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   BFH, 30.01.1976 - III R 61/74   

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https://dejure.org/1976,711
BFH, 30.01.1976 - III R 61/74 (https://dejure.org/1976,711)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1976 - III R 61/74 (https://dejure.org/1976,711)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1976 - III R 61/74 (https://dejure.org/1976,711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Untätigkeitsklage - Zurückweisung eines Einspruchs - Klage gegen Einspruch - Recht des FA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 46 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 288
  • BStBl II 1976, 428
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.08.1974 - I B 27/74

    Vorverfahren - Antrag - Erledigung - Untätigkeitsklage

    Auszug aus BFH, 30.01.1976 - III R 61/74
    Auch nach Erhebung einer Untätigkeitsklage bleibt eine Einspruchsentscheidung, mit der ein Einspruch zurückgewiesen wird, noch zulässig (siehe auch Beschluß des BFH vom 21. August 1974 I B 27/74, BFHE 113, 345, BStBl II 1975, 38).
  • BFH, 30.01.1976 - III R 60/74
    Auszug aus BFH, 30.01.1976 - III R 61/74
    Wegen weiterer Einzelheiten zum Sachverhalt wird auf das zur Untätigkeitsklage ergangene Urteil des Senats vom 30. Januar 1976 III R 60/74 (BStBl II 1976, 426) Bezug genommen.
  • BFH, 18.09.2014 - VI R 80/13

    (Teil) Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist

    Überdies kann eine Einspruchsentscheidung nicht neben einer gegen den Steuerbescheid gerichteten Klage gesondert im Klagewege angefochten werden (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428).
  • BFH, 29.10.1993 - VI B 110/92

    Anforderung der Schlüssigkeit bei der Divergenzrüge

    Auch § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, wonach bei Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts neben diesem auch die etwaige Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf aufzuheben sei, spreche für diesen umfassenden Begriff der Streitsache (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428).

    Mit Schriftsatz vom 21. August 1991 sei darauf hingewiesen worden, daß ein vom FA fälschlich angeführtes Urteil (BStBl II 1976, 428) einen anderen Sachverhalt betreffe und demnach vorliegend nicht entsprechend anwendbar sei.

    Mit dem Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428 wurde keine schlüssige Divergenzrüge erhoben.

  • BFH, 28.10.1988 - III B 184/86

    Klage - Zurückgewiesener Einspruch - Fortsetzung des Klageverfahrens - Erneute

    Wird daher während des Klageverfahrens der Einspruch zurückgewiesen (zur Zulässigkeit der Einspruchsentscheidung während des Klageverfahrens siehe BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428), so wird das Klageverfahren fortgesetzt, ohne daß eine erneute Klage erforderlich oder zulässig wäre (Gräber/von Groll, a.a.O., § 46 Tz. 34).
  • BFH, 30.01.1976 - III R 60/74

    Ausschluß eines Klagerechts - Gemeinde - Grundsteuermeßbetragsbescheid -

    Die von der Klägerin dagegen erhobene Revision ist bei dem erkennenden Senat unter dem Az. III R 61/74 anhängig.

    Das war im Hinblick auf § 44 Abs. 2 FGO nicht zu beanstanden, wie sich aus dem Urteil des Senats vom 30. Januar 1976 III R 61/74 (BStBl II 1976, 428) ergibt.

  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 3 K 69/05

    Anfechtung des Einkommensteuerbescheids eines im Streitjahr in Deutschland bzw.

    Die verbösernde Einspruchsentscheidung des FA wurde im Streitfall nach § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Klageverfahrens (vgl. allgemein BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428, unter Berufung auf § 44 Abs. 2, § 100 FGO).
  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Sollte Gegenstand des Hilfsantrages die ergangene Einspruchsentscheidung sein, sei das Klagebegehren ebenfalls unzulässig, weil die Einspruchsentscheidung Inhalt der Untätigkeitsklage geworden sei (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428).
  • BFH, 16.07.1992 - VII R 61/91

    Bedeutung einer Einspruchsentscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit einer gegen

    Wie der Bundesfinanzhof bereits entschieden hat, ist eine nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage in der Regel unzulässig (Urteil vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 44 Rz. 35).
  • FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97

    Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

    Die Erteilung dieser Einspruchsentscheidung während des laufenden Verfahrens der Untätigkeitsklage war zulässig (vgl. BFH, BStBl II 1976, 428 ).
  • FG Niedersachsen, 19.10.1995 - II 425/95

    Zulässigkeit einer Zweitklage vor Rücknahme der Erstklage; Richtigkeit bzw.

    Auch müssen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO der Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bezeichnet sein und ist nur in Ausnahmefällen eine isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung zulässig (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung der Einspruchsentscheidung zum Beispiel: BFH-Urteile vom 16.07.1992 VII R 61/91 BFH/NV 1993, 39, und vom 30.01.1976 III R 61/74, BFHE 118/288, Bundessteuerblatt II 1976, 428; zu den Ausnahmefällen isolierter Anfechtbarkeit vergleiche die Nachweise bei Gräber/von Groll § 44 FGO Randnummern 37 bis 41).
  • BFH, 31.08.1983 - IV R 112/80
    NV: Macht der Steuerpflichtige den --nach Abweisung seiner Untätigkeitsklage-- geänderten Steuerbescheid in der Fassung der Einspruchsentscheidung zum Gegenstand des Revisionsverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 30.1.1976 III R 61/74), so ist das abweisende FG-Urteil aufzuheben.
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