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   BFH, 18.03.2009 - III R 95/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6413
BFH, 18.03.2009 - III R 95/06 (https://dejure.org/2009,6413)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2009 - III R 95/06 (https://dejure.org/2009,6413)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2009 - III R 95/06 (https://dejure.org/2009,6413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeld; Berücksichtigung von Nachzahlungen für vorangegangene Kalenderjahre bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 7; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4
    Rechtliche Ausgestaltung des Kindergeldanspruchs eines Auszubildenden

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; Berücksichtigung von Nachzahlung einer Berufsausbildungsbeihilfe für Ausbildungsmonate vorangegangener Kalenderjahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Während der Ausbildungszeit nachgezahlte Ausbildungsvergütung für Vorjahre ist bei Ermittlung des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4, EStG § 11 Abs 1
    Grenzbetrag; Kindergeld; Zeitraum; Zufluss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 10 K 10255/07

    Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Berücksichtigung nachgezahlter

    Das Gericht verkennt zudem nicht, dass grundsätzlich sämtliche Einmalzahlungen für Zeiträume außerhalb des Jahres, in welchem der Streitzeitraum liegt, regelmäßig nach dem Zuflussprinzip in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen sind, in dem sie anfallen (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 2009 III R 95/06, BFH/NV 2009, 1614 mit weiteren Nachweisen).

    Hier kommt es darauf an, welchem Zeitraum sie wirtschaftlich zuzuordnen sind (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 95/06, a.a.O., und III R 68/07, BFH/NV 2009, 1615, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 15.07.2010 - III R 22/09

    Zeitliche Zuordnung von Einkünften und Bezügen des Kindes für die

    Die zeitliche Zuordnung zu einem Kalenderjahr richtet sich mithin stets nach dem Zuflussprinzip; dies kann sich zugunsten oder zu Lasten der Kindergeldberechtigten auswirken (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2001 VI R 5/00, BFHE 197, 408, BStBl II 2002, 205; vom 18. März 2009 III R 95/06, BFH/NV 2009, 1614, betreffend Nachzahlungen für vorangegangene Kalenderjahre).
  • FG München, 29.03.2011 - 13 K 617/10

    Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld nach dem SGB II für das

    Diese Zuordnungsgrundsätze (neuestens BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 95/06, BFH/NV 2009, 1614; vom 15. Juli 2010 III R 22/09, BFH/NV 2010, 2256 m.w.N.) gelten aber nicht bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von volljährigen Behinderten, denn die maßgebliche Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG wird gerade von dem Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 nicht erfasst (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 248 unter II.1.d der Entscheidungsgründe).
  • FG Düsseldorf, 12.10.2011 - 7 K 2181/10

    Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld für ein volljähriges Kind mit einer

    Die Entscheidung des BFH vom 18.3.2009 (III R 95/06 BFH/NV 2009, 1614) betrifft die Nachzahlung einer Berufsausbildungsbeihilfe an ein nicht behindertes Kind und ist für den hier zu beurteilenden Fall unergiebig.
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