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   BFH, 24.09.2009 - III R 70/07   

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https://dejure.org/2009,7648
BFH, 24.09.2009 - III R 70/07 (https://dejure.org/2009,7648)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2009 - III R 70/07 (https://dejure.org/2009,7648)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2009 - III R 70/07 (https://dejure.org/2009,7648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildung durch Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung während einer Krankheit des Kindes; Anforderungen an die selbständige Prüfungsvorbereitung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind in der Berufsausbildung; Zeitraum von der Beendigung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses bis zu einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung als Ausbildungszeit i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a ...

  • datenbank.nwb.de

    Zeitraum von der Beendigung des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses bis zur Wiederholungsprüfung als Ausbildungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, BAföG § 15 Abs 3 Nr 4, BBiG § 21 Abs 3
    Berufsausbildung; Kindergeld; Prüfung; Wiederholungsprüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - III R 70/07
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BFH/NV 2009, 1502, und vom 24. Juni 2004 III R 3/03, BFHE 206, 413, BStBl II 2006, 294, jeweils m.w.N.).

    Weitere Ermittlungen zu Art und Intensität der Prüfungsvorbereitung erübrigen sich dann (Senatsurteil in BFHE 224, 546, BFH/NV 2009, 1502).

    Das FG ist in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil in BFHE 224, 546, BFH/NV 2009, 1502 davon ausgegangen, dass der Zeitraum von der Beendigung des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses bis zur nicht bestandenen Wiederholungsprüfung als Ausbildungszeit i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen sein kann.

  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - III R 70/07
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BFH/NV 2009, 1502, und vom 24. Juni 2004 III R 3/03, BFHE 206, 413, BStBl II 2006, 294, jeweils m.w.N.).

    Maßgebend für diese weite Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist die Erwägung, dass die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern auch dann gemindert ist, wenn sich ihr Kind unabhängig von vorgeschriebenen Ausbildungsgängen in Ausbildung befindet und von ihnen unterhalten wird (Senatsurteil in BFHE 206, 413, BStBl II 2006, 294, m.w.N.).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - III R 70/07
    d) Krankheitsbedingte oder durch Beschäftigungsverbote des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter verursachte Unterbrechungen der Ausbildung sind grundsätzlich unschädlich (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - III R 70/07
    b) Schließt die Berufsausbildung mit einer Prüfung ab, ist das Berufsziel erst mit dem Bestehen der Prüfung, spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kindergeld während der Berufsausbildung des

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - III R 70/07
    Es entschied mit Urteil vom 10. Juli 2007 10 K 4278/06 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1529), bei der Vorbereitungszeit auf eine Wiederholungsprüfung außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses handele es sich um eine Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • BFH, 14.09.2017 - III R 19/16

    Ausbildungsende im Kindergeldrecht

    In den Senatsurteilen in BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298 und vom 24. September 2009 III R 70/07 (BFH/NV 2010, 617) - jeweils Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung - sowie in den Senatsbeschlüssen vom 28. Januar 2010 III B 165/09 (BFH/NV 2010, 876 - vorgezogene Abschlussprüfung einer Technischen Zeichnerin) und vom 26. April 2011 III B 191/10 (BFH/NV 2011, 1139 - universitäre Prüfung nach Exmatrikulation) wird der Rechtssatz, wonach eine Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet, wiedergegeben.
  • BFH, 27.11.2019 - III R 65/18

    Berufsausbildung bei Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung

    Dadurch war F auch die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung versagt, die ggf. zu einem Fortgang der Berufsausbildung hätte führen können, wenn F sich weiterhin ernsthaft und hinreichend auf eine solche Wiederholungsprüfung vorbereitet hätte (vgl. Senatsurteil vom 24.09.2009 - III R 70/07, BFH/NV 2010, 617).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 126/08

    Gewährung von Kindergeld aufgrund der Ausbildung bzw. Vorbereitung des Kindes zum

    Das beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III R 70/07 anhängige Verfahren betreffe einen anderen Sachverhalt, weil sich in diesem Fall das Kind zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Wiederholungsprüfung angemeldet habe.

    Der Streitfall ist insoweit vom Sachverhalt her auch nicht mit dem Verfahren des FG Düsseldorf (Urteil vom 10. Juli 2007, 10 K 4278/06 Kg, EFG 2007, 1529, Rev. III R 70/07) vergleichbar.

  • FG München, 17.09.2008 - 9 K 706/07

    Berufsausbildung bis zur Wiederholungsprüfung

    Das Gericht folgt vielmehr der Entscheidung des Hessischen FG vom 23. Februar 2006 (2 K 644/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2006, 1452), wonach es für die Frage, ob sich ein Kind, das sich auf eine Wiederholungsprüfung vorbereitet, kindergeldrechtlich weiterhin in Berufsausbildung befindet, nicht auf das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses ankommt, sondern nur darauf, ob es sich ernstlich auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Juli 2007 - 10 K 4278/06 Kg, EFG 2007, 1529; Rev. eingelegt: III R 70/07).

    Die Revision war im Hinblick auf die anhängige Revision III R 70/07 zuzulassen.

  • BFH, 26.04.2011 - III B 191/10

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit

    dd) Wenn sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbständig auf Prüfungen vorbereitet, sind an die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung und deren Nachweis strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 24. September 2009 III R 70/07, BFH/NV 2010, 617).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 KG 3/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die Klägerin trägt die Beweislast für das Vorliegen eines selbständigen ernsthaften und nachhaltigen Selbststudiums ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte zur Vorbereitung auf eine schulische Prüfung, wobei strenge Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Vorbereitung zu stellen sind (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 24.09.2009 - III R 70/07 = juris Rn 11 und vom 02.04.2009 - III R 85/08 = juris Rn 11).
  • FG Saarland, 29.10.2008 - 2 K 1073/08

    Kindergeldanspruch für das volljährige Kind in der Phase zwischen Nichtbestehen

    Die Rechtssache besitzt grundsätzliche Bedeutung, dies nicht zuletzt im Hinblick auf das beim BFH unter III R 70/07 anhängige Revisionsverfahren.
  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 1 K 307/16

    Kindergeldanspruch bis zum Abschluss des Berufspraktikums bei einer Ausbildung

    Für den BFH war ausschlaggebend, dass ein Kind, das noch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eine Vollzeittätigkeit aufnimmt, sich nicht mehr ernsthaft auf ein Berufsziel vorbereitet (ebenso BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522; vgl. auch BFH-Urteile vom 2. April 2009 III R 85/08 BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298 und vom 24. September 2009 III R 70/07, BFH/NV 2010, 617).
  • FG Saarland, 30.10.2008 - 2 K 1217/08

    Kindergeld bei Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung durch bloßes

    Die Rechtssache besitzt grundsätzliche Bedeutung, dies nicht zuletzt im Hinblick auf das beim BFH unter III R 70/07 anhängige Revisionsverfahren.
  • FG Niedersachsen, 13.07.2011 - 9 K 50/10

    Zweieinhalbjährige, selbst organisierte Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für

    Zweifel gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Kindergeldberechtigten (BFH-Urteil vom 24. September 2009 - III R 70/07, BFH/NV 2010, 617).
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