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   BFH, 22.09.2011 - III R 82/08   

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https://dejure.org/2011,2342
BFH, 22.09.2011 - III R 82/08 (https://dejure.org/2011,2342)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2011 - III R 82/08 (https://dejure.org/2011,2342)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2011 - III R 82/08 (https://dejure.org/2011,2342)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • openjur.de

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel; Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung; Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei ...

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 226, BGB § ... 242, AO § 37 Abs 2, EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG § 70 Abs 2, DA-FamEStG Abschn 64.4 Abs 3, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 4, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 5, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 6, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 7, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 8, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 4, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 5, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 6, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 7, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 8, GG Art 20 Abs 3, EStG § 68 Abs 1 S 1, FGO § 143 Abs 1, FGO § 139 Abs 4, FGO § 135 Abs 1
    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • Bundesfinanzhof

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 226 BGB, § 242 BGB, § 37 Abs 2 AO, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 70 Abs 2 EStG 2002
    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • rewis.io

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2
    Beachtlichkeit des Einwands der Überweisung des Kindergeldes auf ein allein der Verfügungsmacht des Berechtigten unterliegendes Konto

  • datenbank.nwb.de

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtlichkeit des Einwands der Überweisung des Kindergeldes auf ein allein der Verfügungsmacht des Berechtigten unterliegendes Konto

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Kindergeld: Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Weiterleitung von Kindergeld beim Berechtigtenwechsel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 336
  • NJW 2012, 1311
  • DB 2012, 444
  • BStBl II 2012, 734
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der

    Die Gerichte können die Finanzbehörden nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2019 - VIII R 43/15

    Unzulässigkeit des steuerlichen Querverbunds wirkt auch bei Beteiligung einer

    Die Gerichte können die Finanzbehörden auch nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (vgl. BFH-Urteile vom 22.09.2011 - III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, Rz 21, m.w.N.; in BFHE 261, 436, BStBl II 2018, 505, Rz 28).
  • FG Münster, 11.12.2014 - 5 K 79/14

    Frage der Abgrenzung zwischen entgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Solche im Gesetz nicht selbst angeordnete Vereinfachungsregeln sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH-Urteile vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23; vom 22. September 2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734).
  • FG Münster, 05.08.2013 - 5 K 3191/10

    Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Essensausgabe an Arbeitnehmer einer in

    Solche im Gesetz nicht selbst angeordneten Vereinfachungsregeln sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH, Urteil vom 01.07.2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23; Urteil vom 22.09.2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734).
  • BFH, 22.08.2011 - III B 192/10

    Haushaltsaufnahme des Kindes - Weiterleitung des Kindergeldes

    Die Rechtssache gewinnt auch nicht dadurch grundsätzliche Bedeutung, dass das FG Nürnberg in seinem Urteil vom 25. September 2008 IV 267/2006 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 840, nicht rechtskräftig; Rev. III R 82/08) die Revision zugelassen hat.
  • FG München, 04.02.2014 - 5 V 3538/13

    Kindergeld, Weiterleitung

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch -im Streitfall die Kindsmutter mangels einer zu ihren Gunsten bestehenden Kindergeldfestsetzung (vgl. § 218 Abs. 1 AO)- nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht (vermeintlich) Kindergeldberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (z.B. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, m.w.N.).

    Hierzu gehört insbesondere das Vorliegen der auf amtlichem Vordruck abzugebenden Weiterleitungserklärung, mit welcher der vorrangig Berechtigte den dort angegebenen Inhalt bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 16. August 2012 III B 73/11, BFH/NV 2012, 1825).

    Im Übrigen kann sich nur derjenige gegenüber der Rückforderung auf Treu und Glauben berufen, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BFH in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).

    Außerdem reicht die Weiterzahlung des Kindergeldes -selbst bei Kenntnis der Behörde von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldes führen- allein nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes aus (BFH in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).

  • FG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 119/19

    Keine Erfüllungsfiktion für den Anspruch auf Kindergeld durch das Erbringen von

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -) steht nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 26 m. w. N.) einer Rückforderung von gezahltem Kindergeld nur dann entgegen, wenn sich der zur Rückzahlung Verpflichtete nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde.

    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet (Vertrauensfolge) haben (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil in BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 26 m. w. N.).

    Die Zahlung des Kindergeldes allein reicht jedoch nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestands aus (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil in BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 27 m. w. N.).

  • BFH, 21.08.2013 - III B 122/12

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fehlende Klärungsfähigkeit bei

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (Verwirkung) steht nach ständiger Rechtsprechung des BFH einer Rückforderung des Kindergeldes nur dann entgegen, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, unter II.5.).

    Der BFH hat --wie vorstehend ausgeführt-- die Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Rückforderung von zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld verwirkt ist, bereits hinreichend geklärt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123; Senatsurteil in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).

  • BFH, 16.08.2012 - III B 73/11

    Offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Einwand der Weiterleitung des Kindergeldes nur dann beachtlich, wenn eine auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgefüllte Weiterleitungserklärung des vorrangig Berechtigten vorgelegt wird (so zuletzt Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BFH/NV 2012, 490, m.w.N.).

    Die Gründe, warum der vorrangig Berechtigte eine solche Erklärung nicht abgegeben hat, sind unerheblich (Senatsurteil in BFHE 235, 336, BFH/NV 2012, 490).

  • BFH, 05.05.2014 - III B 156/13

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

    bb) Soweit der Kläger die Rechtsfrage aufwirft, ob er sich für den Zeitraum Juli 2009 bis Oktober 2010 die Zahlung an die kindergeldberechtigte Mutter anrechnen lassen müsse, fehlt es schon an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Senats, wonach das Kindergeld auch dann von dem im Bescheid bezeichneten Kindergeldberechtigten als Leistungsempfänger zurückzufordern ist, wenn es aufgrund seiner Weisung an einen Dritten ausgezahlt wurde (z.B. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734; Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486; vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 5 K 1182/19

    Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten

  • BFH, 27.12.2011 - III B 115/11

    Kein Absehen von der Rückforderung überzahlten Kindergelds bei Anweisung der

  • FG Bremen, 28.07.2016 - 3 K 1/16

    Unzulässigkeit eines Kindergeldanspruchs bei einem 21-jährigen Kind

  • BFH, 13.06.2012 - III B 60/11

    Weiterleitung des Kindergeldes

  • FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21

    Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld

  • FG Köln, 29.04.2021 - 10 K 2648/20

    Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen

  • BFH, 17.04.2014 - III B 9/13

    Darlegung des Klärungsbedarfs bei geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung -

  • BFH, 11.07.2013 - VI R 67/11

    Kindergeldanspruch bei gleichzeitig bestehendem Anspruch auf Familienleistungen

  • BFH, 19.05.2022 - III R 16/20

    Erlass der Kindergeldrückforderung bei Nichtanzeige des Haushaltswechsels des

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18

    Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine

  • FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18

    § 70 EStG

  • FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15

    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen

  • BFH, 13.05.2014 - III B 158/13

    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das

  • BFH, 22.11.2012 - III B 106/12

    Rückforderung von Kindergeld im Regelfall nicht treuwidrig

  • FG München, 14.06.2012 - 5 K 506/10

    Kindergeld Kindesentzug

  • FG Düsseldorf, 11.01.2019 - 15 K 2506/18

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen -

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 3 K 2347/14

    Zufluss von Arbeitslohn - Antrag auf Änderung nach §§ 164 Abs. 2, 168 AO entgegen

  • FG München, 15.07.2020 - 7 K 769/18

    Kindergeldanspruch während eines Aufenthalts in der Türkei - Festsetzungsfrist

  • FG Nürnberg, 10.09.2015 - 6 K 1562/14

    Bescheid, Kindergeld, Arbeitsentgelt, Kind, Arbeit, Bewerber,

  • FG Nürnberg, 05.12.2014 - 7 K 1981/12

    Keine Berücksichtigung der Kosten für den Empfang anlässlich der eigenen

  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 3310/14

    Rückforderung Kindergeld durch die Familienkasse beim Leistungsempfänger nach

  • FG München, 20.03.2014 - 5 K 3011/12

    Kindergeld, Außerstande Sein eines über 18-jährigen Kind sich selbst zu

  • FG Münster, 22.11.2013 - 5 K 1251/11

    Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung

  • FG Nürnberg, 12.04.2016 - 4 K 666/15

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen Abmeldung von der Arbeitsvermittlung

  • FG Nürnberg, 22.06.2021 - 3 K 695/20

    Rückzahlung von Kindergeld auf Grund eines Abzweigungsbescheids

  • FG München, 26.02.2020 - 7 K 2198/19

    Rückerstattung von Kindergeld

  • FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18

    Berücksichtigung des Wohnsitzes des Kindes getrennt lebender Eltern bei der

  • FG München, 02.07.2019 - 12 K 1777/18

    Gemeinsamer Haushalt von mehreren Kindergeldberechtigten

  • FG Nürnberg, 09.04.2014 - 3 K 741/13

    Weiterleitung des Kindergeldes führt nicht zwingend zum Untergang eines

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