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   BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00   

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BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00 (https://dejure.org/2000,60)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2000 - III ZB 46/00 (https://dejure.org/2000,60)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2000 - III ZB 46/00 (https://dejure.org/2000,60)
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Stiftungsgesetz für ehemalige Zwangsarbeiter

Art. 14 GG, gesetzlicher Ausschluß von Ansprüchen gegen ehemalige Arbeitgeber von Zwangsarbeitern unter der Herrschaft des Nationalsozialismus ist jedenfalls nicht evident verfassungswidrig (Verfassungsmäßigkeit bestätigt durch BVerfG, 7.12.04, 1 BvR 1804/03)

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof äußert sich zur Frage der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Völkerrecht und innerstaatliches Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1069
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
    Der Senat vermag schon nicht zu erkennen, daß diese Einschätzung der Verfassungslage durch den Gesetzgeber so verfehlt sein könnte, daß deshalb eine Vorlage nach § 100 Abs. 1 GG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des § 16 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes in Betracht zu ziehen wäre (bloße Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm genügen nicht, vgl. nur BVerfGE 86, 52, 57 und 80, 54, 59 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
    Darüber hinaus ist festzuhalten, daß eine "bloß" falsche Entscheidung nicht schon deshalb als greifbar gesetzwidrig anzusehen ist, weil der Gesetzesverstoß (auch) auf der Ebene des Verfassungsrechts liegt (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1998 - VIII ZR 190/98 - NJW 1999, 290, 291).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
    Ebenfalls erfolglos bleibt der Hinweis der Beschwerdeführerin auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (1. Kammer des Ersten Senats) vom 2. März 2000 (NJW 2000, 2098).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
    Der Senat vermag schon nicht zu erkennen, daß diese Einschätzung der Verfassungslage durch den Gesetzgeber so verfehlt sein könnte, daß deshalb eine Vorlage nach § 100 Abs. 1 GG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des § 16 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes in Betracht zu ziehen wäre (bloße Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm genügen nicht, vgl. nur BVerfGE 86, 52, 57 und 80, 54, 59 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
    Angesichts dieser klaren Gesetzeslage fehlt jeglicher Anhaltspunkt dafür, daß die auf den in § 16 des Stiftungsgesetzes normierten Anspruchsausschluß abstellende Entscheidung des Oberlandesgerichts "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein könnte, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGHZ 109, 41, 43 f; 119, 372, 374; 131, 185, 188 sowie die weiteren in BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel unter dem Schlagwort Gesetzwidrigkeit, greifbare abgedruckten Entscheidungen).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
    Angesichts dieser klaren Gesetzeslage fehlt jeglicher Anhaltspunkt dafür, daß die auf den in § 16 des Stiftungsgesetzes normierten Anspruchsausschluß abstellende Entscheidung des Oberlandesgerichts "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein könnte, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGHZ 109, 41, 43 f; 119, 372, 374; 131, 185, 188 sowie die weiteren in BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel unter dem Schlagwort Gesetzwidrigkeit, greifbare abgedruckten Entscheidungen).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
    Angesichts dieser klaren Gesetzeslage fehlt jeglicher Anhaltspunkt dafür, daß die auf den in § 16 des Stiftungsgesetzes normierten Anspruchsausschluß abstellende Entscheidung des Oberlandesgerichts "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein könnte, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGHZ 109, 41, 43 f; 119, 372, 374; 131, 185, 188 sowie die weiteren in BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel unter dem Schlagwort Gesetzwidrigkeit, greifbare abgedruckten Entscheidungen).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
    Er ist unter Hinweis auf die in BVerfGE 42, 263 veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (betreffend die Umformung privatrechtlicher Ansprüche durch das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder") zu dem Ergebnis gelangt, daß die von ihm gefundene Lösung verfassungsrechtlich unbedenklich sei, weil an die Stelle vermeintlicher Ansprüche gegen vielerorts nicht mehr existierende Anspruchsgegner eine angemessen ausgestattete Stiftung trete, die auch denjenigen ehemaligen Zwangsarbeitern offenstehe, deren früherer "Arbeitgeber" nicht mehr haftbar gemacht werden könne und auch nicht zu den Stiftungsunternehmen gehöre.
  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

    Zu § 16 Abs. 1 EVZStiftG habe der Bundesgerichtshof bereits durch Beschluss vom 30. November 2000 (NJW 2001, S. 1069) dargelegt, dass der Gesetzgeber den in dieser Bestimmung enthaltenen Anspruchsausschluss unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG geprüft habe (BTDrucks 14/3206, S. 17 f.).
  • BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1953/04

    Mehrheitlicher Nichtannahmebeschluss; "Fall Falk"

    Zu § 16 Abs. 1 EVZStiftG habe der Bundesgerichtshof bereits durch Beschluss vom 30. November 2000 (NJW 2001, S. 1069) dargelegt, dass der Gesetzgeber den in dieser Bestimmung enthaltenen Anspruchsausschluss unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG geprüft habe (BTDrucks 14/3206, S. 17 f.).
  • BGH, 27.05.2003 - VI ZR 389/02

    Wirksamkeit des Ausschlusses der Ansprüche von Zwangsarbeitern

    a) Zu § 16 Abs. 1 EVZ-StiftG hat bereits der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 30. November 2000 - III ZB 46/00 - NJW 2001, 1069, 1070) dargelegt, daß der Gesetzgeber den in dieser Bestimmung enthaltenen Anspruchsausschluß unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG geprüft (BT-Drs. 14/3206 S. 17 f.) und in seine Überlegungen einbezogen hat, daß an die Stelle vermeintlicher Ansprüche gegen vielerorts nicht mehr existierende Anspruchsgegner eine angemessen ausgestattete Stiftung trete, die auch denjenigen Personen offenstehe, deren früherer "Arbeitgeber" nicht mehr haftbar gemacht werden könne.
  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Zwar wurde nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland im Jahre 1933 u.a. durch das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" und durch die " Allgemeinen Bestimmungen über Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten im Osten" sowie durch die "Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums" vom 08.03.1940 (Reichsgesetzblatt Teil I, 1940, Seiten 555 f.) die "Zwangsarbeit" gesetzlich geregelt und mittels der diktatorischen Staatsmacht auch zwangsweise - ggf. auch unter Zuhilfenahme der deutschen Gerichte - durchgesetzt, so dass in den ehemaligen deutschen "Arbeitslagern" und "Umerziehungslagern" sowie in deutschen Betrieben und in der Landwirtschaft sowie wohl auch im pflegerischen Bereich in der Zeit von 1933 bis zum Frühjahr 1945 zwangsweise angeordnete Dienst- und Arbeitsleistungen von nicht straffällig gewordenen Menschen erbracht werden mussten (vgl. zur "NS-Zwangsarbeit" u.a. auch: BGH , Beschluss vom 30.11.2000, Az.: III ZB 46/00; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.11.2014, Az.: 31 C 263/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 742 ff. = "juris" ).
  • BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02

    Erneute Wiederholung der eA gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in

    Zu § 16 Abs. 1 EVZStiftG habe der Bundesgerichtshof bereits durch Beschluss vom 30. November 2000 (NJW 2001, S. 1069) dargelegt, dass der Gesetzgeber den in dieser Bestimmung enthaltenen Anspruchsausschluss unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG geprüft habe (BTDrucks 14/3206, S. 17 f.).
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 132/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Stiftungsgesetz "Erinnerung, Verantwortung

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2000 - III ZB 46/00 -,.
  • BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung durch das Gericht

    Zu § 16 Abs. 1 EVZStiftG habe der Bundesgerichtshof bereits durch Beschluss vom 30. November 2000 (NJW 2001, S. 1069) dargelegt, dass der Gesetzgeber den in dieser Bestimmung enthaltenen Anspruchsausschluss unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG geprüft habe (BTDrucks 14/3206, S. 17 f.).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05

    Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare

    Dies würde voraussetzen, daß der beschließende Senat der Überzeugung wäre, daß der vom Antragsteller behauptete Verfassungsverstoß vorliegt; bloße Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit genügten nicht (BGH, Beschluß vom 30. November 2000 - III ZB 46/00 - NJW 2001, 1069, 1070 unter Hinweis auf BVerfGE 86, 52, 57; 80, 44, 59).
  • KG, 19.02.2001 - 9 W 7474/00

    Amtshaftung - Entschädigung von Zwangsarbeitern - polnische Staatsangehörige

    Daraus folgt, dass Personen, denen nach § 11 Stiftungsgesetz Ansprüche auf Leistungen zustehen, von der Geltendmachung etwaiger anderer oder weitergehender Ansprüche ausgeschlossen (vgl. BGH. Beschluss v. 30. November 2000 -- III ZB 46/00, zitiert nach juris = Pressemitteilung des BGH Nr. 96/2000 v. 14.12.2000 NJW 2001, XII; OLG Hamm NJW 2000, 3577, 3578) und allein auf Ansprüche nach Maßgabe dieses Gesetzes verwiesen sind.

    Ob Ansprüche wegen geleisteter Zwangsarbeit gegenüber der Antragsgegnerin begründet sind, ist jedenfalls nach Erlass des Stiftungsgesetzes und des dort in § 16 Abs. 1 S. 2 enthaltenen eindeutigen Anspruchsausschlusses nicht mehr als "schwierig" in diesem Sinne anzusehen (vgl. BGH, Beschluss v. 30. November 2000 - III ZB 46/00, zitiert nach juris = NJW 2001, XII; OLG Hamm NJW 2000, 3577, 3578).

  • AG Brandenburg, 26.11.2014 - 31 C 263/14
    Zwar wurde nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland im Jahre 1933 u.a. durch das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" und durch die "Allgemeinen Bestimmungen über Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten im Osten" sowie durch die "Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums" vom 08.03.1940 ( Reichsgesetzblatt Teil I, 1940, Seiten 555 f. ) die "Zwangsarbeit" gesetzlich geregelt und mittels der diktatorischen Staatsmacht auch zwangsweise - ggf. auch unter Zuhilfenahme der deutschen Gerichte - durchgesetzt, so dass in den ehemaligen deutschen "Arbeitslagern" und "Umerziehungslagern" sowie in deutschen Betrieben und in der Landwirtschaft sowie wohl auch im pflegerischen Bereich in der Zeit von 1933 bis zum Frühjahr 1945 zwangsweise angeordnete Dienst- und Arbeitsleistungen von nicht straffällig gewordenen Menschen erbracht werden mussten (vgl. zur "NS-Zwangsarbeit" u. a. auch: BGH , Beschluss vom 30.11.2000, Az.: III ZB 46/00 ).
  • LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 16/02

    Prozessgegner im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren als Beteiligter;

  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

  • OLG Schleswig, 19.01.2001 - 4 W 47/99

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik

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