Rechtsprechung
   BFH, 11.04.2013 - III R 83/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11602
BFH, 11.04.2013 - III R 83/09 (https://dejure.org/2013,11602)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2013 - III R 83/09 (https://dejure.org/2013,11602)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2013 - III R 83/09 (https://dejure.org/2013,11602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • openjur.de

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 40 S 7, EStG VZ 2008
    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • Bundesfinanzhof

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2002 vom 19.07.2006, § 52 Abs 40 S 7 EStG, EStG VZ 2008
    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • rewis.io

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
    Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
    Absenkung der Altersgrenze
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 25
  • NJW 2013, 2464
  • FamRZ 2013, 1127
  • DB 2013, 1400
  • BStBl II 2014, 1010
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 35/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

    Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 83/09
    Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangs- oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2010 III R 35/09 nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10).

    Das Verfahren war durch Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176) ausgesetzt worden.

    Gegen die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen, wie der Senat mit Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 nicht zur Entscheidung angenommen.

    Für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze ist unerheblich, ob die sich daraus ergebenden Folgen für die Beamtenbesoldung und -beihilfe ebenfalls verfassungsgemäß sind (Senatsurteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176, unter II.2.a bb (3)).

  • BVerfG, 22.10.2012 - 2 BvR 2875/10
    Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 83/09
    Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung, einer Übergangs- oder Wartezeit oder einem Freiwilligendienst durch das StÄndG 2007 war ebenso wie die dazu getroffene Übergangsregelung mit dem GG vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 2010 III R 35/09 nach Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10).

    Das Verfahren war durch Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2875/10 gegen das Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176) ausgesetzt worden.

    Gegen die Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen, wie der Senat mit Urteil in BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 22. Oktober 2012  2 BvR 2875/10 nicht zur Entscheidung angenommen.

  • FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 101/08

    Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung auf 25 Jahre als

    Auszug aus BFH, 11.04.2013 - III R 83/09
    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 359.
  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu

    Die Absenkung der Altersgrenze in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von zuvor 27 auf 25 Jahre ist nach der Rechtsprechung des BFH im Hinblick auf die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers nicht verfassungswidrig (BFH Urteil vom 17. Juni 2010 III R 35/09, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II - 2011, 176, ebenso Urteil vom 11. April 2013, III R 83/09, BFH/NV - 2013, 1174, Urteil vom 28. Mai 2013, XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409).
  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - 8 K 2166/14

    Privates Veräußerungsgeschäft eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekts: Das

    Diese Entscheidung ist verfassungskonform (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 III R 35/09, BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 und vom 11. April 2013 III R 83/09, BFHE 241, 25, BStBl II 2014, 1010; BFH-Beschluss vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839; Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Januar 2011 2 BvR 2875/10 und vom 19. März 2015 2 BvR 646/14).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20

    Veräußerung einer Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft

    Vor diesem Hintergrund ist auch die Entscheidung des Gesetzgebers, durch das Änderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl 2006, 1652) die Altersgrenze in § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vom 27. auf das 25. Lebensjahr abzusenken - welche sich auch im Streitfall auswirkt - als verfassungskonform anzusehen (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 III R 35/09, BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 und vom 11. April 2013 III R 83/09, BFHE 241, 25, BStBl II 2014, 1010; BFH-Beschluss vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839; Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Januar 2011 2 BvR 2875/10 und vom 19. März 2015 2 BvR 646/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht