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   BFH, 28.04.2010 - III R 66/09   

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https://dejure.org/2010,1827
BFH, 28.04.2010 - III R 66/09 (https://dejure.org/2010,1827)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2010 - III R 66/09 (https://dejure.org/2010,1827)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2010 - III R 66/09 (https://dejure.org/2010,1827)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau

  • openjur.de

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 2 Abs 1 S 1 Nr 1, InvZulG § 2 Abs 2 S 1 Nr 1
    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau

  • Bundesfinanzhof

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 InvZulG 1999, § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 InvZulG 1999
    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Verarbeitendes Gewerbe im Investitionszulagenrecht

  • rewis.io

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) und entsprechende Anwendung durch die Finanzbehörden und das Finanzgericht; Abhängigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Investitionszulage für Bauschutt-Recycling?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) und entsprechende Anwendung durch die Finanzbehörden und das Finanzgericht; Abhängigkeit der ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einordnung eines Betonbrecherbetriebes in Wirtschaftszweig-Klassifikation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 562
  • BB 2010, 1950
  • BStBl II 2010, 831
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 66/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats --u.a. im Urteil vom 23. März 2005 III R 20/00 (BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497)-- hätten die Finanzämter zwar die statistische Einordnung in aller Regel zu übernehmen, wenn diese nicht offensichtlich falsch sei.

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass für die Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht das vom Bundesamt herausgegebene Verzeichnis der Wirtschaftszweige --im Streitfall WZ 2003-- maßgeblich ist und die Einordnung durch das Statistische Landes- oder Bundesamt von den Finanzämtern in aller Regel bei der Entscheidung über die Gewährung der Investitionszulage zu übernehmen ist, soweit sie nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteile in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, betr.

  • BFH, 17.04.2008 - III R 100/06

    Abgrenzung des Handels vom verarbeitenden Gewerbe

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 66/09
    Steuerverwaltung und Finanzgerichte können aber überprüfen, ob die statistische Eingruppierung aufgrund eines zutreffenden Sachverhaltes ergangen ist, ob der Betrieb richtig abgegrenzt wurde (vgl. z.B. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 InvZulG 1999, § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 2010, jeweils betreffend Betriebe mit Betriebsstätten innerhalb und außerhalb des Fördergebietes) und ob bei Mischbetrieben richtig zugeordnet wurde (z.B. Senatsurteil vom 17. April 2008 III R 100/06, BFH/NV 2008, 1531, betr. Baumarkt, der Erzeugnisse einer unternehmenseigenen Sägerei vertreibt).
  • FG Thüringen, 23.07.2009 - 2 K 461/07

    Investitionszulage: Bindung des FA an die Einordnung eines Betriebes in die

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 66/09
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (Urteil vom 23. Juli 2009  2 K 461/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1968).
  • BFH, 25.01.2007 - III R 69/06

    Verarbeitendes Gewerbe

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 66/09
    Produktion und Vertrieb von Sand, Kies und Beton; vom 25. Januar 2007 III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187, betr.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 66/09
    Zerkleinern von Altasphalt und Altbeton, Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. 1 BvR 857/07).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Eine von den statistischen Verzeichnissen abweichende Zuordnung sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Zuordnung ausnahmsweise zu einem "offensichtlich falschen Ergebnis" führe (vgl. BFHE 187, 124 ; 201, 571 ) und damit "offensichtlich und unzweifelhaft falsch" sei (vgl. BFHE 229, 562 ).

    Dieser Standpunkt entspricht, über die angegriffene Entscheidung hinaus, nach wie vor der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 229, 562 , bestätigt durch BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Steuerverwaltung sowie Finanzgerichte könnten daher prüfen, ob das Statistikamt bei der Eingruppierung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen und ob der betreffende Betrieb richtig abgegrenzt worden sei (vgl. BFHE 229, 562 ; BFH  ,  Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Die Auslegung des Begriffs verarbeitendes Gewerbe "in engster Anlehnung an die Systematik der Wirtschaftszweige" bedeutet nach Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass die Klassifikation der Wirtschaftszweige grundsätzlich verbindlich in dem Sinne ist, dass nur dann von ihr abgesehen werden kann, wenn "die Eingruppierung durch die Klassifikation selbst offensichtlich und unzweifelhaft falsch wäre" (so die Bestätigung der stRspr in BFHE 229, 562 ).

    Steuerverwaltung und Finanzgerichte können nach Auffassung des Bundesfinanzhofs danach zwar überprüfen, ob die statistische Eingruppierung aufgrund eines zutreffenden Sachverhalts ergangen ist, ob der Betrieb richtig abgegrenzt und ob bei Mischbetrieben richtig zugeordnet wurde; im Hinblick auf die "Auslegung" der Klassifikation, das heißt auf die Zuordnung bestimmter betrieblicher Tätigkeiten zu einem Abschnitt, einer Abteilung, einer Gruppe, einer Klasse und einer Unterklasse sowie hinsichtlich des konkreten Ergebnisses bindet die Stellungnahme jedoch, soweit sie nicht offenkundig falsch ist (vgl. auch insoweit die Bestätigung der stRspr des Bundesfinanzhofs in BFHE 229, 562 ).

    Die Einteilung der betrieblichen Tätigkeiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige selbst bleibt einer Evidenzprüfung daraufhin unterworfen, ob sie in Blick auf das Investitionszulagenrecht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (vgl. BFHE 201, 571 ; 229, 562 ; BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306; stRspr).

    Dieses schmälert den individuellen Rechtsschutz, weil es die bei Ablehnung der begehrten Investitionszulage zu verklagenden Finanzbehörden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in gleicher Weise wie die Finanzgerichte gegenüber den Statistikbehörden auf die Prüfung beschränkt, ob deren Einstufungsentscheidung zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt oder von einem falschen Sachverhalt ausgeht (neben dem angegriffenen Urteil vgl. nur BFHE 209, 186 ; 229, 562 m.w.N.).

  • BFH, 26.07.2012 - III R 43/11

    Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der

    Auch in der Entscheidung vom 28. April 2010 III R 66/09 (BFHE 229, 562, BStBl II 2010, 831) hatte er für die Zuordnung eines Betriebs mit vergleichbarer Tätigkeit danach unterschieden, ob die gewonnenen Erzeugnisse als Endprodukt oder als Zwischenprodukt verwendet wurden.
  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Die Bearbeitung von Altbeton wäre demgegenüber nur dann dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen, wenn die gewonnenen Erzeugnisse als Zwischenprodukt oder als Grundstoff für einen weiteren industriellen Verarbeitungsprozess --z.B. Herstellung von Betonfertigteilen-- verwendet würden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 28. April 2010 III R 66/09, BFHE 229, 562, BStBl II 2010, 831, Rz 18; in BFH/NV 2012, 1654, Rz 17, m.w.N., und in BFH/NV 2013, 86, Rz 15 ff., m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2021 - VII R 31/19

    Steuerfreie Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut

    Die Einordnung von Asphaltmischgut in die NACE-Klasse DI 26.82 führt nicht zu einer Abweichung von der BFH-Rechtsprechung zum Investitionszulagenrecht, weil die dort beurteilten Produktionsvorgänge nicht mit denen des Streitfalls vergleichbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 23.03.2005 - III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497; vom 25.01.2007 - III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187; vom 28.04.2010 - III R 66/09, BFHE 229, 562, BStBl II 2010, 831; vom 22.12.2011 - III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654, und vom 26.07.2012 - III R 43/11, BFH/NV 2013, 86).
  • BFH, 30.08.2010 - III B 2/09

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der

    d) Ebenfalls geklärt ist, dass es sich bei statistischen Eingruppierungen nicht um Grundlagenbescheide (§ 171 Abs. 10 AO) handelt und unter welchen Voraussetzungen fehlerhafte statistische Eingruppierungen für die Investitionszulage unbeachtet bleiben können (Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 66/09, BFHE 229, 562, Betriebs-Berater 2010, 1950, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2021 - VII R 32/19

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.11.2021 VII R 31/19 - Steuerfreie Verwendung

    Die Einordnung von Asphaltmischgut in die NACE-Klasse DI 26.82 führt nicht zu einer Abweichung von der BFH-Rechtsprechung zum Investitionszulagenrecht, weil die dort beurteilten Produktionsvorgänge nicht mit denen des Streitfalls vergleichbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 23.03.2005 - III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497; vom 25.01.2007 - III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187; vom 28.04.2010 - III R 66/09, BFHE 229, 562, BStBl II 2010, 831; vom 22.12.2011 - III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654, und in BFH/NV 2013, 86).
  • BFH, 02.09.2011 - III B 9/10

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche

    Für die Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht ist grundsätzlich das vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Verzeichnis der Wirtschaftszweige maßgeblich (z.B. Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 66/09, BFHE 229, 562, BStBl II 2010, 831).
  • FG Thüringen, 21.01.2015 - 3 K 400/12

    Betrieb des verarbeitenden Gewerbes aufgrund Einbaus selbst umgearbeiteter Teile

    Die Bindungswirkung erstreckt sich aufgrund des Expertenwissens der Statischen Landesämter und des Bundesamtes grundsätzlich auch auf die "Auslegung" der Klassifikation, d.h. auf die Zuordnung bestimmter betrieblicher Tätigkeiten zu einem Abschnitt, einer Abteilung, einer Gruppe, einer Klasse und einer Unterklasse in Grenzfällen (BFH - Urteil vom 28.04.2010 III R 66/09, BFHE 229, 562, BStBl II 2010, 831).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10

    Zum KMU-Begriff nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 und zur Bindungswirkung eines

    Denn die Bindungswirkung kann jedenfalls nicht weiter als bei der Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen Landesämter gehen, d. h. die Bindungswirkung entfällt, wenn die GA-Behörde von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 66/09, BStBl II 2010, 831; BFH-Beschluss vom 30. August 2010 III B 2/09, BFH/NV 2010, 2306).
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