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   BFH, 22.12.2011 - III R 65/10   

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https://dejure.org/2011,48571
BFH, 22.12.2011 - III R 65/10 (https://dejure.org/2011,48571)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2011 - III R 65/10 (https://dejure.org/2011,48571)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - III R 65/10 (https://dejure.org/2011,48571)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes trotz ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit - Vertrauensschutz bei Änderung von Bescheiden

  • openjur.de

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes trotz ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit; Vertrauensschutz bei Änderung von Bescheiden

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4, AO § 176
    Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes trotz ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit - Vertrauensschutz bei Änderung von Bescheiden

  • Bundesfinanzhof

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes trotz ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit - Vertrauensschutz bei Änderung von Bescheiden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 70 Abs 4 EStG 2002, § 176 AO
    Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes trotz ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit - Vertrauensschutz bei Änderung von Bescheiden

  • rewis.io

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes trotz ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit - Vertrauensschutz bei Änderung von Bescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 2
    Anspruch auf Kindergeld bei Ausbildung eines volljährigen Kindes für einen Beruf

  • datenbank.nwb.de

    Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 65/10
    Mit ihrer Revision rügt die Familienkasse eine unzutreffende Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c des Einkommensteuergesetzes in der im Streitzeitraum geltenden Fassung (EStG) und nimmt u.a. auf das Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09 (BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982) Bezug.

    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (z.B. Senatsurteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982).

    Insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf sein Urteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982.

  • BFH, 21.10.2010 - III R 74/09

    Keine rückwirkende Aufhebung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung bei

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 65/10
    Denn die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung lagen nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 2010 III R 74/09, BFH/NV 2011, 250).

    Zur weiteren Begründung wird auf das Urteil in BFH/NV 2011, 250 Bezug genommen.

  • FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 377/08

    Anspruch auf Kindergeld in den Monaten der Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 65/10
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der die Klägerin Kindergeld für S für die Monate Januar und Februar 2008 sowie für September bis Dezember 2008 begehrte, mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1403 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 24.02.2010 - III R 3/08

    Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 65/10
    a) In Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 3/08, BFH/NV 2010, 1262).
  • BFH, 28.11.2006 - III R 6/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 65/10
    Diese Vorschrift schützt nicht das Vertrauen des Steuerpflichtigen in eine ihm günstige Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisung, sondern das Vertrauen in die Bestandskraft von Steuerbescheiden, soweit sie auf einer solchen Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisung beruhen (z.B. Senatsurteil vom 28. November 2006 III R 6/06, BFHE 216, 138, BStBl II 2007, 717).
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