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   BGH, 29.05.2013 - III ZA 26/13   

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https://dejure.org/2013,12484
BGH, 29.05.2013 - III ZA 26/13 (https://dejure.org/2013,12484)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2013 - III ZA 26/13 (https://dejure.org/2013,12484)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - III ZA 26/13 (https://dejure.org/2013,12484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessuales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 29.05.2013 - III ZA 26/13
    Mit der Rechtsbeschwerde kann auch nicht geltend gemacht werden, dass die Vorinstanz die Rechtsbeschwerde hätte zulassen müssen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 - NJW-RR 2005, 294 f).
  • BGH, 18.08.2016 - III ZA 16/16

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann auch nicht geltend gemacht werden, das Beschwerdegericht hätte die Rechtsbeschwerde zulassen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - III ZA 9/12, juris Rn. 2 und vom 29. Mai 2013 - III ZA 26/13, juris).
  • BGH, 08.10.2020 - III ZA 25/20

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann nicht geltend gemacht werden, das Berufungsgericht hätte die Rechtsbeschwerde zulassen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - III ZA 9/12 Rn. 2 und vom 29. Mai 2013 - III ZA 26/13, juris).
  • BGH, 08.10.2020 - III ZA 24/20

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Zulassung durch das Berufungsgericht

    Es kann nicht geltend gemacht werden, das Berufungsgericht hätte die Rechtsbeschwerde zulassen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - III ZA 9/12 Rn. 2 und vom 29. Mai 2013 - III ZA 26/13, juris).
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