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   BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05   

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https://dejure.org/2006,1854
BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05 (https://dejure.org/2006,1854)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - III ZB 123/05 (https://dejure.org/2006,1854)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - III ZB 123/05 (https://dejure.org/2006,1854)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Berufung auch noch nach Verkündung eines Versäumnisurteils; Anspruch auf Zahlung rückständiger Heimkosten; Änderungs des Berufungsrechts durch das Zivilprozessreformgesetz ; Zeitliche Grenzen für die Berufungsrücknahme

  • Judicialis

    ZPO § 342; ; ZPO § 516

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 342 § 516
    Zurücknahme der Berufung nach Verkündung eines Versäumnisurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rücknahme der Berufung nach Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2124
  • MDR 2006, 1303
  • FamRZ 2006, 858
  • BB 2006, 1079
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.1980 - VII ZR 27/80
    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
    Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch dem Berufungskläger erneut einseitig das Recht zu einer Berufungsrücknahme (vgl. für das frühere Recht: RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 339 f.; BGH, Urteil vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314).
  • OLG Celle, 14.04.2004 - 4 U 50/04

    Rücknahme der Berufung nach Hinausgabe des Beschlusses über die Verwerfung des

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
    Es genügt vielmehr vor allem auch ein nach § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur zuzustellender Beschluss über die Verwerfung des Rechtsmittels nach § 522 Abs. 1 ZPO (so zutreffend OLG Celle OLG-Report 2004, 336).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
    Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch dem Berufungskläger erneut einseitig das Recht zu einer Berufungsrücknahme (vgl. für das frühere Recht: RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 339 f.; BGH, Urteil vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314).
  • BGH, 23.02.2005 - II ZR 147/03

    Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen Anschlußrevision

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
    Ebenso wenig ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Kosten des Berufungsverfahrens zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - NJW-RR 2005, 727, 728 und vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - Rn. 6; für das Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - NJW-RR 2005, 651).
  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
    Ebenso wenig ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Kosten des Berufungsverfahrens zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - NJW-RR 2005, 727, 728 und vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - Rn. 6; für das Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - NJW-RR 2005, 651).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04

    Kosten des Anschlussrechtsmittels bei Rücknahme des ursprünglich erhobenen

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
    Ebenso wenig ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Kosten des Berufungsverfahrens zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - NJW-RR 2005, 727, 728 und vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - Rn. 6; für das Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - NJW-RR 2005, 651).
  • RG, 30.09.1941 - VI 39/41

    1. Kann der Kläger, der gegen das seine Berufung zurückweisende und auf die

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
    Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch dem Berufungskläger erneut einseitig das Recht zu einer Berufungsrücknahme (vgl. für das frühere Recht: RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 339 f.; BGH, Urteil vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314).
  • BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Zustimmung des Gegners; Verwendung

    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann ohne Zustimmung des Gegners zurückgenommen werden, solange der Zurückweisungsbeschluss die Geschäftsstelle noch nicht mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekannt gegeben zu werden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30. März 2006, III ZB 123/05, NJW 2006, 2124 Rn. 8).

    Damit hat der Kläger die Rücknahme innerhalb der Frist der § 565 Satz 1, § 516 Abs. 1 ZPO erklärt, die erst mit der Hinausgabe des Beschlusses vom 11. Juli 2017 aus dem inneren Geschäftsbetrieb als einer der Verkündung vergleichbaren Entäußerung (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2016 aaO) - wenn auch nicht noch später mit seinem Wirksamwerden gegenüber den Parteien durch Zustellung gemäß § 544 Abs. 4 Satz 3 ZPO - geendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - III ZB 123/05, NJW 2006, 2124 Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, OLG Report 2004, 336; Doukoff, Zivilrechtliche Berufung, 5. Aufl., Rn. 1126; Zimmermann, ZPO, 10. Aufl., § 516 Rn. 2; für ein Ende der Frist erst mit Zustellung dagegen Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO, 9. Aufl., § 516 Rn. 5; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 516 Rn. 3).

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 171/11

    Eingruppierung eines Kassenleiters

    Eine Rücknahme der Revision ist nur bis zur Verkündung des Revisionsurteils zulässig (Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 21; zu § 516 ZPO BGH 30. März 2006 - III ZB 123/05 -) .
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Die Wirkungen der unselbständigen Anschlussberufung entfallen ohne Weiteres mit der Rücknahme des Hauptrechtsmittels (BGH 30. März 2006 - III ZB 123/05 -NJW 2006, 2124).
  • BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06

    Erledigung der Revision

    Ein schützenswertes Interesse des Berufungsbeklagten, im Falle einer unselbständigen Anschlussberufung diese nach Beginn der mündlichen Verhandlung auch gegen den Willen des Berufungsklägers durchführen zu können, hat der Gesetzgeber nicht mehr gesehen (BT-Drucks. 14/4722 S. 94; BGH 30. März 2006 - III ZB 123/05 - NJW 2006, 2124, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 Sa 640/10

    Auflösungsantrag

    Die Wirkungen der unselbständigen Anschlussberufung entfallen ohne Weiteres mit der Rücknahme des Hauptrechtsmittels (vgl. BHG, 30.06.2006, NJW 2006, 2124).
  • LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08

    Zur Frage einer Schadensersatzpflicht aus der Benutzung der Wortmarke "X" als

    Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch der hiesigen Beklagten (Klägerin in jenem Verfahren) erneut einseitig das Recht zu einer Klagerücknahme (vgl. BGH NJW 2006, 2124, 2125 zur Berufungsrücknahme) .
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