Rechtsprechung
BFH, 25.11.2010 - III R 79/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
- openjur.de
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten; Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
- Bundesfinanzhof
EStG § 4f, EStG § 9 Abs 5, BGB § 267 Abs 1
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
- Bundesfinanzhof
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4f EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, § 267 Abs 1 BGB
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg - IWW
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kinderbetreuungskosten - Absetzbarkeit durch Eltern
- rewis.io
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
- ra.de
- rewis.io
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuordungswahlrecht für die Zurechnung von Kinderbetreuungskosten; Zurechnung von Kosten einer Kindetagesstätte bei Abschluss des Vertrags mit der Kindertagesstätte durch nur einen Teil von den zusammen lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern
- datenbank.nwb.de
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuordungswahlrecht für die Zurechnung von Kinderbetreuungskosten; Zurechnung von Kosten einer Kindetagesstätte bei Abschluss des Vertrags mit der Kindertagesstätte durch nur einen Teil von den zusammen lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten bei Unverheirateten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kosten der Kinderbetreuung kann nur der Elternteil von der Steuer absetzen, der sie gezahlt hat
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Zurechnung von Kinderbetreuungskosten bei zusammen lebenden nicht verheirateten Eltern
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten
- handelsblatt.com (Kurzinformation)
"Oder-Konto” birgt steuerliche Chancen und Risiken
- anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)
- pwc.de (Kurzinformation)
Abzugsberechtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorsicht Kinderbetreuungskosten: Nur wer selbst zahlt, kann Kosten steuerlich geltend machen - nicht aber der Ehepartner
- rechtsindex.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Kinderbetreuungskosten 2012 - Steuerhilfe
Besprechungen u.ä.
- steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)
Steuerfalle: Kinderbetreuungskosten für unverheiratete Paare
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinderbetreuungskosten
- Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab 1.1.2012
- Die Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten nach § 9c Abs. 1 EStG bis 31.12.2011
- Die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten nach § 9c Abs. 2 EStG bis 31.12.2011
- Vorsorgeaufwendungen/Altersvorsorgeaufwendungen
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 27.05.2009 - 2 K 211/08
- BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
Papierfundstellen
- BFHE 232, 331
- NJW 2011, 1759
- FamRZ 2011, 719
- BStBl II 2011, 450
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
Wegen des Grundsatzes der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit könnten Aufwendungen aber nur abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige sie selbst getragen habe (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).a) In Fällen der sog. Abkürzung des Zahlungsweges tilgt der Dritte im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld (§ 267 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), statt dem Steuerpflichtigen den Geldbetrag unmittelbar zu geben und ihn die Zahlung vornehmen zu lassen (BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. IV. 1. c aa;… Crezelius in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 4 Rz 178).
- BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung …
Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
b) Die Aufwendungen eines Dritten, der im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag schließt und auch selbst die geschuldeten Zahlungen leistet, können nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges beim Steuerpflichtigen abgezogen werden (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N., betr. einen vom Vater abgeschlossenen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen; vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567). - FG Thüringen, 27.05.2009 - 2 K 211/08
Abzugsfähigkeit der vom Konto des Lebenspartners entrichteten Kosten der …
Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
Das FG entschied mit Urteil vom 27. Mai 2009 2 K 211/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1376), die Eltern könnten über die Aufteilung der Aufwendungen entscheiden.
- BFH, 03.12.2002 - IX R 14/00
Drittaufwand; Schuldzinsen nach Schuldbeitritt
Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob eine Zurechnung von Drittaufwand nach den Grundsätzen des abgekürzten Vertragsweges bei Verträgen über die Betreuung von Kleinkindern in einer Kindertagesstätte ohnehin ausgeschlossen ist, weil diese zu den Dauerschuldverhältnissen gehören, bei denen die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze des abgekürzten Vertragsweges bisher abgelehnt hat (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314; vom 3. Dezember 2002 IX R 14/00, BFH/NV 2003, 468). - BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98
Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen
Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob eine Zurechnung von Drittaufwand nach den Grundsätzen des abgekürzten Vertragsweges bei Verträgen über die Betreuung von Kleinkindern in einer Kindertagesstätte ohnehin ausgeschlossen ist, weil diese zu den Dauerschuldverhältnissen gehören, bei denen die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze des abgekürzten Vertragsweges bisher abgelehnt hat (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314;… vom 3. Dezember 2002 IX R 14/00, BFH/NV 2003, 468). - BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03
Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg
Auszug aus BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
b) Die Aufwendungen eines Dritten, der im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag schließt und auch selbst die geschuldeten Zahlungen leistet, können nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges beim Steuerpflichtigen abgezogen werden (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N., betr. einen vom Vater abgeschlossenen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen; vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567).
- BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung …
Eine Zurechnung von Aufwendungen nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges setzt aber voraus, dass die aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen eindeutig der Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen und nicht der des Dritten zuzuordnen sind (Senatsurteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450, Rz 19). - FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der …
Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat, da das EStG durch die Grundsätze des objektiven und subjektiven Nettoprinzips sowie der Individualbesteuerung geprägt ist (BFH-Urteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450).Der Kläger, der die Feststellungslast für die steuermindernden Tatsachen trägt, hat auch nicht nachgewiesen, dass er die entsprechenden Aufwendungen der Kindsmutter (freiwillig oder als geschuldeten Aufwendungsersatz in Folge eines Auftragsverhältnisses oder einer Geschäftsführung ohne Auftrag, vgl. dazu das BFH-Urteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450) nachträglich erstattet hat.
In den Fällen der sogenannten Abkürzung des Zahlungsweges tilgt der Dritte im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld (§ 267 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) statt dem Steuerpflichtigen den Geldbetrag unmittelbar zu geben und ihn die Zahlung vornehmen zu lassen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450; BFH-Beschluss vom 23. August 1999, GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
- BFH, 19.04.2012 - III R 1/11
Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter …
Daher sind z.B. allein der Mutter entstandene Kinderbetreuungskosten (vgl. dazu das Senatsurteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450) nicht bei ihr, sondern grundsätzlich bei beiden Ehegatten zur Hälfte abzuziehen; auf Antrag können sie stattdessen auch bei ihrem getrennt veranlagten Ehemann abgezogen werden.
- BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a …
Eine Zurechnung von Aufwendungen nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragswegs setzt aber insbesondere voraus, dass die aufgrund des Vertrags zu erbringenden Leistungen eindeutig der Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind (BFH-Urteile vom 25.11.2010 - III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450, Rz 19, und vom 16.07.2015 - III R 33/14, BFHE 250, 525, BStBl II 2016, 44, Rz 26). - BFH, 11.05.2023 - III R 9/22
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - …
(7) Der Rechtsprechung zum steuerlichen Abzug von Kinderbetreuungskosten, zum BEA-Freibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) und zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) lassen sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit des auch in anderen EStG-Normen verwendeten und mit Wirkung vom 01.01.2012 in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG übernommenen Merkmals der Haushaltszugehörigkeit entnehmen (vgl. z.B. die Senatsentscheidungen vom 25.11.2010 - III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450; in BFHE 236, 10, BStBl II 2013, 194; vom 09.02.2012 - III R 67/09, BFHE 237, 39, BStBl II 2012, 567; vom 05.07.2012 - III R 80/09, BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816; in BFHE 243, 514, BStBl II 2014, 383; vom 05.02.2015 - III R 9/13, BFHE 249, 436, BStBl II 2015, 926; in BFHE 269, 257, BStBl II 2022, 63; in BFHE 273, 33, BStBl II 2021, 848; vom 14.04.2021 - III R 30/20, BFHE 273, 48, BStBl II 2021, 772; vom 01.09.2021 - III R 54/20, und vom 15.12.2021 - III R 24/20, BFHE 275, 157, BStBl II 2022, 409; Senatsbeschluss vom 08.05.2012 - III B 2/11; vgl. auch die BFH-Entscheidungen zu § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vom 10.11.1998 - VI B 125/98, BFHE 187, 477, BStBl II 1999, 137;… vom 19.08.2003 - VIII R 60/99, BFH/NV 2004, 320 und vom 14.12.2004 - VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762). - BFH, 24.01.2013 - V R 42/11
Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
Dies scheidet hier jedoch aus, da nicht R die Kinderbetreuungskosten gezahlt hat, sondern S. Der Aufwand des S kann R nicht zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450). - FG Thüringen, 01.02.2022 - 3 K 210/21
Die Haushaltszugehörigkeit in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG stellt ein …
Auch hat der BFH bereits im Urteil vom 25.11.2010 - III R 79/09 -, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450 ausgeführt, Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat (zu § 4f a.F. EStG). - FG Thüringen, 01.02.2022 - 3 K 210/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung als Sonderausgaben …
Auch hat der BFH bereits im Urteil vom 25.11.2010 - III R 79/09 -, BFHE 232, 331 , BStBl II 2011, 450 ausgeführt, Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat (zu § 4f a.F. EStG ).