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   BFH, 22.04.2009 - III S 33/08 (PKH)   

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https://dejure.org/2009,14914
BFH, 22.04.2009 - III S 33/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,14914)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2009 - III S 33/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,14914)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2009 - III S 33/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,14914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Kindergeld bei mehrjährigem Schulbesuch in der Türkei

  • Judicialis

    EStG § 62; ; EStG § 63; ; AO § 8; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62; EStG § 63; AO § 8; GG Art. 3 Abs. 1
    Anforderungen an die Darstellung bzw. Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S.d. § 115 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Vereinbarkeit einer Nichtberücksichtigung von ausländischen Kindern bei der Festsetzung von Kindergeld mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de

    Kein Kindergeld bei mehrjährigem Schulbesuch im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus BFH, 22.04.2009 - III S 33/08
    In der Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass die Nichtberücksichtigung von Kindern, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, bei der Festsetzung von Kindergeld nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt, da die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises danach, wo ein Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, angesichts des das Einkommensteuerrecht prägenden Territorialitätsprinzips nicht sachwidrig ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, m.w.N.).

    Die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz beibehält, hat der BFH mehrfach dargelegt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus BFH, 22.04.2009 - III S 33/08
    Insofern sei auch auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 4. Mai 1999 (C-292/96 --richtig: C-262/96--) hinzuweisen.

    Die Rüge, das Urteil des FG weiche von dem Urteil des EuGH vom 4. Mai 1999 C-262/96 (Slg. 1999, I-2685) ab, genügt schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.

  • BFH, 13.03.2008 - III S 13/07

    Prozesskostenhilfe: Kindergeld für brasilianischen Stiefsohn

    Auszug aus BFH, 22.04.2009 - III S 33/08
    Handelt es sich bei der beabsichtigten Rechtsverfolgung um die Zulassung der Revision, so fehlt es an der erforderlichen Erfolgsaussicht, wenn weder der Antrag noch eine summarische (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 45, m.w.N.) Prüfung von Amts wegen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2008 III S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1145).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus BFH, 22.04.2009 - III S 33/08
    Die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz beibehält, hat der BFH mehrfach dargelegt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).
  • BFH, 27.02.2006 - III B 170/05

    Kindergeld: Kinder mit überwiegendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland

    Auszug aus BFH, 22.04.2009 - III S 33/08
    Etwas anderes gilt aufgrund anders lautender zwischenstaatlicher Abkommen lediglich für Kinder, die ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum haben (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090).
  • FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13

    Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der

    Die mögliche Dauer der Inlandsaufenthalte der Kinder pro Jahr wird begrenzt durch die Dauer der türkischen Schulferien, deren Länge der Senat auf ca. 3,5 Monate jährlich schätzt (vgl. die Angaben im Sachverhalt des BFH-Beschlusses vom 22. April 2009 III S 33/08 (PKH), nicht veröffentlicht, juris).
  • BVerfG, 21.10.2011 - 2 BvR 1952/09

    Kammerbeschluss ohne Begründung

    unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Juli 2009 - III B 102/08 -, b) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. April 2009 - III S 33/08 (PKH) -, c) das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. März 2008 - 10 K 4664/04 - II. mittelbar gegen § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG in der Fassung vom 19. Oktober 2002.
  • FG Köln, 25.11.2010 - 10 K 4339/07

    Inlandswohnsitz des Kindes

    Ein Aufenthalt, der keinen Besuchscharakter mehr hat, wird nach der Rechtsprechung des BFH, dieses Senates sowie anderer Finanzgerichte jedenfalls dann angenommen, wenn die Aufenthaltsdauer in Deutschland fünf Monate beträgt (BFH vom 23 11.2000, VI R 165/99, BStBl II 2001, 279 und vom 20.04.2009, III S 33/08 (PKH), juris; BFH vom 28.04.2010 III R 52/09, BFHE 229, 279; FG Köln vom 15.05.2008, 10 K 1610/06, EFG 2008, 1896; FG Münster vom 17.08.2009, 2 K 4826/08 Kg, Juris; FG Nürnberg vom 05.02.2009, 7 K 2123/2007, EFG 2009, 844).
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