Rechtsprechung
   BFH, 28.04.2016 - III R 65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24395
BFH, 28.04.2016 - III R 65/13 (https://dejure.org/2016,24395)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2016 - III R 65/13 (https://dejure.org/2016,24395)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2016 - III R 65/13 (https://dejure.org/2016,24395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § ... 63 Abs 1, EStG § 64 Abs 2 S 1, EGV 883/2004 Art 1 Buchst i Nr 1 Buchst i, EGV 883/2004 Art 1 Buchst z, EGV 883/2004 Art 2 Abs 1, EGV 883/2004 Art 3 Abs 1 Buchst j, EGV 883/2004 Art 11 Abs 3 Buchst e, EGV 883/2004 Art 67, EGV 987/2007 Art 60 Abs 1, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, Art 1 Buchst i Nr 1 Buchst i EGV 883/2004, Art 1 Buchst z EGV 883/2004
    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Vaters für seine in Tschechien bei der Mutter lebenden Kinder

  • rewis.io

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Vaters für seine in Tschechien bei der Mutter lebenden Kinder

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Vaters für seine in Tschechien bei der Mutter lebenden Kinder

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Persönliche Kindergeldberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64, EStG § 62, EGV 883/2004 Art 11, EGV 883/2004 Art 67, EGV 883/2004 Art 68, EGV 987/2009 Art 60, EStG § 64 Abs 3
    Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Haushalt, Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-378/14

    Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG)

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 65/13
    NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009, wonach bei der Anwendung von Art. 67 und 68 der VO Nr. 883/2004 die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen ist, als würden alle Beteiligten --insbesondere was das Recht zur Erhebung eines Leistungsanspruchs anbelangt-- unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats (hier: Deutschland) fallen und dort wohnen, kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht (EuGH Urteil vom 22. Oktober 2015 C 378/14, EU:C:2015:720, DStRE 2015, 1501).

    Der EuGH hat mit Urteil vom 22. Oktober 2015 C-378/14 (EU:C:2015:720, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2015, 1501) in der Rechtssache Trapkowski über die Vorlagefragen entschieden.

    bb) Art. 67 der VO Nr. 883/2004 ist ungeachtet dessen anwendbar, dass es bereits nach nationalem Recht (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 EStG) nicht darauf ankommt, ob das Kind seinen Wohnsitz im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat (EuGH-Urteil in DStRE 2015, 1501).

    Da das Kindergeldrecht nach dem EStG den Begriff des Familienangehörigen weder verwendet noch definiert, sind hierunter neben den Elternteilen und dem Kind auch alle Personen zu verstehen, die nach nationalem Recht berechtigt sind, Anspruch auf diese Leistungen zu erheben (EuGH-Urteil in DStRE 2015, 1501).

    Zum anderen hat auch der EuGH in seinem Urteil in DStRE 2015, 1501 zur Bestimmung der "beteiligten Person" auf die nach dem nationalen Recht Anspruchsberechtigten abgestellt und damit auch die geschiedene Ehefrau als beteiligte Person qualifiziert.

  • BFH, 08.05.2014 - III R 17/13

    EuGH-Vorlage zur VO Nr. 883/2004 und zur VO Nr. 987/2009 - Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 65/13
    Kann wegen der --nicht nur räumlichen-- Trennung der Eltern nicht fingiert werden, dass diese in Deutschland in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG der Elternteil kindergeldberechtigt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13, DStR 2016, 1319).

    Durch Beschluss vom 10. Oktober 2014 setzte der zuvor zuständige VI. Senat des BFH das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 8. Mai 2014 III R 17/13 (BFHE 245, 522, BStBl II 2015, 329) aus.

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 65/13
    Der Anspruch auf Kindergeld kann grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang zum Gegenstand einer gerichtlichen Inhaltskontrolle gemacht werden, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat, somit in der Regel bis zum Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).
  • BFH, 04.02.2016 - III R 17/13

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 65/13
    Kann wegen der --nicht nur räumlichen-- Trennung der Eltern nicht fingiert werden, dass diese in Deutschland in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG der Elternteil kindergeldberechtigt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13, DStR 2016, 1319).
  • BFH, 16.04.2015 - III R 54/13

    Kindergeld: Beginn der Übergangszeit gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 65/13
    Er hat innerhalb der Revisionsfrist einen ordnungsgemäßen und vollständigen Antrag auf PKH gestellt (vgl. Senatsurteil vom 16. April 2015 III R 54/13, BFHE 249, 507, BStBl II 2016, 25).
  • FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12

    Kindergeldanspruch des Kindesvaters für in Tschechien bei der vom Kläger

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 65/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. Januar 2013  2 K 1254/12 (Kg) im Kostenpunkt ganz und im Übrigen insoweit aufgehoben, als es den Zeitraum Juni 2010 bis Dezember 2010 betrifft.
  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 28.04.2016 - III R 65/13
    A. Die Familienkasse ... ist aufgrund eines Organisationsaktes in die Beteiligtenstellung der Bundesagentur für Arbeit --Familienkasse ...-- eingetreten (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2014 III R 21/12, BFHE 246, 389, BStBl II 2015, 135, Rz 11).
  • FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14

    Gewährung und Abzweigung von Kindergeld für einen behinderten Volljährigen mit

    Der Anspruch auf Kindergeld kann grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang zum Gegenstand einer gerichtlichen Inhaltskontrolle gemacht werden, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat, somit in der Regel bis zum Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 2016, III R 65/13, BFH/NV 2016, 1474 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht