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   BFH, 03.03.2011 - III R 58/09   

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https://dejure.org/2011,9667
BFH, 03.03.2011 - III R 58/09 (https://dejure.org/2011,9667)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2011 - III R 58/09 (https://dejure.org/2011,9667)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2011 - III R 58/09 (https://dejure.org/2011,9667)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind; Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, SGB 3 § 38 Abs 3, SGB 6 § 58 Abs 1 S 1 Nr 3a
    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 62 Abs 1 EStG 2002, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 38 Abs 3 SGB 3, § 58 Abs 1 S 1 Nr 3a SGB 6
    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz

  • rewis.io

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c des
    Anspruch auf Auszahlung von Kindergeld sowie Nachweis eines ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit für das Kind

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz durch Kindergeldberechtigten; Bescheinigung der Agentur für Arbeit als Nachweis für das ernsthafte Bemühen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Auszahlung von Kindergeld sowie Nachweis eines ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit für das Kind

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch für volljähriges und Ausbildung suchendes Kind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - III R 58/09
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05 (BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005) dargelegt, wie diese Voraussetzungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen sind.

    a) Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, m.w.N.).

    Eine solche Registrierung gilt allerdings nicht zeitlich unbeschränkt als Nachweis, sondern ist in ihrer Wirkung auf drei Monate beschränkt (Senatsurteil in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005).

  • BFH, 17.07.2008 - III R 106/07

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Mitwirkungspflichten eines ausbildungsuchenden

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - III R 58/09
    Um seinen kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, muss sich das Kind nach Ablauf dieser Frist erneut als Ausbildungsuchender melden (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).
  • FG Düsseldorf, 21.07.2009 - 10 K 809/07

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs nach Abbruch der

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - III R 58/09
    Das Finanzgericht (FG) gab der --zuletzt wegen Kindergeld für Juni bis September 2004 sowie Juli und August 2005 erhobenen-- Klage mit Urteil vom 21. Juli 2009  10 K 809/07 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 144) statt.
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - III R 58/09
    Da die Revision im Übrigen zulässig ist, ist über das Rechtsmittel einheitlich durch Urteil zu entscheiden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892).
  • BFH, 17.07.2008 - III R 95/07

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Nachweis des ernsthaften Bemühens eines

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - III R 58/09
    Um seinen kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, muss sich das Kind nach Ablauf dieser Frist erneut als Ausbildungsuchender melden (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).
  • FG Münster, 05.03.2013 - 13 K 2572/11

    Anforderungen an die Festsetzung von Kindergeldleistungen für ein erwachsenes

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH-Urteile vom 03.03.2011 III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127 und vom 19.06.2008 III R 66/05, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 222, 343, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 1005; BFH-Beschluss vom 24.01.2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Die Nachweise für die Ausbildungswilligkeit des Kindes und für sein Bemühen, einen Ausbildungsplatz zu finden, hat der Kindergeldberechtigte beizubringen (BFH-Urteile vom 03.03.2011 III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127 und vom 19.06.2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005; BFH-Beschluss vom 24.01.2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Denn § 68 Abs. 1 EStG sieht die besondere Mitwirkungspflicht unter Einbeziehung des über 18 Jahre alten Kindes ausdrücklich vor (BFH-Urteile vom 03.03.2011 III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127 und vom 19.06.2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005).

    Pauschale Angaben, das Kind sei im fraglichen Zeitraum ausbildungsbereit gewesen, habe sich ständig um einen Ausbildungsplatz bemüht oder sei stets beim Arbeitsamt bzw. bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet gewesen, reichen hierbei nicht aus (BFH-Urteile vom 03.03.2011 III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127 und vom 19.06.2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005).

    Das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz kann vielmehr durch den Nachweis einer Registrierung bei der Agentur für Arbeit als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder durch den Nachweis einer eigenständigen Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolgen (BFH-Urteile vom 03.03.2011 III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127 und vom 19.06.2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005; BFH-Beschluss vom 30.11.2009 III B 251/08, BFH/NV 2010, 859).

  • BFH, 22.09.2011 - III R 30/08

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB

    d) Eine für den Rentenversicherungsträger bestimmte Bescheinigung von Zeiten der Ausbildungsuche gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI ist allenfalls Nachweis dafür, dass das Kind sich zu Beginn des bescheinigten Zeitraums bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsuchender gemeldet hat, nicht jedoch dafür, dass es sich alle drei Monate erneut als Ausbildungsuchender gemeldet hat (Senatsurteil vom 3. März 2011 III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127).
  • FG Köln, 10.03.2016 - 1 K 560/14

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines volljährigen Kindes im Rahmen des

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (vgl. BFH-Urteil vom 03.03.2011, III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6346/10

    Kindergeld: fehlende Ausbildungswilligkeit, Rückforderung gegen den

    Eine solche Registrierung gilt allerdings nicht zeitlich unbeschränkt als Nachweis, sondern ist in ihrer Wirkung auf drei Monate beschränkt (BFH, Urteile vom 03. März 2011 III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127; vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BStBl. II 2009, 1005).
  • FG Sachsen, 19.07.2011 - 6 K 1290/06

    Keine unbeschränkte Aufrechnung mit Kindergeldnachzahlungsbeträgen Nachzahlung

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Urteil des BFH vom 3. März 2011, III R 58/09 m. w. N.; ständige Rechtsprechung).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 1417/10

    Kein Kindergeldanspruch bei nicht erneuter Meldung als arbeitssuchend bei der

    Eine solche Meldung hat sie nicht einmal behauptet, so dass selbst wenn man von einer Meldung im Juni / Juli 2009 ausgehen würde - von der der Senat jedoch nicht überzeugt ist -, nach der Rechtsprechung des BFH zur Fortwirkung einer Meldung allenfalls für drei Monate (vgl. z.B. BFH Urteil vom 25. September 2008 - III R 91/07, BStBl. II 2010, 47; Urteil vom 03. März 2011 - III R 58/09, BFH/NV 2011, 1127) zu einem Kindergeldanspruch lediglich für den Zeitraum Juli bis September 2009 kommen könnte.
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