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   BFH, 10.05.2007 - III R 54/04   

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https://dejure.org/2007,11794
BFH, 10.05.2007 - III R 54/04 (https://dejure.org/2007,11794)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2007 - III R 54/04 (https://dejure.org/2007,11794)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - III R 54/04 (https://dejure.org/2007,11794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 Abs 1 Nr 1, InvZulG § 2 Abs 7 Nr 1
    Absatzgenossenschaft; Großhandel; Verarbeitendes Gewerbe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus BFH, 10.05.2007 - III R 54/04
    Das verarbeitende Gewerbe ist im Wesentlichen gekennzeichnet durch die Herstellung eines anderen Produkts im Sinne einer substanziellen Veränderung von Materien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen (Senatsurteil vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497).

    Auch wenn die Verzeichnisse überwiegend statistischen Zwecken dienen, stellen sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige dar, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 25. Januar 2007 III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187).

    Hält das Statistische Landes- oder Bundesamt die Einordnung eines Betriebs entsprechend dem jeweils gültigen Verzeichnis der Wirtschaftszweige nach dem Schwerpunkt seiner unternehmerischen Tätigkeit in einem bestimmten Wirtschaftszweig für zutreffend, so ist diese Einordnung nach ständiger Rechtsprechung des BFH von den Finanzämtern in aller Regel bei der Entscheidung über die Gewährung der Investitionszulage zu übernehmen, soweit sie nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (Senatsurteile in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und in BFH/NV 2007, 1187).

    Wie der Senat in dem Urteil in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497 ausgeführt hat, lassen sich die Ebenen einer Wirtschaftszweigklassifikation durch den Output an für sie charakteristischen Waren (und Dienstleistungen) beschreiben.

    Wegen der Verknüpfung des GP 95 mit der WZ 93 erlaubt das --im Vergleich zur WZ 93 detailliertere-- GP 95 Aussagen darüber, welche Güter typischerweise von den Wirtschaftsklassen der WZ 93 hergestellt werden (Senatsurteil in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, m.w.N.).

  • BFH, 25.01.2007 - III R 69/06

    Verarbeitendes Gewerbe

    Auszug aus BFH, 10.05.2007 - III R 54/04
    Auch wenn die Verzeichnisse überwiegend statistischen Zwecken dienen, stellen sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige dar, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und vom 25. Januar 2007 III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187).

    Hält das Statistische Landes- oder Bundesamt die Einordnung eines Betriebs entsprechend dem jeweils gültigen Verzeichnis der Wirtschaftszweige nach dem Schwerpunkt seiner unternehmerischen Tätigkeit in einem bestimmten Wirtschaftszweig für zutreffend, so ist diese Einordnung nach ständiger Rechtsprechung des BFH von den Finanzämtern in aller Regel bei der Entscheidung über die Gewährung der Investitionszulage zu übernehmen, soweit sie nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (Senatsurteile in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, und in BFH/NV 2007, 1187).

  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 4 K 2797/99

    Bananenreifanlage als produzierendes Gewerbe i.S.d. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3

    Auszug aus BFH, 10.05.2007 - III R 54/04
    Der Streitfall sei nicht vergleichbar mit dem Fall des Urteils des FG des Landes Brandenburg vom 30. August 2000 4 K 2797/99 (EFG 2000, 1419).
  • FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 362/04

    Vertragsvermarkter von Obstbaubetrieben als Handelsbetrieb; Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 10.05.2007 - III R 54/04
    Es führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1214 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen aus: Die Klägerin sei vom Statistischen Bundesamt nicht dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet worden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2009 - 2 L 228/08

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urt. v. 10.05.2007 - III R 54/04 -, BFH/NV 2007, 2146) der sich der Senat auch für die hier vorzunehmende Abgrenzung anschließt, kann für die Frage, ob die Zuordnung des Statistischen Bundesamts oder Landesamts nach der Klassifikation der Wirtschaftsanzeige zutreffend ist, das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken des Statistischen Bundesamts (GP) herangezogen werden.

    Sind die Tätigkeiten teilweise der Forstwirtschaft und teilweise dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt (vgl. BFH, Urt. v. 10.05.2007, a. a. O.).

  • VG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 5 K 4598/14

    Eine Banane bleibt eine Banane.Beim Reifen einer grünen Banane durch die

    Eine Bindung an die Zuordnungen durch das Statistische Bundesamt oder ein Statistisches Landesamt, sofern sie nicht offenkundig fehlerhaft ist, besteht - anders als bei den Finanzbehörden - (vgl. BFH, Urteil vom 10. Mai 2007 - III R 54/04 -, juris Rn. 13, zu Sächsischem Finanzgericht, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 7 K 362/04 -, juris) gerade nicht, denn Zuordnungen nach anderem Recht oder durch andere Behörden als das Bundesamt nach dem EEG 2012 sind irrelevant ( Altrock/Oschmann/Theobald , EEG, 4. Aufl. 2013, § 3 Rn. 193; vgl. Frenz/Müggenborg , EEG, 3. Aufl. 2013, § 3 Rn. 148; Reshöft/Schäfermeier , a.a.O.).
  • BFH, 14.04.2016 - III R 10/15

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Diese Methode sei für Zwecke des InvZulG zu übernehmen (vgl. Rz 108 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Mai 2008, BStBl I 2008, 590; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2007 III R 54/04, BFH/NV 2007, 2146).
  • BVerwG, 08.06.2010 - 8 B 114.09

    Zuordnung eines Unternehmens zum Tätigkeitsbereich der Forstwirtschaft

    Hier musste ein solcher Prozessbeteiligter bereits nach dem erstinstanzlichen Vorbringen des Beklagten, der sich zur Rechtfertigung der Zuordnung ausdrücklich auf die damals geltende GP 2002 berufen hatte, damit rechnen, dass das Oberverwaltungsgericht für seine Entscheidung die jeweils geltende Fassung des Güterverzeichnisses berücksichtigen könnte, zumal auch die einschlägige finanzgerichtliche Rechtsprechung die Heranziehung des Güterverzeichnisses zur Überprüfung der Einordnung nach Wirtschaftszweigen, insbesondere für die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von der Urproduktion, für zulässig erklärt hat (BFH, Urteil vom 10. Mai 2007 - III R 54/04 - BFH/NV 2007, 2146).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1137/07

    Anspruch auf Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe; Bindung an die

    Diesen Grundsatz hat der BFH zwar noch nicht in den Urteilen vom 14. Januar 1975 und vom 08. April 1976, wohl aber in seiner nachfolgenden Rechtsprechung, teils ausdrücklich, teils implizit aufgestellt und bis in jüngste Zeit aufrecht erhalten (Urteil vom 02. Mai 1980, III R 130/78, BStBl. 1980, 732; Urteil vom 09. Juli 1988, III R 23/84, BFH/NV 1989, 392; Urteil vom 29. Januar 1991, III R 55/89, BFH/NV 1991, 559; Urteil vom 11. April 1995, III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090 zum BerlinFG; Urteil vom 06. August 1998, III R 28/97, BStBl. 2000 II 144, 149; Urteil vom 07. März 2002, III R 44/97, BStBl. 2002 II 545, 547; Urteil vom 23. Oktober 2002, III R 40/00, BStBl. 2003 II 360, 361; Urteil vom 23. März 2005, III R 20/00, BStBl. 2005 II 497; Urteil vom 25. Januar 2007, III R 69/06, BFH 2007, 1187; Urteil vom 10. Mai 2007, III R 54/04, BFH/NV 2007, 2146).
  • FG Thüringen, 23.07.2009 - 2 K 461/07

    Investitionszulage: Bindung des FA an die Einordnung eines Betriebes in die

    Entsprechendes gilt, wenn das Statistische Landes- oder Bundesamt bestätigt, dass der Betrieb des Investors nicht dem verarbeitenden Gewerbe im Sinne des für den Investitionszeitraum geltenden Verzeichnisses der Wirtschaftszweige zuzuordnen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10.05.2007 III R 54/04, BFH/NV 2007, 2146, m.w.H auf die Rspr.).
  • FG Sachsen, 26.11.2009 - 1 K 1827/07

    Berechtigung der Finanzverwaltung zur Einordnung des Wirtschaftszweiges bei der

    Dies gilt nach ständiger Rechtssprechung aber nicht, wenn sie offensichtlich falsch ist oder zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 2007 III R 54/04, BFH/NV 2007, 2146, und vom 23. März 2005 III R 20/00, BStBl II 2005, 497).
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