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   BFH, 15.03.2012 - III R 52/08   

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https://dejure.org/2012,18868
BFH, 15.03.2012 - III R 52/08 (https://dejure.org/2012,18868)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III R 52/08 (https://dejure.org/2012,18868)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2012 - III R 52/08 (https://dejure.org/2012,18868)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung - Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101 - Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben - Auflösung einer ...

  • openjur.de

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung; Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101; Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben; Auflösung einer ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62, EWGV 1408/71 Art 14 Nr 1 Buchst a, EWGV 1408/71 Art 14 Nr 1 Buchst b, EWGV 574/72 Art 11, EWGV 574/72 Art 4 Abs 10, EWGV 574/72 Anh 10, FGO § 76 Abs 1 S 1, EG Art 226, EWGV 574/72 Art 10
    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung - Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101 - Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben - Auflösung einer ...

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung - Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101 - Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben - Auflösung einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 EStG 2002, Art 14 Nr 1 Buchst a EWGV 1408/71, Art 14 Nr 1 Buchst b EWGV 1408/71, Art 11 EWGV 574/72, Art 4 Abs 10 EWGV 574/72
    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung - Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101 - Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben - Auflösung einer ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung – Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101 – Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben – ...

  • rewis.io

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung - Bindungswirkung der Bescheinigung nach dem Formular E 101 - Überprüfung der Richtigkeit der bescheinigten Angaben - Auflösung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung bei Aufenthalt der Kinder in Polen

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung bei Aufenthalt der Kinder in Polen

  • beck.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld für polnische Staatsangehörige

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kindergeld bei vorübergehend in Deutschland beschäftigten EU-Staatsangehörigen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Kindergeldberechtigte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 412
  • FamRZ 2012, 1386
  • DB 2012, 1912
  • BStBl II 2013, 623
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    a) Auf den Streitfall sind noch diese Verordnungen anzuwenden, da die streitigen Kindergeldansprüche sich noch auf Zeiträume vor dem am 1. Mai 2010 erfolgten Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit --VO Nr. 883/2004-- (ABlEU 2004 Nr. L 166, S. 1) beziehen (s. hierzu Senatsurteil vom 4. August 2011 III R 55/08, BFHE 234, 316).

    a) Wie der Senat in dem Urteil in BFHE 234, 316 ausgeführt hat, ist für die im Rahmen der Anwendung der Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 zu klärenden Frage, in welchem Mitgliedstaat die abhängige Beschäftigung bzw. die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, entgegen der Auffassung der Familienkasse grundsätzlich nicht darauf abzustellen, in welchem Land die Versicherung besteht, sondern darauf, in welchem Mitgliedstaat die Person abhängig beschäftigt ist bzw. eine selbständige Tätigkeit ausübt.

    Soweit ein solcher Anspruch bestand, wäre die dann gegebene Anspruchskumulierung nach den Antikumulierungsvorschriften des Art. 10 der VO Nr. 574/72 aufzulösen, soweit dessen Anwendbarkeit nicht aufgrund der für Deutschland geltenden Einschränkungen des Anhangs I Teil I Buchst. D der VO Nr. 1408/71 ausgeschlossen ist (s. hierzu Senatsurteil in BFHE 234, 316).

  • EuGH, 26.01.2006 - C-2/05

    Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    Wegen des Grundsatzes, dass die Arbeitnehmer einem einzigen System der sozialen Sicherheit angeschlossen sein sollen, hat diese Bescheinigung damit notwendig zur Folge, dass das System der sozialen Sicherheit des anderen Mitgliedstaats nicht angewandt werden kann (vgl. EuGH-Urteil vom 26. Januar 2006 C-2/05, Herbosch Kiere, Slg. 2006, I-1079 Rdnr. 21, m.w.N.).

    Insoweit ist auch ein nationales Gericht des Gaststaats nicht befugt, die Gültigkeit einer vom zuständigen Träger des Entsendestaats erteilten Bescheinigung E 101 im Hinblick auf die Bestätigung der Tatsachen, auf deren Grundlage eine solche Bescheinigung ausgestellt wurde, zu überprüfen (vgl. EuGH-Urteil Herbosch Kiere in Slg. 2006, I-1079 Rdnrn. 24 ff., m.w.N.).

    Können die betroffenen Träger im Einzelfall zu keiner Übereinstimmung über das anwendbare Recht gelangen, haben diese über die Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer oder über ein von einem Mitgliedstaat eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren die Möglichkeit, die Richtigkeit der bescheinigten Angaben überprüfen zu lassen (vgl. EuGH-Urteil Herbosch Kiere in Slg. 2006, I-1079 Rdnrn. 28 f., m.w.N.).

  • BFH, 15.12.1999 - X R 151/97

    Sachaufklärungspflicht des FG

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    Da der entscheidungserhebliche Sachverhalt so vollständig wie möglich und unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel aufzuklären ist (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Dezember 1999 X R 151/97, BFH/NV 2000, 1097), darf sich das FG nicht allein auf die Würdigung der Bescheinigung des polnischen Arbeitgebers beschränken, insbesondere wenn das FG --wie offensichtlich im Streitfall-- Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hat und deshalb entgegen dem Wortlaut der Bescheinigung von dem Fehlen der Eigenschaft "entsendeter Arbeitnehmer" mit "Versicherungspflicht in Polen" ausgeht.
  • BFH, 21.10.2010 - III R 5/09

    EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    Insoweit handelte es sich um die gleichen Fragestellungen, die bereits Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) sind, so dass eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in dem bei diesem anhängigen Verfahren C-612/10 in Betracht kommen könnte.
  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    Nachdem im Rahmen der Einspruchsentscheidung vom 2. Oktober 2007 eine sachliche Prüfung des Kindergeldanspruchs stattgefunden hat, beschränkt sich der Streitgegenstand der Klage hinsichtlich der Kinder M und O auf das Kindergeld für den Zeitraum von April 2005 bis Oktober 2007 und hinsichtlich des Kindes P auf das Kindergeld für den Zeitraum von April 2005 bis Mai 2007 (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2012 III R 41/07, BFHE 236, 144, unter II.2.
  • FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht der Behörde - Aufhebung von

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    Ferner trennte das FG das Verfahren hinsichtlich des Kindergelds für P ab Juni 2007 unter dem Az. 2 K 1166/08 ab.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    b) Als Familienleistung i.S. des Art. 1 Buchst. u Ziff. i der VO Nr. 1408/71 unterfällt das Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. h dieser Verordnung ihrem sachlichen Geltungsbereich (z.B. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht 2011, 86 Rdnr. 33).
  • EuGH, 14.02.2011 - C-612/10

    Wawrzyniak - Verbindung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    Insoweit handelte es sich um die gleichen Fragestellungen, die bereits Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) sind, so dass eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in dem bei diesem anhängigen Verfahren C-612/10 in Betracht kommen könnte.
  • EuGH, 07.07.2005 - C-153/03

    Weide - Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    Ferner wäre bei Eingreifen des Art. 10 der VO Nr. 574/72 im Hinblick auf die dort in Abs. 1 Buchst. a und b geregelte Anspruchsreihenfolge zu klären, ob der andere Elternteil (hier die Mutter) im Wohnsitzmitgliedstaat der Kinder eine Erwerbstätigkeit ausübte (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 54 ff., und vom 7. Juli 2005 C-153/03, Weide, Slg. 2005, I-6017 Rdnrn. 32 ff.).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-543/03

    ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 52/08
    Ferner wäre bei Eingreifen des Art. 10 der VO Nr. 574/72 im Hinblick auf die dort in Abs. 1 Buchst. a und b geregelte Anspruchsreihenfolge zu klären, ob der andere Elternteil (hier die Mutter) im Wohnsitzmitgliedstaat der Kinder eine Erwerbstätigkeit ausübte (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 54 ff., und vom 7. Juli 2005 C-153/03, Weide, Slg. 2005, I-6017 Rdnrn. 32 ff.).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 8/11

    Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer

    aa) Ist der persönliche Anwendungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet (s. zu dieser Frage im Einzelnen Senatsurteil vom 4. August 2011 III R 55/08, BFHE 234, 316, unter II.2.c), muss geprüft werden, ob Deutschland nach den Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 der zuständige oder der unzuständige Mitgliedstaat ist (s. zu dieser Frage im Einzelnen Senatsurteile in BFHE 234, 316, unter II.3.; vom 15. März 2012 III R 52/08, BFHE 237, 412, unter II.3., und vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87, unter II.3.).
  • BFH, 13.06.2013 - III R 10/11

    Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen

    Die in der Vorentscheidung enthaltenen Feststellungen erlauben keine abschließende Aussage dazu, ob der dem § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorgehende Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (VO Nr. 574/72), anwendbar ist (zur Nichtanwendbarkeit des Art. 76 der VO Nr. 1408/71 s. Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 52/08, BFH/NV 2012, 1519, unter II.3.f).
  • BFH, 18.12.2013 - III R 52/11

    Kindergeld für einen polnischen selbständig Erwerbstätigen - Voraussetzungen

    Dem Senat ist auch keine Prüfung der Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 möglich, weil hierbei (nur) an diejenigen Tätigkeiten anzuknüpfen ist, hinsichtlich derer die betreffende Person als Arbeitnehmer oder Selbständiger i.S. des Art. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 gilt (vgl. dazu Senatsurteile in BFHE 234, 316, BStBl II 2013, 619, Rz 27 ff.; vom 15. März 2012 III R 52/08, BFHE 237, 412, BStBl II 2013, 623, Rz 20 ff.; vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87, BStBl II 2013, 1033, Rz 14 ff.).
  • FG München, 08.01.2009 - 5 K 85/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmer

    Im Schreiben vom 6. Oktober 2008 verweist der Kläger nochmals auf die rechtlichen Auswirkungen der EuGH-Entscheidung im Fall B. Ebenso habe der BFH auf Nichtzulassungsbeschwerden hin in 3 Verfahren mit identischen Sachverhalten Revision zugelassen (Az.: III R 51/08, III R 52/08 und III R 55/08).

    Auch den beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (III R 51/08, III R 52/08 und III R 55/08) liegen andere Sachverhalte als dem Streitfall, nämlich unbefristete, länger als 12 Monate andauernde oder keine Entsendungen, zugrunde.

  • BFH, 16.04.2015 - III R 6/14

    Kindergeld: notwendiger Umfang der Feststellungen zum anwendbaren ausländischen

    Ist der persönliche Anwendungsbereich eröffnet, muss geprüft werden, ob Deutschland nach den Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 der zuständige oder der unzuständige Mitgliedstaat ist (s. zu dieser Frage im Einzelnen Senatsurteile in BFHE 234, 316, BStBl II 2013, 619, Rz 27 ff.; vom 15. März 2012 III R 52/08, BFHE 237, 412, Rz 20 ff., und vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87, BStBl II 2013, 1033, Rz 14 ff.).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 58/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG -

    aa) Ist der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet (s. zu dieser Frage im Einzelnen Senatsurteil in BFHE 234, 316, unter II.2.c), muss geprüft werden, ob Deutschland nach den Art. 13 ff. dieser Verordnung der zuständige oder unzuständige Mitgliedstaat ist (s. zu dieser Frage im Einzelnen Senatsurteile in BFHE 234, 316, unter II.3.; vom 15. März 2012 III R 52/08, BFHE 237, 412, unter II.3., und in BFHE 238, 87, unter II.3.).
  • BFH, 18.12.2014 - III R 4/13

    Kindergeld - Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zum ausländischen Recht

    a) Im Streitfall hat das FG keine Feststellungen dazu getroffen, ob der dem § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorgehende Art. 10 der VO Nr. 574/72 anwendbar ist (zur Nichtanwendbarkeit des Art. 76 der VO Nr. 1408/71 vgl. Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 52/08, BFH/NV 2012, 1519, Rz 31).
  • BFH, 08.08.2013 - III R 17/11

    Kindergeldanspruch einer polnischen Erntehelferin

    (1) Ist der persönliche Anwendungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet (s. zu dieser Frage im Einzelnen Senatsurteil vom 4. August 2011 III R 55/08, BFHE 234, 316, BStBl II 2013, 619, unter II.2.c aa), muss geprüft werden, ob Deutschland nach den Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 der zuständige oder der unzuständige Mitgliedstaat ist (s. zu dieser Frage im Einzelnen Senatsurteile in BFHE 234, 316, BStBl II 2013, 619, unter II.3.; vom 15. März 2012 III R 52/08, BFHE 237, 412, BStBl II 2013, 623, unter II.3., und vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87, unter II.3.).
  • FG Niedersachsen, 17.04.2009 - 15 K 263/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld für in Polen lebende Kinder;

    Im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren zur Frage des Kindergeldanspruchs im Anwendungsbereich der VO 1408/71 (III R 51/08, III R 52/08, III R 55/08) wird die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen.
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1192/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

    Bezeichnenderweise habe der BFH in drei vergleichbaren Verfahren (III R 51/08, III R 52/08 und III R 55/08) die Revision zugelassen.
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