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   BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01   

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https://dejure.org/2002,1185
BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01 (https://dejure.org/2002,1185)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - III ZR 103/01 (https://dejure.org/2002,1185)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 (https://dejure.org/2002,1185)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verkehrssicherungspflicht für die Treppe einer Fußgängerunterführung (IBR 2002, 254)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1265
  • VersR 2002, 1040
  • WM 2002, 1133
  • DVBl 2002, 643 (Ls.)
  • BauR 2002, 1069
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen

    a) Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen hat, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z.B. Senatsurteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265; vom 2. Februar 2006 - III ZR 159/05, NVwZ 2006, 1084, 1085 Rn. 11; vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, NVwZ-RR 2012, 831, 832 Rn. 11 und vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13, NZV 2014, 450, 451 Rn. 15).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    In rechtlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen für das Eingreifen der Regel nicht gegeben, wenn das Kollegialgericht bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (Urteil vom 21. September 2000, a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265 und vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl 2005, 312 ).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13

    Ausgestaltung der Begrenzung einer Parkfläche

    Dabei kann der Verkehrssicherungspflichtige auch gehalten sein, ein nahe liegendes Fehlverhalten von Benutzern zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265 f; Senatsurteil vom 12. November 1982 - III ZR 159/81, VersR 1982, 854 zur Verkehrssicherungspflicht bei Treppen).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Dafür, daß die Gerichte dabei den ihnen unterbreiteten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hätten und die Richtlinie deswegen nicht anwendbar wäre (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265, 1266 und vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl. 2005, 312, 313), besteht kein hinreichender Anhalt.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    In rechtlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen für das Eingreifen der Regel nicht gegeben, wenn das Kollegialgericht bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (Urteil vom 21. September 2000, a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265 und vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl 2005, 312 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 39.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    In rechtlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen für das Eingreifen der Regel nicht gegeben, wenn das Kollegialgericht bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (Urteil vom 21. September 2000, a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265 und vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl 2005, 312 ).
  • OLG Zweibrücken, 29.08.2022 - 1 U 258/21

    Verkehrssicherungspflichten bei der Lagerung von Holzstämmen; Errichtung eines

    Letztlich trifft es zwar zu, dass der Verkehrssicherungspflichtige auch ein Fehlverhalten von Mitmenschen angemessen berücksichtigen muss; dies gilt indes nur für naheliegendes Fehlverhalten (BGH, Urteil vom 24.01.2002, Az. III ZR 103/01, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01

    Verkehrssicherungspflichten für Zugänge und Treppenanlagen in einem öffentlichen

    Zwar sind Treppen nicht schlechthin gefahrlos zu begehen, und der Verkehrssicherungspflichtige kann sich auf die Eigenverantwortung der Treppenbenutzer einstellen, jedoch muss er in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise vor denjenigen Gefahren warnen oder sie ausräumen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, NJW 2002, 1265).

    Zumal die Beklagte bei der Gestaltung der Treppenanlage nicht nur damit rechnen musste, dass die Treppe auch durch eilige und damit nicht so aufmerksame Besucher benutzt wird, sondern sogar mit einem naheliegenden Fehlverhalten der Benutzer rechnen musste (vgl. BGH, NJW 2002, 1265, 1266).

  • BGH, 18.11.2004 - III ZR 347/03

    Amtspflichten bei der Überführung einer großen Anzahl Angestellter in eine

    Dieser Grundsatz gilt indes etwa dann nicht, wenn die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruht, beispielsweise das Gericht den Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (Senatsurteile BGHZ 115, 141, 150; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99 - NVwZ-RR 2000, 746, 748 und vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265, 1266).
  • BGH, 09.07.2020 - III ZR 245/18

    Anwendbarkeit der ein Verschulden des Amtsträgers ausschließenden

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist, wenn es den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, etwa für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat, wenn es sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer rechtlich oder sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat (Senat, Urteile vom 21. Februar 2019 - III ZR 115/18, NJW 2019, 1374 Rn. 20; vom 18. November 2004 aaO; vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265, 1266; vom 13. Juli 2000 aaO; vom 2. April 1998 aaO; vom 21. Oktober 1993 - III ZR 68/92, NVwZ 1994, 825, 826 und vom 20. Februar 1992 - III ZR 188/90, BGHZ 117, 240, 250; BeckOGK/Dörr aaO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 1 A 10676/14

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 77/18

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Kreditinstituts bezüglich

  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10

    Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers:

  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 69.07

    Auslegung einer Erklärung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB i.R.d.

  • OLG Frankfurt, 22.10.2007 - 19 U 160/07

    Verkehrssicherungspflicht: Sicherung einer außer Betrieb gesetzten Rolltreppe

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 38.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Abrissverfügung und gleichzeitiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 1 A 2117/05

    Anspruch des Beamten auf Zahlung von Schadensersatz gegen den Dienstherrn wegen

  • BVerwG, 15.02.2016 - 6 PKH 1.16

    Divergenz; Entscheidung eines Kollegialgerichts; beabsichtigter

  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 3/19

    Auswahl eines Bewerbers für die Besetzung einer Notarstelle im Wege der

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.18

    Keine Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Feststellungsklage nach endgültiger

  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 11 U 46/20

    Verkehrssicherungspflicht; Gehweg; Hindernis; Findling; Beleuchtung

  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 8 U 183/16

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Fütterungskanzel

  • LG Coburg, 12.03.2008 - 21 O 15/08

    Zur Frage, ob eine Kommune eine Treppenanlage um einen Brunnen in jedem Fall mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2007 - 1 A 3005/05

    Schadensersatz aufgrund des Verlustes eines versorgungsrechtlichen Vorteils;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - 6 A 4320/04

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten wegen verzögerter oder

  • AG Köln, 02.03.2005 - 126 C 444/04

    Anspruch gegen die Stadtwerke auf Erstattung von Kosten für eine Zuzahlung an

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 1808/11

    Streitwert bei Anfechtung einer Beseitigungsverfügung

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