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   BFH, 15.07.2010 - III R 89/09   

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https://dejure.org/2010,4231
BFH, 15.07.2010 - III R 89/09 (https://dejure.org/2010,4231)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2010 - III R 89/09 (https://dejure.org/2010,4231)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - III R 89/09 (https://dejure.org/2010,4231)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • openjur.de

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • Bundesfinanzhof

    AO § 5, EStG § 74 Abs 1 S 1, EStG § 74 Abs 1 S 4, FGO § 102, SGB 8 § 10 Abs 2, SGB 8 § 34, SGB 8 § 39, SGB 8 § 41, SGB 8 § 91 Abs 1 Nr 5, SGB 8 § 92 Abs 1 Nr 5, SGB 8 § 94 Abs 3
    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • Bundesfinanzhof

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 AO, § 74 Abs 1 S 1 EStG 2006, § 74 Abs 1 S 4 EStG 2006, § 102 FGO, § 10 Abs 2 SGB 8
    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • rewis.io

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • ra.de
  • rewis.io

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung des gesamten Kindergeldes an einen Jugendhilfeträger i.R.d. Unterbringung eines volljährigen Kindes in einer betreuten Wohnform gegen den Willen des Kindergeldberechtigten wegen Verweigerung der gesetzlichen Unterhaltspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung des gesamten Kindergeldes an einen Jugendhilfeträger i.R.d. Unterbringung eines volljährigen Kindes in einer betreuten Wohnform gegen den Willen des Kindergeldberechtigten wegen Verweigerung der gesetzlichen Unterhaltspflicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld an Jugendhilfeträger bei Unterhaltsverweigerung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 52
  • FamRZ 2011, 113
  • DB 2011, 281
  • BStBl II 2013, 695
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 89/09
    Auf die Gründe für die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es nicht an (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928; vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926).

    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht erscheint (sog. Ermessensreduzierung auf Null), ist das Gericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (Senatsurteil in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928, m.w.N.).

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Kindergeldes, ist nach der Rechtsprechung des Senats allein die Auszahlung des vollen Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten ermessensgerecht (Senatsurteil in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928).

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 89/09
    Auf die Gründe für die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es nicht an (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928; vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926).

    Auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten sind aber bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753).

  • FG München, 14.10.2008 - 12 K 2884/06

    Keine Abzweigung von Kindergeld an Amt für Jugend und Familie bei einer

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 89/09
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage gegen die --während des finanzgerichtlichen Verfahrens zuständig gewordene-- Familienkasse P (Beklagte und Revisionsklägerin --Familienkasse--) mit Urteil vom 14. Oktober 2008  12 K 2884/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 575) statt und hob den Abzweigungsbescheid sowie die Einspruchsentscheidung auf.
  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 89/09
    Auf die Gründe für die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es nicht an (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928; vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926).
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04

    Unterhaltsbedarf eines in einem Kinderheim untergebrachten Kindes;

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 89/09
    Trotz der Jugendhilfeleistungen bleibt die zivilrechtliche Unterhaltspflicht der Eltern dem Grunde nach bestehen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2006 XII ZR 197/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2007, 377, a.E.).
  • BFH, 13.08.2007 - III B 51/07

    Kindergeld; Abzweigung

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 89/09
    Denn in einem finanzgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer Abzweigung kann nicht eingewendet werden, die Auszahlung sei aufgrund eines Erstattungsanspruchs gerechtfertigt (Senatsbeschluss vom 13. August 2007 III B 51/07, BFH/NV 2007, 2276).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 41/12

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung -

    aa) Trägt der Kindergeldberechtigte überhaupt keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes, soll das gesamte Kindergeld nicht ihm, sondern entweder dem Kind selbst oder demjenigen zugutekommen, der dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt (Senatsurteil vom 15. Juli 2010 III R 89/09, BFHE 231, 52, BStBl II 2013, 695).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 2 K 2052/08

    Bekanntgabe eines Bescheids der Familienkasse

    Zur Parallelproblematik von Kindergeldleistungen für oberschlesische Arbeitnehmer, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig beschäftigt seien, sei beim BFH ein Verfahren unter dem Az. III R 89/09 anhängig.
  • FG Nürnberg, 26.11.2013 - 5 K 1008/11

    Abzweigung von Kindergeld an den dem behinderten Kind Sozialhilfe gewährenden

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Kindergeldes, ist allein die Auszahlung des vollen Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten ermessensgerecht (BFH-Urteil vom 15.07.2010 III R 89/09, BFH/NV 2011, 121, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 17.07.2013 - 5 K 1429/11

    Keine Abzweigung von Kindergeld: Berücksichtigung von geschätzten Aufwendungen

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Kindergeldes, ist allein die Auszahlung des vollen Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten ermessensgerecht (BFH-Urteil vom 15.07.2010 III R 89/09, BFH/NV 2011, 121, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 08.10.2013 - 5 K 979/11

    Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung hinsichtlich der Abzweigung

    Entstehen dem Kindergeldberechtigten Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Kindergeldes, ist allein die Auszahlung des vollen Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten ermessensgerecht (BFH-Urteil vom 15.07.2010 III R 89/09, BFH/NV 2011, 121, m.w.N.).
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