvZulG 1982 ergangenen Urteilen vom 30. November 1990 III R 89/88 (BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312) und vom 24. Januar 1992 III R 75/90 (BFH/NV 1993, 129) --zu Lasten des Steuerpflichtigen-- die dingliche Wirkung einer Baugenehmigung zum Anlass genommen, die Bauantragstellung durch den Verpächter dem Pächter zuzurechnen.

    Unbeschadet der Tatsache, dass der erkennende Senat in seinen Entscheidungen in BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312 und in BFH/NV 1993, 129 zu § 4b InvZulG 1982 diesem Argument ebenfalls keine Bedeutung beigemessen hat, war durch den Abschluss des mit der Grundstückseigentümerin B am 1. Oktober 1987 eingegangenen Mietverhältnisses von vorneherein klar, wem die Rechte aus der von B beantragten Baugenehmigung zustehen würden.

  • BFH, 30.11.1990 - III R 89/88

    Vom Verpächter übernommener Bauantrag als Beginn der Herstellung, wenn mit der

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 50/99
    Der erkennende Senat hat in den zu § 4b InvZulG 1982 ergangenen Urteilen vom 30. November 1990 III R 89/88 (BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312) und vom 24. Januar 1992 III R 75/90 (BFH/NV 1993, 129) --zu Lasten des Steuerpflichtigen-- die dingliche Wirkung einer Baugenehmigung zum Anlass genommen, die Bauantragstellung durch den Verpächter dem Pächter zuzurechnen.

    Unbeschadet der Tatsache, dass der erkennende Senat in seinen Entscheidungen in BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312 und in BFH/NV 1993, 129 zu § 4b InvZulG 1982 diesem Argument ebenfalls keine Bedeutung beigemessen hat, war durch den Abschluss des mit der Grundstückseigentümerin B am 1. Oktober 1987 eingegangenen Mietverhältnisses von vorneherein klar, wem die Rechte aus der von B beantragten Baugenehmigung zustehen würden.

  • BFH, 12.11.1982 - III R 124/80

    Investitionszulage - Begünstigungszeitraum

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 50/99
    Die Einordnung sowohl des InvZulG 1982 als auch des InvZulG 1986 als Wirtschaftslenkungsnormen sowie die Sinnverwandtschaft der Investitionszulagenbestimmungen legt es nahe, darin wortgleich verwendete Rechtsbegriffe einheitlich auszulegen (Senatsurteile vom 12. November 1982 III R 124/80, BFHE 136, 570, BStBl II 1983, 29; vom 5. Dezember 1998 III R 123/93, BFH/NV 1998, 1130).
  • BFH, 05.02.1998 - III R 123/93

    Investitionszulagenanspruch für Anschaffungskosten auf Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 50/99
    Die Einordnung sowohl des InvZulG 1982 als auch des InvZulG 1986 als Wirtschaftslenkungsnormen sowie die Sinnverwandtschaft der Investitionszulagenbestimmungen legt es nahe, darin wortgleich verwendete Rechtsbegriffe einheitlich auszulegen (Senatsurteile vom 12. November 1982 III R 124/80, BFHE 136, 570, BStBl II 1983, 29; vom 5. Dezember 1998 III R 123/93, BFH/NV 1998, 1130).
  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 50/99
    c) Die mit der Änderung des InvZulG 1986 durch Art. 6 des StRG 1990 verfolgte gesetzgeberische Zielsetzung --die Einschränkung von Förderungsbereichen als Beitrag zur Finanzierung der Tarifreform 1990 unter gleichzeitiger Wahrung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes (vgl. BTDrucks 11/2157, S. 177)-- zwingt nicht zu einer engeren Auslegung.
  • BFH, 04.11.2004 - III R 61/03

    Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz

    Trotz der im Einzelnen unterschiedlichen Zielsetzung hat der Senat diese zu § 4b InvZulG entwickelten Grundsätze auch auf § 8 InvZulG 1982/1986 angewendet (BFH-Urteile vom 7. Juni 2000 III R 50/99, BFH/NV 2000, 1500, und vom 10. Mai 2001 III R 10/97, BFH/NV 2001, 1450).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 6/09

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter

    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass eine für den Investitionsbeginn maßgebliche Bauantragstellung dem Anspruchssteller auch dann zugerechnet werden kann, wenn der Antrag auf die Baugenehmigung noch von einem Dritten gestellt wurde, der Anspruchssteller aber in dessen Rechtsposition eingetreten ist und erst nach Auslaufen des Begünstigungszeitraums mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen hat (Senatsurteil vom 7. Juni 2000 III R 50/99, BFH/NV 2000, 1500, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung

    Grundsätzlich bedeutsam sei auch die Frage, ob der BFH an seiner Rechtsprechung festhalte, wonach ein Herstellungsvorgang nicht begünstigt sei, wenn der Verpächter durch Stellung des Bauantrags bereits vor dem Begünstigungszeitraum mit dem Bau begonnen habe und der Pächter das Gebäude in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Baugenehmigung fertiggestellt habe (BFH-Urteile vom 30. November 1990 III R 89/88, BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312; vom 24. Januar 1992 III R 75/90, BFH/NV 1993, 129, sowie vom 7. Juni 2000 III R 50/99, BFH/NV 2000, 1500).
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