Rechtsprechung
BGH, 20.12.2007 - III ZB 73/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Faxübermittlung erst zuletzt
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verneinung der Glaubhaftmachung von Tatsachen für eine beantragte Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist ohne hinreichende Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Tatsachen; Vorlage einer eidesstattliche Versicherung als Mittel zur Glaubhaftmachung von ...
- kanzlei.biz
Fristen dürfen ausgenutzt werden
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 5 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Fristwahrung per Telefax - BGH: Nicht vorschnell aufgeben, sonst keine Wiedereinsetzung
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 03.04.2007 - 16 C 2084/06
- LG Stuttgart, 08.08.2007 - 13 S 98/07
- BGH, 20.12.2007 - III ZB 73/07
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19
Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes
Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4;… vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8;… vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9). - BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per …
Das zur Fristwahrung Gebotene hat der Anwalt bei der Übermittlung des Schriftsatzes per Fax daher nur getan, wenn er mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr hätte gerechnet werden können (BVerfG, NJW 2000, 574; NJW 2007, 2838; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 f. und vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, JurBüro 2009, 168 Rn. 4). - BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der …
b) Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4;… vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8;… vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
- BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis zum Ablauf der Frist zu rechnen ist (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2001, 3473, 3474; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 9). - BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Zwar weist die Rechtsbeschwerde zutreffend darauf hin, dass der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan hat, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (BGH Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - juris Rn. 4 und vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916). - BGH, 12.11.2014 - XII ZB 289/14
Wiedereinsetzung nach Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist: …
Solche Anhaltspunkte können sich auch aus dem übrigen Parteivortrag sowie bei der Akte befindlichen Unterlagen ergeben (vgl. nur BGH Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - juris Rn. 3 und 5). - BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08
Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig …
Laufende Fristen dürfen grundsätzlich ausgeschöpft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, [...], unter 2). - LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20
Verfahren bei elektronischer Einreichung der Berufungsbegründungsschrift in einem …
Das gilt aber dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten ( BGH 12. November 2014 - XII ZB 289/14 - Juris; BGH 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - Juris ) .Solche Anhaltspunkte können sich auch aus dem übrigen Parteivortrag sowie bei der Akte befindlichen Unterlagen ergeben ( BGH 12. November 2014 - XII ZB 289/14 - Juris; BGH 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - Juris) .
- BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche …
In der Rechtsprechung ist eine Erfüllung dieser Anforderungen angenommen worden bei einer Faxübermittlung 9 Minuten vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, wenn die ordnungsgemäße Übermittlung am Folgetag lediglich 1:33 Minuten gedauert hat und die Übermittlung nach den Angaben in der eidesstattlichen Versicherung der Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht daran gescheitert ist, dass die Telefonleitung besetzt war (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - JurBüro 2009, 168), bzw. bei einer Faxübermittlung 15 Minuten vor Ablauf der Frist bei einem 18-seitigen Schriftsatz, wenn zuvor ein 22-seitiger Schriftsatz in rund 11 Minuten übersandt werden konnte und bei Nichtzustandekommen der Verbindung noch die Übermittlung des Schriftsatzes auf anderem Wege möglich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03 - NJW 2005, 678 ). - BGH, 31.10.2012 - III ZB 51/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei …
Die Umstände für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind glaubhaft gemacht, wenn die vorgelegte eidesstattliche Versicherung (§ 234 ZPO) eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für den in ihr dargestellten Sachverhalt ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, BeckRS 2008, 01358 Rn. 2). - OLG Saarbrücken, 16.08.2011 - 5 W 189/11
Sachverständigenablehnung: Umstände für eine Besorgnis der Befangenheit bei …
- OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Beginn der …