Rechtsprechung
BFH, 26.11.2008 - III S 65/08 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kein Kindergeld bei Lottogewinn
- IWW
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 142; ; ZPO § 114 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einer Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld durch Überschreitung des Jahresgrenzbetrags gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ) infolge eines Lottogewinns; Rechtliche Einordnung ...
- datenbank.nwb.de
Lottogewinn als einzubeziehende Bezüge bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einer Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld durch Überschreitung des Jahresgrenzbetrags gem. § 32 Abs. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) infolge eines Lottogewinns; Rechtliche Einordnung eines ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Bezüge
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.03.2008 - III S 13/07
Prozesskostenhilfe: Kindergeld für brasilianischen Stiefsohn
Auszug aus BFH, 26.11.2008 - III S 65/08
Der Antrag auf PKH ist zulässig, weil für ihn kein Vertretungszwang besteht (§ 155 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 78 Abs. 5, § 117 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Senatsbeschluss vom 13. März 2008 III S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1145, m.w.N.).Handelt es sich bei der beabsichtigten Rechtsverfolgung um die Zulassung der Revision, so fehlt es an der erforderlichen Erfolgsaussicht, wenn weder der Antrag noch eine summarische (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 45, m.w.N.) Prüfung von Amts wegen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 1145).
- BFH, 28.01.2004 - VIII R 21/02
Kindergeld - Geldzuwendungen als Einkünfte und Bezüge?
Auszug aus BFH, 26.11.2008 - III S 65/08
Dem stehe das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Januar 2004 VIII R 21/02 (BFHE 205, 196, BStBl II 2004, 555) nicht entgegen, da der Geldbetrag den Kindern in jenem Falle zweckgebunden zur Kapitalanlage geschenkt worden sei.
- BFH, 11.04.2013 - III R 24/12
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines …
Darüber hinaus gehören auch laufende oder einmalige Zuwendungen von dritter Seite, die den Unterhaltsbedarf des Kindes decken oder die Berufsausbildung sichern und damit die Eltern bei ihren Unterhaltsleistungen entlasten können, grundsätzlich zu den Bezügen i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 2004 VIII R 21/02, BFHE 205, 196, BStBl II 2004, 555, m.w.N.; ähnlich BFH-Beschluss vom 26. November 2008 III S 65/08 (PKH), BFH/NV 2009, 382, zur Berücksichtigung eines Lottogewinns).