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   BFH, 16.01.2013 - III S 38/11   

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https://dejure.org/2013,4268
BFH, 16.01.2013 - III S 38/11 (https://dejure.org/2013,4268)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2013 - III S 38/11 (https://dejure.org/2013,4268)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - III S 38/11 (https://dejure.org/2013,4268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG über das ggf. an einen anderen Berechtigten ausgezahlte Kindergeld - Weigerung der Vorlage der Kindergeldakte des anderen Berechtigten durch die für diesen zuständige ...

  • openjur.de

    In-camera-Verfahren; Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG über das ggf. an einen anderen Berechtigten ausgezahlte Kindergeld; Weigerung der Vorlage der Kindergeldakte des anderen Berechtigten durch die für diesen zuständige ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 30 Abs 2 Nr 1 Buchst a, AO § 30 Abs 4, FGO § 86 Abs 1, FGO § 86 Abs 3, EStG § 68 Abs 3, EStG VZ 2009, FGO § 71 Abs 2
    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG über das ggf. an einen anderen Berechtigten ausgezahlte Kindergeld - Weigerung der Vorlage der Kindergeldakte des anderen Berechtigten durch die für diesen zuständige ...

  • Bundesfinanzhof

    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG über das ggf. an einen anderen Berechtigten ausgezahlte Kindergeld - Weigerung der Vorlage der Kindergeldakte des anderen Berechtigten durch die für diesen zuständige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 2 Nr 1 Buchst a AO, § 30 Abs 4 AO, § 86 Abs 1 FGO, § 86 Abs 3 FGO, § 68 Abs 3 EStG 2009
    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG über das ggf. an einen anderen Berechtigten ausgezahlte Kindergeld - Weigerung der Vorlage der Kindergeldakte des anderen Berechtigten durch die für diesen zuständige ...

  • rewis.io

    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG über das ggf. an einen anderen Berechtigten ausgezahlte Kindergeld - Weigerung der Vorlage der Kindergeldakte des anderen Berechtigten durch die für diesen zuständige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 30 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 68 Abs. 3
    Pflicht der Familienkasse zur Übermittlung einer Kindergeldakte an das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    In-camera-Verfahren des BFH; Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG nicht von der Kindergeldauszahlung abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Bescheinigung über das an einen anderen Berechtigten ausgezahlte Kindergeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Pflicht der Familienkasse zur Übermittlung einer Kindergeldakte an das Finanzgericht

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Entsprechend kann das FG --wenn es die Anspruchsberechtigung des Klägers bejaht-- die Familienkasse lediglich zur Erteilung (Ausstellung und Aushändigung) einer Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG verurteilen (zum vergleichbaren Fall der Klage auf Erteilung und Aushändigung einer Arbeitsbescheinigung gemäß § 133 des Arbeitsförderungsgesetzes --jetzt § 312 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)-- Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1992  5 AZR 15/91, BAGE 69, 204).
  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Dies setzt voraus, dass die Daten eine Prüfung der in einem solchen Verfahren relevanten Tatbestandsmerkmale ermöglichen, erleichtern oder auf eine festere Grundlage stellen können (BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X S 5/12 (PKH), BFH/NV 2013, 2), also ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung besteht (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811).
  • BFH, 14.11.2006 - IX B 156/06

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Bei dem Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO handelt es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren, so dass es keiner eigenständigen Kostenentscheidung bedarf (so BVerwG-Beschlüsse vom 1. Februar 2011  20 F 17/10, nicht veröffentlicht, juris; vom 16. Dezember 2010  20 F 15/10, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungs-Report 2011, 261; BFH-Beschluss vom 14. November 2006 IX B 156/06, BFH/NV 2007, 473; Kopp/Schenke, a.a.O., § 99 Rz 21; a.A. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 X S 9/09, BFH/NV 2010, 54; vom 17. September 2007 I B 93/07, BFH/NV 2008, 387; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 86 Rz 15b).
  • BFH, 17.09.2007 - I B 93/07

    Aktenvorlage des FA; unterlassene Anordnung seitens des FG

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Bei dem Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO handelt es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren, so dass es keiner eigenständigen Kostenentscheidung bedarf (so BVerwG-Beschlüsse vom 1. Februar 2011  20 F 17/10, nicht veröffentlicht, juris; vom 16. Dezember 2010  20 F 15/10, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungs-Report 2011, 261; BFH-Beschluss vom 14. November 2006 IX B 156/06, BFH/NV 2007, 473; Kopp/Schenke, a.a.O., § 99 Rz 21; a.A. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 X S 9/09, BFH/NV 2010, 54; vom 17. September 2007 I B 93/07, BFH/NV 2008, 387; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 86 Rz 15b).
  • BFH, 07.07.2008 - II B 9/07

    Steuergeheimnis: Offenbarungsbefugnis wegen Durchführung eines

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Dies setzt voraus, dass die Daten eine Prüfung der in einem solchen Verfahren relevanten Tatbestandsmerkmale ermöglichen, erleichtern oder auf eine festere Grundlage stellen können (BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X S 5/12 (PKH), BFH/NV 2013, 2), also ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung besteht (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811).
  • BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11

    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Hierzu gehört jedes Aktenstück, das für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein kann (z.B. BFH-Beschluss vom 9. September 2011 VII B 73/11, BFH/NV 2012, 56).
  • BFH, 29.08.2012 - X S 5/12

    Steuergeheimnis

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Dies setzt voraus, dass die Daten eine Prüfung der in einem solchen Verfahren relevanten Tatbestandsmerkmale ermöglichen, erleichtern oder auf eine festere Grundlage stellen können (BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X S 5/12 (PKH), BFH/NV 2013, 2), also ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung besteht (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Dieser vom BVerwG in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BVerwG-Beschlüsse vom 8. Februar 2011  20 F 13/10, Deutsches Verwaltungsblatt 2011, 501; vom 3. Juli 2012  20 F 12/11, juris, m.w.N.) schließt sich der erkennende Senat an.
  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    Dieser vom BVerwG in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BVerwG-Beschlüsse vom 8. Februar 2011  20 F 13/10, Deutsches Verwaltungsblatt 2011, 501; vom 3. Juli 2012  20 F 12/11, juris, m.w.N.) schließt sich der erkennende Senat an.
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BFH, 16.01.2013 - III S 38/11
    bb) Hat das Gericht der Hauptsache --wie vorliegend das FG-- die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Akte geprüft und bejaht, ist das im In-camera-Verfahren entscheidende Gericht --wie im Streitfall der BFH-- grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (vgl. nur Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 86 FGO Rz 20; Stiepel in Beermann/Gosch, FGO § 86 Rz 76; Nöcker, AO-Steuerberater, 2009, 214; Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- in ständiger Rechtsprechung zu § 99 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, Beschluss vom 18. April 2012  20 F 7/11, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, 1488; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 18. Aufl., § 99 Rz 21).
  • BFH, 15.10.2009 - X S 9/09

    Kosten eines Antrags auf Aktenvorlage gem. § 86 Abs. 3 FGO

  • BFH, 16.04.2020 - VII S 35/19

    Anforderung von Steuerakten durch FG - In-camera-Verfahren vor dem BFH

    Dem FG kommt insoweit eine Einschätzungsprärogative zu; der BFH ist in dem Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO grundsätzlich an diese Einschätzung gebunden (vgl. BFH-Beschluss vom 16.01.2013 - III S 38/11, BFH/NV 2013, 701, m.w.N.; s.a. Krumm in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 86 FGO Rz 20; Stiepel in Gosch, FGO § 86 Rz 76).

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Rechtsauffassung des FG offensichtlich fehlerhaft ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 701, m.w.N.; zustimmend Stiepel in Gosch, FGO § 86 Rz 76).

    Das Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO ist jedenfalls dann, wenn der Antrag erfolglos geblieben ist, ein unselbständiges Zwischenverfahren, so dass es keiner eigenständigen Kostenentscheidung bedarf (s. BFH-Beschluss vom 25.02.2014 - V B 60/12, BFHE 244, 234, BStBl II 2014, 478, unter Hinweis darauf, dass der I. und X. Senat des BFH an ihrer gegenteiligen Auffassung --BFH-Beschlüsse vom 17.09.2007 - I B 93/07, BFH/NV 2008, 387, und vom 15.10.2009 - X S 9/09, BFH/NV 2010, 54-- nicht mehr festhalten; zustimmend: Stiepel in Gosch, FGO § 86 Rz 80; Gräber/Herbert, a.a.O., § 86 Rz 20, und ebenso Gräber/Ratschow, a.a.O., § 143 Rz 8; ohne Einschränkung von einem unselbständigen Zwischenverfahren ohne Kostenentscheidung ausgehend: BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 701; offengelassen im BFH-Beschluss vom 12.03.2019 - XI B 9/19, BFH/NV 2019, 837).

  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Danach hat das FA aus Sicht des FG alle für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblichen und für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsamen, d.h. die "den Streitfall betreffenden" (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2013 III S 38/11, BFH/NV 2013, 701, Rz 13) Akten übersandt.
  • BFH, 25.02.2014 - V B 60/12

    Kostenentscheidung bei sog. in camara-Verfahren - Beiladung

    Bei dem Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO handelt es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren, so dass es keiner eigenständigen Kostenentscheidung bedarf (BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2013 III S 38/11, BFH/NV 2013, 701; vom 14. November 2006 IX B 156/06, BFH/NV 2007, 473).
  • BFH, 20.10.2022 - III R 25/21

    Kein Ausschluss der Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers aufgrund

    Hiergegen kann sich der Steuerpflichtige im Wege des --auch einstweiligen-- Rechtsschutzes wehren (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 16.01.2013 - III S 38/11, BFH/NV 2013, 701).
  • BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19

    Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß

    Diese Aufforderung umfasst, was das FA möglicherweise zunächst nicht erkannt hat, auch elektronisch geführte Akten; denn zu den Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO gehört jedes Aktenstück, das für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein kann (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2013 III S 38/11, BFH/NV 2013, 701, Rz 13), und zwar unabhängig von der Form, in der die Akte vom FA geführt wird (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 71 FGO Rz 4; Gräber/ Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 71 Rz 5).
  • BFH, 09.12.2020 - II S 11/20

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Dazu gehört jedes Aktenstück, das für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2013 - III S 38/11, BFH/NV 2013, 701, Rz 13, und in BFH/NV 2019, 837, Rz 15, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 18.08.2022 - 11 K 1730/20

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Auskunftsanspruchs einer Person gegenüber dem

    Denn die Abgabe an den BFH setzt voraus, dass das FG eine konkrete Anordnung zur Vorlage von Urkunden oder Akten oder zur Übermittlung elektronischer Dokumente erlässt, die aus seiner Sicht entscheidungserheblich sind, und sich die ersuchte Behörde daraufhin weigert, dieser Anforderung nachzukommen (BFH-Beschluss vom 16.01.2013 III S 38/11, BFH/NV 2013, 701 unter II.1.b).
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