Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2020 - III ZA 13/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23979
BGH, 30.07.2020 - III ZA 13/20 (https://dejure.org/2020,23979)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2020 - III ZA 13/20 (https://dejure.org/2020,23979)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - III ZA 13/20 (https://dejure.org/2020,23979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 544 Abs. 3 S. 1
    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; Verfristung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Notwendige Klägerbeschwer in Höhe von mindestens 20.000 Euro

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 23/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Verbandsklage von

    Für die Bewertung sind der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz und die bis dahin vom Kläger vorgebrachten Anknüpfungstatsachen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZA 13/20, juris Rn. 4).
  • BGH, 23.02.2023 - III ZR 72/22
    Soweit der Kläger mit seiner Anhörungsrüge gegen das Berufungsurteil ausgeführt hat, der Wert der "von Beklagtenseite geltend gemachten ungerechtfertigten Ansprüche" belaufe sich auf insgesamt 190.000 EUR, so dass der Wert des Auskunftsantrags mindestens 19.000 EUR betrage, ist weder dort noch in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde dargetan, dass der Beklagte vor dem für die Bewertung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (Senat, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZA 13/20, juris Rn. 4 mwN) Anknüpfungstatsachen vorgetragen hätte, aus denen sich ein solcher Betrag ergäbe.
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 23/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Verbandsklage von

    Für die Bewertung sind der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz und die bis dahin vom Kläger vorgebrachten Anknüpfungstatsachen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZA 13/20, juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht