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   BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09   

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https://dejure.org/2009,3247
BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Schiedsrichterbestellung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im schiedsgerichtlichen Verfahren (IBR 2009, 1145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 425
  • MDR 2009, 822
  • VersR 2010, 927
  • WM 2009, 1582
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.02.2001 - 4Z SchH 1/01

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters, wenn kein wirksamer Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1035, Rn. 17; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1035, Rn. 48; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 11; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 892 ff, 897; siehe auch BayObLG BB 1999, 1785; MDR 2001, 780; anders etwa Bredow in: Festschrift für Peter Schlosser, S. 75, 80) - als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Einsetzung des Schiedsgerichts nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
  • BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68

    Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Dass sich das Oberlandesgericht mit der Frage der offensichtlichen Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung befasst hat, führt nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsgerichts nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (h.M., vgl. nur Musielak/Voit, aaO Rn. 11-13; MünchKommZPO/Münch, aaO; Zöller/Geimer, aaO; Lachmann, aaO, Rn. 918, 929; siehe auch für den Fall der Ernennung eines Schiedsrichters bezüglich der Vorfrage eines gültigen Schiedsvertrags BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68 - NJW 1969, 978, 979).
  • BayObLG, 04.06.1999 - 4Z SchH 1/99

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters bei unwirksamem Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1035, Rn. 17; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1035, Rn. 48; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 11; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 892 ff, 897; siehe auch BayObLG BB 1999, 1785; MDR 2001, 780; anders etwa Bredow in: Festschrift für Peter Schlosser, S. 75, 80) - als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Einsetzung des Schiedsgerichts nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 SchH 3/08
    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 15. Dezember 2008 - 1 SchH 3/08 - wird auf seine Kosten als unstatthaft verworfen.
  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

    Dabei macht der Umstand, dass nach herrschender Meinung (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss vom 30. April 2009 - III ZB 5/09, WM 2009, 1582 Rn. 7) bei der Schiedsrichterbestellung als Vorfrage geprüft werden muss, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung "offensichtlich" unwirksam ist, die Schiedsrichterbestellung nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (Senat, aaO Rn. 7, 9).
  • OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17

    Notwendiger Inhalt einer Schiedsklausel

    Bei der Schiedsrichterbestellung muss als Vorfrage lediglich geprüft werden, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH NJW-RR 2010, 425; BayObLG MDR 2001, 780).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 66/19

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die vom Oberlandesgericht vorgenommene

    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Bestellung des Schiedsrichters nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsrichters nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - III ZB 5/09, WM 2009, 1582 Rn. 7 und 9 mwN; Beschluss vom 19. Juli 2012 - III ZB 66/11, SchiedsVZ 2012, 281 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 26 SchH 4/17

    Schiedsklausel im Testament: Beendigung eines Schiedsrichteramtes und Bestellung

    Die vom Senat über die Hauptanträge getroffene Entscheidung steht einer Erhebung der Einrede durch den Antragsgegner nicht entgegen, da in dem Verfahren über die Beendigung des Amtes eines Schiedsrichters und die Bestellung eines Ersatzschiedsrichters nicht rechtkräftig über die Unwirksamkeit einer Schiedsanordnung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn.9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2016, 26 SchH 4/16 , Rn. 17 , jeweils zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht

    Dabei bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung als solche im Sinne von § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16

    Eingeschränkte Überprüfung bezüglich Einwendungen gegen Wirksamkeit der

    Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens unterliegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 ZPO nach der vom Senat für zutreffend erachteten herrschenden Auffassung lediglich einer Überprüfung darauf, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder der Gegenstand der Schiedsklage offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn. 7, 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2013, 26 SchH 8/12 ; Rn. 23 f.; Thüringer OLG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 SchH 3/08, Rn. 13; jeweils zit. nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 31. Aufl., § 1035 Rn. 17; Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 1035 Rn. 11).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20

    Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von

    Daher genügt es zu prüfen, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009, III ZB 5/09, NJW-RR 2010, 425 Rn. 8 f.; Urt. v. 27. Februar 1969, KZR 3/68, NJW 1969, 978 [979] - Fruchtsäfte; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Februar 2019, 26 SchH 2/19, juris Rn. 16; Voit in Musielak/Voit, ZPO, § 1035 Rn. 11; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1035 Rn. 47, 49 m. w. N.; Geimer in Zöller, ZPO, § 1035 Rn. 17 f.; Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 1035 Rn. 58; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 897; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl. 2005, Kap. 10 Rn. 24).
  • OLG Bamberg, 26.11.2014 - 3 U 59/14

    Auswirkungen des Antrages auf Bestellung eines Schiedsrichters auf die

    Eine Entscheidung hierüber entfaltet jedoch für die weiteren Verfahren keine Bindungswirkung (BGH NJW-RR 2010, 425; Beck-OK zur ZPO, Bearb. Wolf/Eslami, § 1035 Rnr. 12; Münchener Kommentar zur ZPO, Bearb. Münch, § 1035 Rnr. 61).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 26 SchH 1/15

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung

    Zunächst bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., [BGH 30.04.2009 - III ZB 5/09] m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 26 SchH 1/13
    Zunächst bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., m.w.N.).
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